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Zieht Berlin seine Normenkontrollklage zur Schweinehaltung zurück?

Das Land Berlin hat im Januar 2019 erklärt, dass man rechtliche Anforderungen an die Schweinehaltung für verfassungswidrig hält und Klage einreicht. Zieht der Senat die Klage jetzt zurück?

Lesezeit: 2 Minuten

Viele Bauern und Berater hat die Ankündigung des Landes Berlins im Januar 2019, einen Normenkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht einzureichen, nervös gemacht. Der Antrag richtet sich gegen mehrere Regelungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Das Land Berlin hält einige Anforderungen für verfassungswidrig. Dazu zählen das Platzangebot, der Bodenbelag, die Fütterung ohne Raufutter, die Grenzwerte für die Stalltemperatur und für Schadgase sowie die fehlenden Möglichkeiten für artgerechtes Verhalten wie Wühlen und Nestbau.

Der Deutsche Tierschutzbund berichtet heute davon, dass der CDU/SPD-geführte Senat den Antrag zurückziehen will. „Offenbar will der CDU-SPD regierte Senat aus politisch-ideologischen Gründen einen Rückzieher machen“, erklärt Tierschutzbund-Präsident Thomas Schröder. Er fordert das Land Berlin dazu auf, die Normenkontrollklage nicht zurückzuziehen.

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Auf Nachfrage von top agrar heißt es dazu bei der zuständigen Pressestelle des Landes Berlin bzw. der Senatsverwaltung: „Uns liegt derzeit keine offizielle Mitteilung aus dem Senat vor.“

Angestoßen hatte die Normenkontrollklage der damalige Verbraucherschutzsenator Dr. Dirk Behrendt. Er sei fest davon überzeugt, dass die Verhältnisse in den Schweineställen inakzeptabel sind. Nach dem sogenannten Legenhennenurteil sei die Hühnerhaltung revolutioniert worden. Mit seinem Antrag wolle er nun die Schweinehaltung ins Visier nehmen.

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