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Tierwohlställe für Schweine: Förderung laufender Mehrkosten startet

Schweinehalter können ab 4. Juni die Förderung der laufenden Mehrkosten in den Haltungsstufen 3 und höher beantragen. Erzeugerorganisationen und Kontrollsysteme müssen sich zuvor anerkennen lassen.

Lesezeit: 2 Minuten

Ab dem 15. April 2024 können sich Erzeugerorganisationen und Kontrollsysteme bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) für die Teilnahme am neuen Bundesförderprogramm zum Umbau der Tierhaltung anerkennen lassen. Wie die BLE mitteilt, haben die Mitgliedsbetriebe nach Bestätigung der Förderfähigkeit dann ab dem 04. Juni 2024 die Möglichkeit, Anträge auf Förderung der laufenden Mehrkosten in besonders artgerechten Haltungssystemen für Schweine zu stellen.

Förderfähige Mehrkosten sind solche, die den Schweinehaltern durch die Erfüllung der Premiumanforderungen in den staatlichen Haltungsstufen "Frischluftstall", "Auslauf/Weide" und "Bio" entstehen.

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Einmalige Anerkennung

Werden die in der Richtlinie genannten Vorgaben eingehalten, muss die Anerkennung nur einmalig erfolgen und kann für alle drei Tiergruppen (Sauen, Ferkel und Mastschweine) gemeinsam beantragt werden. Alle Organisatio-nen, die bis zum 10. Mai 2024 auf www.ble.de/umbau-tierhaltung einen elektronischen Antrag auf Anerkennung eingereicht haben, erhalten bis zum 27. Mai 2024 Bescheid, ob sie zugelassen sind. Sobald Erzeugerorganisationen und Kontrollsysteme anerkannt sind, werden diese auf der Internetseite der BLE veröffentlicht.

Kostenloses Online-Seminar am 9. April

Um den Einstieg in das Anerkennungsverfahren zu erleichtern, bietet die BLE am 09. April 2024 von 10 bis 12 Uhr ein kostenfreies Web-Seminar an. Darin werden die Inhalte der Richtlinie und die daraus resultierenden Anforderungen vorgestellt. Außerdem gibt es Informationen zur Vorbereitung der Antragstellung.

Interessierte können sich bis zum 08. April 2024 unter https://www.ble.de/umbau-tierhaltung anmelden.

Gestaffelte Fördersätze

Das BMEL fördert die laufenden Mehrkosten gestaffelt nach der Anzahl der gehaltenen Tiere: Für bis zu 50 Sauen, 1.500 Aufzuchtferkel und 1.500 Mastschweine können 80 % der laufenden Mehrkosten gefördert werden. Für darüberhinausgehende Tierzahlen bis 200 Sauen, 6.000 Aufzuchtferkel und 6.000 Mastschweine können 70 % der Mehrkosten gefördert werden.

Kontakt

Für Fragen zur Förderung der Mehrkosten steht die BLE telefonisch unter 0228 6845-2298 oder per E-Mail an umbau.tierhaltung@ble.de zur Verfügung.

Für Fragen zur investiven Förderung (Bau und Umbau von Schweineställen) ist die BLE telefonisch unter 0228 6845-2755 oder per E-Mail unter stallumbau@ble.de zu erreichen.

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