Bis 9. Februar 2024 müssen Sauenhalter ein Betriebs- und Umbaukonzept für das Deckzentrum entsprechend der neuen Vorgaben der Tierschutz-Nutztierhaltungs-Verordnung vorlegen oder verbindlich erklären, dass sie die Ferkelerzeugung bis Februar 2026 einstellen. Für die Erzeugergemeinschaft Niederbayern war das Anlass, diese Woche in Mirskofen im Landkreis Landshut eine Bachfachtagung zu diesem Thema zu veranstalten. Das Interesse war riesig. Der Saal war mit 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmern gefüllt.
Schweinespezialberater Wilfried Brede vom Serviceteam Alsfeld erklärte die Vorgaben der Verordnung und zeigte anhand vieler Praxisbeispiele, wie diese im Rahmen von Umbau- und Neubaumaßnahmen erfüllt werden können.
Für jeden Betrieb eine andere Lösung
Das Fazit des Berater lautete u. a.:
- Der Um- oder Neubau erfordert eine betriebsindividuelle Beurteilung der baulichen Gegebenheiten.
- Der Platzbedarf im Deckzentrum wird in vielen Betrieben nur bei einer deutlichen Abstockung der Sauenherde möglich sein.
- Eine Hürde ergibt sich bei Ausläufen bei der Immissions- und/oder baurechtlichen Genehmigungsfähigkeit.
- Absetzrhythmus, Säugezeit und Wirtschaftlichkeit müssen intensiv geprüft werden.
- Gruppenbildung und geänderte Fütterung erfordern eine Anpassung der Betriebsabläufe.
- Bei Umstellung auf einen Strohstall ist mit 30 bis 50 % mehr Arbeit zu rechnen.
- Betriebe, die nach 2036 in der Ferkelerzeugung arbeiten wollen, sollten bereits jetzt einen „Masterplan“ erstellen.
Zwei Beispiele aus der Praxis
Roberto Kurth stellte anschließend den Wartestall der Landwirtschaftlichen Lehranstalten in Triesdorf vor. Dabei handelt es sich um einen Kaltstall aus Vollholz mit einer Dreiflächenbucht.
Ferkelerzeuger Thomas Link aus Großbirkach präsentierte den Umbau seines vorhandenen Deckstalles zu einer Arena und einem Deckbereich mit 48 Selbstfangliegebuchten. Das Besondere: Der Umbau konnte ohne Veränderung der Bauhülle und Minderung des Sauenbestands durchgeführt werden.
Verschiedene Fördermöglichkeiten
Wie ein Umbau oder Neubau gefördert werden kann, war das Thema des Vortrags von Jens Reimer vom Landwirtschaftsamt Abensberg-Landshut. Der Berater wies darauf hin, dass Investitionen in mehr Tierwohl in Bayerns nicht nur über des Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP), sondern auch über das Bayerische Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL) förderfähig sind.
Zudem gibt es im Freistaat neben den Investitionszuschüssen auch Prämien für die Haltung von Sauen in besonders tierwohlgerechten Ställen. Das Bayerische Programm Tierwohl (BayProTier) sieht für Betriebe, die die Anforderungen der Komfortstufe im Deckbereich erfüllen 50 €/Bestandsau. Wer die Anforderungen der Premiumstufe im Deckzentrum erfüllt, erhält 90 € pro Bestandsau. Die Antragstellung für BayProTier ist dieses Jahr nur zwischen 1. und 30 Juni möglich.
Schlachthofschließungen drohen
Die Marktperspektiven für Ferkelerzeuger scheinen mittelfristig gut zu sein. Willi Wittmann, Vorstand der EG Südbayern, geht davon aus, dass das Ferkelangebot in Deutschland und Europa in diesem Jahr noch weiter zurückgehen wird, zumal in den Holland und Belgien große Ausstiegsprogramme für Tierhaltungsbetriebe beschlossen wurden.
Angesichts eines weiter rückläufigen Angebots an Schlachttieren rechnet Wittmann noch in diesem Jahr mit Schlachthofschließungen in Bayern. In den beiden Schlachthöfen Landshut und Vilshofen, an denen die EG Südbayern beteiligt ist, werden aktuell in der Summe nur 30.000 Schweine geschlachtet. Bei Vollauslastung könnten 40.000 Schweine geschlachtet werden.
Markus Hellenschmidt von Böhringer Ingelheim stellte abschließend Impfkonzepte vor, um die Fruchtbarkeit abzusichern. Dabei konzentrierte er sich auf die Erreger PCV2, PRRS und PPV, mit den 70 % aller infektiös bedingten Reproduktionsbedimgungen zusammenhängen.