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topplus Generalverdacht nicht zulässig

Gericht urteilt: Transport von Zuchtrindern nach Marokko darf stattfinden

Niedersachsen hat Rindertransporte in mehrere Länder untersagt. Dagegen hat nun ein Transporteur geklagt und Recht bekommen. Das Ministerium plant eine Beschwerde.

Lesezeit: 2 Minuten

Ein Unternehmen aus Niedersachsen darf seine Rinder nach Marokko transportieren. So lautet das Urteil des Verwaltungsgerichtes Osnabrück. Es widerspricht damit den niedersächsischen Behörden, die den Transport nicht genehmigen wollten.

Hintergrund: Ende November hatte das niedersächsische Landwirtschaftsministerium einen Erlass zu Rindertransporte in Drittländer auf den Weg gebracht. Demnach sollen die zuständigen Veterinärbehörden mögliche Transporte in 17 Länder untersagen. Die Begründung: Diese Rinder würden in absehbarer Zeit betäubungslos geschlachtet.

Weshalb klagt ein Transporteur?

Unter den im Erlass genannten Drittländern ist auch Marokko. Dorthin will aber ein Transporteur aus dem Landkreis Emsland 105 Rinder am 18. und 19. Dezember exportieren. Weil die Behörden das aufgrund des Erlasses untersagte, klagte der Transporteur. Und bekam jetzt vom Verwaltungsgericht Osnabrück Recht. Der Landkreis muss die Transporte abfertigen.

Weshalb darf der Transport stattfinden?

Das Gericht urteilt: Eine pauschale Annahme, dass die Tiere geschächtet werden könnten, reicht nicht als Begründung aus. Bei dem jetzt beantragten Transport gebe es keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass tierschutzwidrige Behandlung hinreichend wahrscheinlich sind. Das müsse die zuständige Behörde jedoch darlegen. Es sei nicht Aufgabe des Transporteurs, den Nachweis zu erbringen, dass es in Marokko nicht zu tierschutzrechtlichen Verstößen komme.

Darüber hinaus machte die Kammer deutlich: In dieser Frage ist endgültig das Bundeslandwirtschaftsministerium zuständig. Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium habe nur die Möglichkeit auf bundespolitischer Ebene auf eine Verordnung hinzuwirken.

Tierschutzverbände sind empört über die aktuelle Entscheidung und fordern ein bundesweites Verbot von Lebendtierexporten. So eklärte Rüdiger Jürgensen von Vier Pfoten: "Dass ein solches Verbot rechtlich möglich ist, belegen mittlerweile mehrere Rechtsgutachten, eines davon vom Parlamentarischen Dienst des Landtags Nordrhein-Westfalen. Auch das Tierschutzgesetz, das sich derzeit in Überarbeitung befindet, bietet die Möglichkeit, ein solches Verbot jetzt umzusetzen."

Wie geht es in Niedersachsen weiter?

Der Beschluss des Verwaltungsgerichtes ist noch nicht rechtskräftig und kann binnen zwei Wochen angefochten werden. Dazu erklärte Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte: „Wir werden den Landkreis anweisen, Beschwerde einzulegen, weil wir einen grundsätzlichen Klärungsbedarf in dieser Sache sehen. Ich halte unsere Argumentation zur konkreten Gefahr einer Schlachtung ohne Betäubung für schlüssig und begründet: Weder landet eines der exportierten Tiere im Gnadenhof, noch wird es in die EU zurück transportiert.“

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