Über die von der NRW-Regierung vorgeschlagene Verschärfung der Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnungwird nicht mehr vor der Bundestagswahl entschieden. Der Agrarausschuss des Bundesrates hat bei seiner Sitzung Anfang dieser Woche beschlossen, die Beratung auf Oktober dieses Jahres zu vertagen. Begründet wird die Entscheidung mit dem bestehenden Beratungsbedarf zu der Vorlage.
Zudem finde im August eine Bund-Länder-Besprechung zur geplanten Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung im Bereich der Kaninchen statt, bei der der aufgezeigte Regelungsbedarf zu Schweinen ebenfalls besprochen werden solle.
Im Mittelpunkt der NRW-Initiative steht eine Anhebung des Mindestplatzangebots je Tier um etwa 30 %. Gelten soll dies für Zuchtläufer und Mastschweine ebenso wie für Jungsauen und Sauen sowie für Absetzferkel. In der Landwirtschaft ist der Entwurf der rot-grünen Düsseldorfer Landesregierung auf scharfe Kritik gestoßen. (AgE)
Hintergründe:
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