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Richtiger Umgang mit kranken und verletzten Schweinen

Kranke und verletzte Schweine treten in jedem Tierbestand auf. Wichtig ist dann, dass diese Tiere richtig behandelt und optimal versorgt werden. Bei amtlichen Kontrollen und bei der Lebenduntersuchung am Schlachthof treten jedoch immer wieder Fälle auf, wo dies offensichtlich nicht der Fall ist.

Lesezeit: 2 Minuten

Kranke und verletzte Schweine treten in jedem Tierbestand auf. Wichtig ist dann, dass diese Tiere richtig behandelt und optimal versorgt werden. Bei amtlichen Kontrollen und bei der Lebenduntersuchung am Schlachthof treten jedoch immer wieder Fälle auf, wo dies offensichtlich nicht der Fall war. Veterinärmediziner des Landkreises Cloppenburg geben nun in einem Fachbeitrag, der im Fachmagazin „Der Praktische Tierarzt“ erschienen ist, Tipps zum tierschutzgerechten Umgang mit kranken oder verletzten Schweinen.


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Die Autoren weisen darauf hin, dass jeder Schweine haltende Betrieb ein funktionsfähiges Krankenabteil bzw. Krankenbuchten vorhalten muss, in die verletzte Tiere vorübergehend abgesondert werden können. Bei Schweinen sollten für mindestens 3 % des Bestandes Krankenbuchten vorgehalten werden, die auch nicht zweckentfremdet werden dürfen! Die Krankenbuchten sind grundsätzlich mit weicher Einstreu oder weicher Unterlage wie z.B. Gummimatten auszulegen. Bei jungen Tieren muss zudem eine Wärmequelle vorhanden sein. Verboten ist es, kranke Tiere vorübergehend auf dem Kontrollgang unterzubringen. Verstöße können zu empfindlichen Kürzungen bei den Direktzahlungen führen.


Schweine, die aus Tierschutzgründen nicht mehr geschlachtet werden können, müssen fachgerecht betäubt und notgetötet werden. Die Tiere dürfen nur von Personen getötet werden, die über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Sie müssen u.a. wissen, wie die Tötung durchzuführen ist. Alternativ muss der bestandsbetreuende Tierarzt die Betäubung und Tötung durchführen. Den gesamten Artikel lesen Sie

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