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Tierwohl-Förderung des BMEL zum Umbau der Tierhaltung verspätet sich

Wegen einer beihilferechtliche Prüfung durch die EU-Kommission verspätet sich der Start der Tierwohl-Förderung. Dadurch sinken die vorgesehen Fördergelder für 2024 um 100 Mio. €.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung kann entgegen der bisherigen Planung nicht mehr in diesem Jahr starten. Das verlautete aus Kreisen der Ampelkoalition in Berlin. Grund ist die beihilferechtliche Prüfung des Förderprogramms durch die EU-Kommission. Die Notifizierung wird aller Voraussicht nach nicht wesentlich vor Jahresende abgeschlossen sein.

Mit dem Start verschiebt sich den Angaben zufolge auch der Finanzplan um ein Jahr nach hinten. Damit stehen voraussichtlich die bislang für 2023 vorgesehenen 150 Mio. € erst ab dem kommenden Jahr zu Verfügung, die für 2024 eingeplanten 250 Mio. € ebenfalls erst ein Jahr später.

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Für den Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat das allerdings einen positiven Nebeneffekt: Seine Haushaltsausgaben sinken damit 2024 schon mal um 100 Mio. €. Das Ressort wird bestrebt sein, das in die laufenden Verhandlungen mit dem Finanzminister um mögliche Einsparungen im Einzelplan 10 einzubringen.

Förderzeitraum zehn Jahre

Mit dem Bundesprogramm sollen künftig sowohl Investitionen in Stallneu- und -umbauten als auch laufende Mehrkosten aufgrund höherer Tierhaltungsstandards finanziert werden. Die Förderung soll zunächst in der Schweinehaltung für Sauen, Aufzuchtferkel und Mastschweine angeboten werden. Der Förderzeitraum beträgt zehn Jahre. Insgesamt stehen dafür in den nächsten vier Jahren 1 Mrd. € zur Verfügung.

Nach dem überarbeiteten Förderprogramm soll die investive Förderung je nach Investitionssumme gestaffelt werden. Fördervoraussetzungen sollen die Einhaltung von 2 GVE/ha sowie bauliche Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung sein. Mindestens 70 % der Tiere sollen einen intakten, unkupierten Ringelschwanz haben müssen. Laut BMEL-Entwurf muss die Förderung der laufenden Mehrkosten jährlich beantragt werden. Sie soll je nach Anzahl der gehaltenen Tiere gestaffelt werden, wobei die ursprünglich vorgesehen Vorgaben gelockert wurden.

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