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Bundesregierung will 1 Mrd. € für die Tierhaltung einplanen

Die Ampel-Koalition will offenbar 1 Mrd. € für den Umbau der Tierhaltung im Bundeshaushalt festschreiben. Mit dem Geld sollen Investitionen in Tierwohl-Ställe unterstützt werden.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Ampelministerinnen und -minister feilen aktuell mit dem Finanzminister am Bundeshaushalt für 2023. Für den Umbau der Tierhaltung plant die Bundesregierung nach Informationen von top agrar Mittel in Höhe von 1 Mrd. € im Bundeshaushalt ein. Diese sollen ab dem 1. Januar 2023 fließen und über vier Jahre verteilt werden, heißt es aus Regierungskreisen. Das Geld soll vor allem zur Förderung von Investitionen in Tierwohl-Ställe verwendet werden und ein erster Schritt für ein Paket zum Umbau der Tierhaltung sein.

Im Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP vereinbart, die Investitionsförderung künftig nach Haltungskriterien auszurichten und in der Regel nur den oberen Stufen der Haltungskennzeichnung zu gewähren. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) hatte zuletzt darauf verwiesen, dass die geplante verpflichtende Haltungskennzeichnung 2022 fertig werden soll. Ab 2023 könnte die Haltungskennzeichnung dann in den Markt kommen. Zudem hatte die Ampel sich vorgenommen, das Bau- und Genehmigungsrecht anzupassen.

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Investitionsförderung deckt nur einen Teil der Kosten ab

Mit den 1 Mrd. € würde die Bundesregierung zunächst nur einen Teil der Kosten für einen Umbau der Tierhaltung in Deutschland erreichen. Bereits im Jahr 2015 hatte der wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) berechnet, dass ein grundlegender Umbau der Tierhaltung Kosten von 3 bis 5 Mrd. € pro Jahr verursachen würde. Die Borchert-Kommission hatte diese Kalkulation im Jahr 2020 noch einmal verfeinert.

Unklar ist weiterhin, wie die Betriebe die zusätzlichen laufenden Kosten für tiergerechtere und umweltfreundlichere Haltungsverfahren begleichen sollen. Die Borchert-Kommission hatte dafür mehrere Optionen vorgeschlagen, die vom BMEL über Machbarkeitsstudien überprüft wurden.

Eine davon ist die Mehrwertsteuererhöhung für tierische Produkte auf 19 %. Diese scheitert am Veto der FDP, die keine Steuererhöhung akzeptieren will.

Zweite Möglichkeit wäre eine Tierwohlabgabe, die allerdings einen hohen bürokratischen Aufwand bei der Erhebung birgt und offen ist, an welcher Stelle in der Fleisch Wertschöpfungskette diese eingesammelt werden soll.

Dritte Option ist ein privatwirtschaftliches Modell mit einer Umlage wie beim EEG. Dafür hatten die Machbarkeitsstudien allerdings Schwierigkeiten bei der Erhebung und vor allem bei der Verlässlichkeit der Zahlungen für die Landwirtschaft ausgemacht.

FDP für Mittelverstärkung trotz Veto gegen Steuererhöhung

Trotz des Vetos gegen eine Mehrwertsteuererhöhung und einer ausdrücklichen Skepsis gegen eine staatliche Tierwohlabgabe stellt sich die FDP hinter Mehrausgaben für die Tierhaltung im Bundeshaushalt. „Im kommenden Haushalt des Agrarressorts brauchen wir eine deutliche Mittelverstärkung für Investitionen in landwirtschaftliche Unternehmen. Durch akute Probleme wie die Corona-Pandemie und die Afrikanische Schweinepest stehen aktuell insbesondere die tierhaltenden Betriebe vor großen Herausforderungen“, sagte der FDP-Agrarsprecher Gero Hocker. Die Finanzierung der laufenden Kosten stellt er sich weiterhin über ein privatwirtschaftliches Modell und den Markt vor. „Wir brauchen einen Impuls durch gezielte und gestärkte Investitionsförderung, damit sich die Weiterentwicklung des Tierwohls auf breiter Basis im Markt etablieren kann“, so Hocker.

Haushaltsbeschluss verschiebt sich wegen Ukraine-Krieg

Eigentlich wollte das Kabinett der Ampel-Regierung seinen ersten Haushaltsplan für 2023 am 9. März verabschieden. Wegen des Krieges in der Ukraine und den geplanten Maßnahmen der Bundesregierung verlängern sich die Arbeiten am Bundeshaushalt jedoch um eine Woche auf den 16. März. Im Bundestag steht der Haushalt Ende März zur ersten Lesung auf der Agenda.

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