Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

Am 9. Februar 2021 sind die 7. und 8. Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in Kraft getreten. Übergangszeiten ermöglichen Sauenhaltern Planungssicherheit.

Um die Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung hat die Politik lange gerungen, begleitet von Bauernprotesten. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) spricht von einem großen Fortschritt für den Tierschutz in Deutschland, zugleich werde damit Rechts- und Planungssicherheit für die Tierhalter geschaffen. Die wesentlichen Änderungen sind:

  • Verbot der Kastenstandhaltung von Sauen im Deckzentrum nach einer Übergangszeit von 8 Jahren.
  • Mehr Platz für Sauen im Zeitraum nach dem Absetzen bis zur Besamung (mind. 5 m² je Sau) nach einer Übergangszeit von 8 Jahren.
  • max. fünf Tage Kastenstandhaltung von Sauen im Abferkelbereich zum Schutz der Ferkel nach einer Übergangszeit von 15 Jahren.

Begleitet wird der Umbau der Ställe durch ein neues Investitionsförderprogramm in Höhe von 300 Mio. €.

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