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So fördert der Süden mehr Tierwohl bei Schweinen

Baden-Württemberg und Bayern haben ihre Programme für besonders tiergerechte Formen der Schweinehaltung erweitert. Welche Vorgaben und Prämien gibt es? Und wie groß ist die Nachfrage?

Lesezeit: 4 Minuten

Um Schweinehalternden Umstieg zu mehr Tierwohl zu erleichtern, bieten Baden-Württemberg und Bayern Förderprogramme für besonders tiergerechte Formen der Schweinehaltung an. Baden-Württemberg fördert seit Längerem die laufende Produktion für zwei Stufen in der Mast über das 2. Säule-Programm FAKT. In diesem Jahr hat das Bundesland die Prämien für die Schweinemast deutlich erhöht und bezuschusst auch besonders tiergerechte Formen der Sauenhaltung und der Ferkelaufzucht.

Bayern hat 2022 das zweistufige Förderprogramm BayProTier für die Sauenhaltung und Ferkelaufzucht gestartet. In der aktuellen Förderperiode von 1. Juli 2023 bis 30. Juni 2024 gibt es nun auch eine Prämie für die Schweinemast in der höheren Premiumstufe.

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Die niedrigere Stufe der beiden Länderprogramme entspricht etwa Haltungsform Stufe 3, die höhere Stufe 4, sodass sie sich mit Labelprogrammen des LEH kombinieren lassen.

Gemeinsam ist beiden Programmen, dass sie für die Tiere mehr Platz vorsehen als die Tierschutz-Nutztierhaltungs-­verordnung vorschreibt.

So muss Mastschweinen  in der Premiumstufe von FAKT und BayProTier eine Gesamtfläche von 1,5 m2/Tier zur Verfügung stehen (siehe Übersicht). In der Einstiegsstufe des FAKT-Programms beträgt die Mindestfläche 1,1 m2/Tier.

Vorgaben für Liegeflächen

Auch für die Liegeflächen gelten verbindliche Platzvorgaben. Die Flächen müssen planbefestigt sein, wobei in Baden-Württemberg 3 % Perforation, in Bayern 7 % erlaubt sind. Während bei der Einstiegsstufe von FAKT eine verformbare Matte oder Minimaleinstreu als Unterlage reicht, ist bei der Premiumstufe Langstroh mit durchschnittlich 5 cm Länge Pflicht.

Bei BayProTier ist neben Tiefstreu auch eine eingestreute Fläche zulässig. Ist der Stall nicht isoliert, muss im Liegeflächenbereich für die Schweine ein Mikroklima geschaffen werden.

Das FAKT-Programm sieht an heißen Tagen eine Vorrichtung zur Thermoregulation, z. B. einen Wassersprenkler, vor. Diese Vorgabe gilt auch für die Ferkelaufzucht und für alle Bereiche der Sauenhaltung. In Bayern muss für jeweils zwölf Tiere eine offene Tränke zur Verfügung stehen, in Baden-Württemberg genügt eine für jeweils 24 Tiere. Diese unterschiedlichen Vorschriften in Bayern und Baden-Württemberg gelten auch für die Ferkelaufzucht sowie für den Deck- und Wartebereich.

In der Ferkelaufzucht sind die Platzvorgaben der Premiumstufen beider Länderprogramme fast identisch. Unterschiede gibt es in der Aufenthaltsdauer für die Gewährung der Prämien. Bei FAKT müssen prämienberechtigte Tiere von 7 bis 30 kg Gewicht im Tierwohlstall gehalten worden sein, wobei eine Abweichung von 5 kg erlaubt ist. In Bayern reicht eine Aufenthaltsdauer von mindestens 28 Tagen. Dafür ist im Ländle die Prämie mit 8 € pro aufgezogenem Ferkel höher als in Bayern, das 5,50 € pro Ferkel gewährt.

Prämien Für Sauen Variieren

Für den Deckstall sind die Vorgaben von FAKT und BayProTier in der Premiumstufe bis auf die bereits erwähnten Unterschiede bei der Thermoregulation und den Tränken fast gleich. Allerdings ist die Prämie in Bayern mit 90 € pro Bestandssau doppelt so hoch wie in Baden-Württemberg.

Dafür zahlt Baden-Württemberg für die Premiumstufe der Wartesauenhaltung mit 125 € pro Bestandssau eine deutlich höhere Prämie als Bayern, das 30 € pro Sau gewährt.

Im Abferkelbereich wiederum sind die Prämien bei FAKT und BayProTier mit 110 € je Tier in der Premiumstufe auf gleichem Niveau. Bei beiden Programmen muss in dieser Stufe die Buchtengrundfläche 7,5 m2 groß sein.

Die Tierwohlförderprogramme der beiden Länder stoßen auf große Resonanz. So haben in Baden-Württemberg dieses Jahr 332 Schweinemäster eine der FAKT-Maßnahmen beantragt. Hinzu kommen 40 Antragsteller für die Ferkelerzeugung und 76 für die Ferkelaufzucht.

Auch wenn man berücksichtigt, dass etliche Betriebe für mehrere Bereiche Anträge gestellt haben, nehmen rund 25 % der insgesamt 1.600 Schweinehalter in Baden-Württemberg am Tierwohlprogramm teil.

In Bayern wurden für die aktuelle Förderperiode rund 430 Anträge für Tierwohlmaßnahmen in der Schweinehaltung gestellt, darunter rund 150 für die Schweinemast.

Reichen die Mittel?

Bleibt die Frage, ob genug Mittel für die Tierwohlprogramme zur Verfügung stehen und alle Anträge bedient werden können, zumal beide Förderprogramme jedes Jahr neu zu beantragen sind.

Das bayerische Landwirtschaftsministerium teilt dazu mit, dass die förderfähigen Anträge nach den derzeitigen Haushaltsplanungen auch 2024 bedient werden können. In Baden-Württemberg sind die Auszahlungen für den Antragszeitraum 2022 zum Großteil erfolgt. Für dieses Jahr könnte es jedoch knapp werden, weil mit der Antragstellung das geplante Budget für alle FAKT-Maßnahmen bereits voll in Anspruch genommen wird.

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