Die Bundesregierung will den Umbau der Tierhaltung fördern. Rund 1 Mrd. € soll für den Um- bzw. Neubau von Schweineställen der Haltungsformen „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ und „Bio“ zur Verfügung gestellt werden. Um die Fördergelder abrufen zu können, müssen Schweinehalter jedoch hohe Anforderungen erfüllen.
Ein Kommentar von Dr. Karl-Heinz Tölle, ISN-Projekt GmbH:
Das Bundesförderprogramm ist sicherlich nicht der große Heilsbringer für die deutsche Schweinehaltung – allein schon deshalb, weil das Gesamtvolumen nur einen Bruchteil dessen abdeckt, was für einen breiten Umbau der Schweinehaltung notwendig wäre. Auch sind die Genehmigungshürden damit nicht ausgeräumt.
Einzelbetrieblich kann die Teilnahme am Förderprogramm aber durchaus sinnvoll sein, um den teuren Umbau eines Stalles finanziell umsetzen zu können.
Deshalb ist es ratsam, die Bedingungen individuell zu prüfen. Das gilt insbesondere für die Förderung der Investitionskosten, die mit maximal fast 2 Mio. € Förderung bei 5 Mio. € Investition eine relevante Größenordnung einnehmen kann.
Ohne Frage sind die Bedingungen für die Investitionsförderung sehr hochgesteckt und auch teuer. So geht es in der Mast erst ab der Haltungsstufe „Frischluft“ los und auch in der Sauenhaltung ist mit Ausnahme des Abferkelbereiches der Kontakt zum Außenklima vorgegeben. Für denjenigen, der beispielsweise den notwendigen Mehrplatz im Deckzentrum ohnehin über einen Auslauf umsetzen will, kann die Förderung aber interessant werden.
Gleiches gilt für den Mäster, der den Umbau seines Stalles zu höheren Haltungsstufen bereits plant oder sogar schon die Baugenehmigung dafür vorliegen hat. Und vielleicht lässt sich mit einem Umbau zum Tierwohlstall auf dem einen oder anderen Hof auch die ansonsten drohende Nachrüstung eines Abluftfilters verhindern.
Bei der laufenden Förderung sind die Bedingungen dagegen deutlich schwieriger zu erfüllen. Zum einen greifen die Obergrenzen bei den Tierzahlen recht schnell. Zum anderen ist hier neben den Haltungsanforderungen die vollständige und erfolgreiche Umsetzung des Kupierverbotes zwingend vorgegeben. Auch können keine Übergangsfristen in der Sauenhaltung genutzt werden. Das heißt, die gesetzlichen Vorgaben in Deckzentrum und Abferkelbereich und auch die durch die Förderung zusätzlich vorgegebenen Auflagen müssen komplett umgesetzt sein, um diese Form der Förderung zu erhalten.
Dies wird dazu führen, dass die laufende Förderung im Wesentlichen als Mitnahmeeffekt denjenigen Betrieben nutzen wird, die diese Vorgaben bereits erfüllen – beispielsweise die Biobetriebe.
Wie interessant die Förderung für den einzelnen Betrieb ist, wird nicht nur von den Förderrichtlinien abhängen, deren Veröffentlichung in Kürze erwartet wird. Wesentlich werden dann auch die Details bei der praktischen Umsetzung sein.
Aber egal, ob es sich um die Investitionsförderung oder um den Mehrkostenausgleich handelt, die Förderung darf nicht die Hauptmotivation für den Umbau des Stalles sein. Sie kann allenfalls unterstützen.
Zuallererst muss die längerfristige Vermarktung stimmen, denn am Ende müssen die Mehrkosten der höheren Haltungsstufe über die Erlöse am Markt realisiert werden.