Die Initiative Tierwohl (ITW) setzt ihre Tätigkeiten nach dem Ende der aktuellen Programmlaufzeit fort und kündigt an, wie es konkret ab Januar 2024 für die teilnehmenden Tierhalter weitergehen soll. Die wichtigsten Änderungen betreffen hierbei Finanzierung, Prüfsystematik und die Laufzeit der Teilnahme.
In der Hähnchenmast ändern sich auch die Haltungskriterien. Die vollständigen Informationen erhalten die Tierhalter über ihre Bündler sowie im Download-Bereich der ITW-Webseite. Insgesamt bieten auch die neuen Regelungen eine möglichst große Planungssicherheit für die vielen, engagierten Tierhalter in der ITW.
Geflügel: Schlachtbetrieb zahlt an Mäster und zusätzliche Anforderungen für Hähnchenhalter
Hähnchen- und Putenhalter erwarten im neuen Programm ab 2024 Veränderungen im Finanzierungssystem. Ab dem 1. April 2024 gelten für die Hähnchen- und Putenhalter unverbindliche Preisaufschläge. Die Höhe der unverbindlichen Preisaufschläge basiert auf einer Empfehlung der ITW-Gremien. Ab dem 1. April 2024 gelten folgende Empfehlungen:
- 2,75 ct pro Kilogramm Lebendgewicht für Hähnchen
- 3,25 ct pro Kilogramm Lebendgewicht für Putenhennen
- 4,0 ct pro Kilogramm Lebendgewicht bei Putenhähnen
Die ITW empfiehlt allen teilnehmenden Landwirten, rechtzeitig Vereinbarungen mit Abnehmern zu treffen, in denen der entsprechende Aufpreis für die Umsetzung der Tierwohlanforderungen festgehalten ist. Erst dadurch wird der Preisaufschlag für den einzelnen Landwirt fix.
Die Haltungskriterien für die Puten- und Pekingentenmast bleiben für 2024 zunächst unverändert. In der Hähnchenmast gelten im neuen Programm ergänzte Anforderungen an Beschäftigungsmaterial und den Umgang mit Befunddaten sowie die Umsetzung einer Dämmerlichtphase.
Schwein: Fester Bonus für Ferkel bleibt – Nämlichkeit wird stärker gefördert
Auch für Schweinehalter gilt künftig in der ITW eine Empfehlung zur Höhe des Preisaufschlags, die die Gremien in der ITW mit 5,28 € errechnet haben. Daher empfiehlt die ITW allen Schweinemästern, rechtzeitig Vereinbarungen mit ihren Abnehmern zu treffen, in denen der entsprechende Tierwohlaufpreis festgehalten ist.
Auch für den einzelnen Schweinemäster wird erst dadurch der Preisaufschlag fix. Hiervon ausgenommen sind die Ferkelerzeuger, die weiterhin ein festes Tierwohlentgelt aus dem sogenannten Ferkelfonds erhalten. Zusätzlich soll im neuen Programm ab 2024 die Nämlichkeit für Schweinefleisch stärker gefördert werden. Aus diesem Grund wird ab dem 1. Juli ein Bonus-System für die Vermarktung von nämlichen Ferkeln eingeführt.
Ferkelaufzüchter, die an ITW-Mäster liefern, erhalten ab Juli 2024 mit 4 € pro Tier ein höheres Tierwohlentgelt pro abgegebenem Ferkel. Ferkelerzeuger, die seit Beginn der dritten Programmphase an der ITW teilnehmen – so genannte Bestands-Ferkelaufzüchter, erhalten auch weiterhin ein Entgelt für alle aufgezogenen Ferkel. Das Entgelt pro Ferkel, welches an einen Mäster geliefert wurde, der nicht an der ITW teilnimmt, fällt mit 3 € pro Tier aber geringer aus als bei Lieferung an ITW-Mäster.
Die Tierwohl-Kriterien für die Haltung bleiben für Schweinehalter im kommenden Jahr unverändert.
Mit Blick auf die staatliche Tierhaltungskennzeichnung sowie auf mögliche Änderungen in der Tierschutz-Nutztierverordnung wird es voraussichtlich zum Jahr 2025 weitere Veränderungen bei den Anforderungen für Geflügel- und Schweinehalter geben.
Neuerungen in der Prüfsystematik und Teilnahmelaufzeit
Das neue Programm bringt auch Veränderungen in der Prüfsystematik mit sich. Die jährlichen Programmaudits sowie ein unangekündigter Bestandscheck ersetzen in Zukunft die Bestätigungsaudits, die bisher nötig waren. Diese Änderungen gehen einher mit einer Umstellung der Teilnahmelaufzeiten der Tierhalter: Nach dem Start ins neue Programm gibt es keine zeitliche Begrenzung der Teilnahmedauer mehr. Die Teilnahme verlängert sich automatisch, sofern die Teilnahme nicht gekündigt und alle Audits bestanden werden.
Ab September 2023 können sich alle Geflügel- und Schweinehalter für das Programm 2024 registrieren. Die Rahmenbedingungen für das Programm 2024 mit weiterführenden Informationen finden Tierhalter auf der
ITW-Webseite: www.initiative-tierwohl.de