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Stall-Umnutzung: Wie den Schweinegeruch loswerden?

Nutzen Sie einen alten Stall zu Wohnraum um, müssen Sie gewährleisten, dass die alten Gerüche nicht durchschlagen. Unsere Expertin erklärt, was Sie beachten müssen.

Lesezeit: 2 Minuten

Frage:

Wir beabsichtigen in einem ehemaligem Schweinemastall eine Altenteiler-Wohnung zu errichten. Den Dachstuhl wollen wir komplett sanieren. Die Gebäudehülle bleibt aber bestehen. Nun haben wir Angst, wegen der Geruchs-Emissionen. Wir wollen zwar sämtlichen Putz entfernen oder auch vormauern, aber wir haben Bedenken, dass beim Aufheizen des Gebäudes der Schweinegeruch doch noch durchschlägt. Was können wir dagegen unternehmen?

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Antwort:

Auf jeden Fall sollten Sie den alten Putz entfernen. Einfaches Lüften und reinigen der Wände wird nicht ausreichen. Denn Urin, etc. werden auch tiefer ins Mauerwerk eingedrungen sein. Es ist dann durchaus sinnvoll, eine sogenannte Sperrschicht (Sperrputz) auf das Mauerwerk aufzubringen.

Um zu verhindern, dass außerdem geruchsbelastete Feuchtigkeit aus dem Erdreich im vorhandenen Mauerwerk aufsteigt, muss überprüft werden, ob es eine horizontale Sperrschicht im Sockelbereich der Fassade gibt. Sie sollten dringend einen Planer vor Ort ansprechen, der sich mit der Sanierung von solchen Gebäuden auskennt. Er kann vor Ort prüfen, ob Sie nachträglich eine Sperrschicht und einen Sperrputz oder einen Sanierputz einbauen sollten.

Bedenken Sie außerdem, dass auch die Decken, Träger, Stiele oder Stützen von der Geruchsbelastung betroffen sind. Auch diese sollte sich ein Fachmann anschauen. Wollen Sie die bestehenden Außenwände lediglich als ‚Fassade‘ nutzen, dahinter dämmen und eine weitere verputzte Innenwand erstellt, hat die Außenwand keine direkte Verbindung mehr zum Innenraum. Dann könnte eine Sperrschicht, um Gerüche aus dem Innenraum fernzuhalten, überflüssig sein.

Noch ein Tipp zur Sanierung des Dachstuhls: Sie müssen die Dachsanierung im Zuge der Nutzung als Stall fertiggestellt haben. Denn für eine Umnutzung muss der Dachstuhl so beschaffen sein, dass eine Umnutzung möglich ist und der Dachstuhl erhalten bleibt. Sonst dürfen Sie nicht umnutzen.

Unsere Expertin: Edda Sührig, Dipl.-Ing. Innenarchitektin, Münster

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