Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
Am 9. Februar 2021 sind die 7. und 8. Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in Kraft getreten. Übergangszeiten ermöglichen Sauenhaltern Planungssicherheit.
Um die Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung hat die Politik lange gerungen, begleitet von Bauernprotesten. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) spricht von einem großen Fortschritt für den Tierschutz in Deutschland, zugleich werde damit Rechts- und Planungssicherheit für die Tierhalter geschaffen. Die wesentlichen Änderungen sind:
- Verbot der Kastenstandhaltung von Sauen im Deckzentrum nach einer Übergangszeit von 8 Jahren.
- Mehr Platz für Sauen im Zeitraum nach dem Absetzen bis zur Besamung (mind. 5 m² je Sau) nach einer Übergangszeit von 8 Jahren.
- max. fünf Tage Kastenstandhaltung von Sauen im Abferkelbereich zum Schutz der Ferkel nach einer Übergangszeit von 15 Jahren.
Begleitet wird der Umbau der Ställe durch ein neues Investitionsförderprogramm in Höhe von 300 Mio. €.
Weitere Infos
Unsere Artikel zum Thema
Thema zieht bei Bürgern
Tierschutz in Belgien und Holland zunehmend Wahlkampfthema
Ab Mai
Tierschutz auf See: EU-Kommission verschärft Transportvorschriften
60 Verstöße
Schweine verhungert: Staatsanwaltschaft klagt Stemweder Landwirt an
von Alfons Deter
Schafe und Rinder
Tierrechtler prangern Tierschutzverstöße auf Hürther Schlachthof an
von Alfons Deter
Schärfere Vorgaben
Kükentöten-Verbot: KAT schließt Schlupflöcher in nationaler Gesetzgebung
von Alfons Deter
Neues Tierschutzrecht
Acht EU-Mitgliedstaaten gegen Verbot von Lebendtierexporten
von Alfons Deter, Agra Europe (AgE)
Nach Anhörung im Bundestag
Harsche Kritik an Tierhaltungskennzeichnung: Warum der Schweinehaltung das Aus droht
von Alfons Deter
Montag im Bundestag
Pläne zur Tierhaltungskennzeichnung sind weiterer Sargnagel für deutsches Schweinefleisch
von Alfons Deter
08.12.2022
01.12.2022
22.11.2022