Seit dem 01. September 2023 können sich Schweinehalter für die neue Programmphase der Initiative Tierwohl (ITW) ab 2024 anmelden. Wichtig dabei: Auch Schweinemäster, Sauenhalter und Ferkelaufzüchter, die bereits an der ITW teilnehmen, müssen sich neu anmelden! Darauf weist die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) hin.
Die Anmeldung erfolgt über den jeweils zuständigen Bündler. Auch ITW-Bestandsbetriebe müssen eine vollständige neue Anmeldung ausfüllen. Meldet ein Betrieb sich nicht für die neue Runde an, erfolgt fristgerecht ein abschließendes Bestätigungsaudit der aktuellen Programmphase.
Begrenztes Budget für Ferkelaufzüchter
Besonders Ferkelaufzüchter sollten sich jetzt beeilen. Denn für sie endet die Anmeldefrist bereits am 28. September 2023! Die Anmeldephase ist begrent, weil das Tierwohlentgelt über den bekannten Ferkelfonds ausgezahlt wird. In dieser ersten Anmeldephase können sich deshalb nur bereits teilnehmende Ferkelaufzüchter anmelden.
Außerdem können Ferkelaufzüchter nur so viele Tiere anmelden, wie bereits in der vorherigen Phase genehmigt wurden. Mehr Tiere können mit dem aktuellen Budget im Ferkelfonds nicht vergütet werden, erklärt die ITW. Anfang Oktober 2023 will die ITW eine Rückmeldung zur Teilnahme an die Ferkelaufzüchter verschicken.
Sollten danach noch Mittel übrig sein, werde es gegebenenfalls eine weitere Registrierungsphase geben. Dabei stellt die ITW in Aussicht, dass Ferkelaufzüchter ihre Tierzahlen erhöhen können. Allerdings sollen sich in einem ggf. weiteren Registrierungsfenster nur "nämliche Ferkelaufzüchter" anmelden können. Die gesamte Kette der Schweineproduktion muss also nach ITW-Kriterien erfolgen.
Umsetzungszeitpunkt frei wählbar
Die Tierarten Sauen und Mastschweine können Landwirte hingegen kontinuierlich für ITW anmelden. Hierfür gibt es keine bestimmte Anmeldephase. Eine Zusage zur Teilnahme soll direkt nach der Anmeldung erfolgen. Wichtig ist aber, dass die Neuanmeldung rechtzeitig erfolgt. Denn die Audits der alten und neuen Phase können dann gleichzeitig erfolgen. Dadurch nehmen Schweinehalter bis zum Ende Ihrer jeweiligen Laufzeit am alten Programm teil und starten im Anschluss direkt ins neue.
Für alle Schweinehalter gilt, dass sie bei der Anmeldung einen betriebsindividuellen Umsetzungszeitpunkt wählen müssen. Wenn dieser maximal drei Monate vor Ende der laufenden ITW-Phase liegt, können die beiden Audits zeitgleich durchgeführt werden. Das Datum muss auf der Anlage der Anmeldeunterlagen angegeben werden. Das genaue Laufzeitende der aktuellen ITW-Phase können Landwirte bei Ihrem zuständigen Bündler erfahren.
Bereits teilnehmenden Sauenhalter und Mäster können einen Umsetzungszeitpunkt ab dem 1. Oktober 2023 wählen, Bestands-Ferkelaufzüchter ab dem 12. Oktober 2023. Für neu teilnehmende Sauenhalter und Mäster ist der 1. Januar 2024 das frühstmögliche Datum.
Weitere Informationen und die Dokumente zur Anmeldung finden Sie hier.