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Diese Fördersummen sollen Schweinehalter für mehr Tierwohl bekommen

Das BMEL will Schweinehalter künftig sowohl bei den Baukosten als auch bei den laufenden Kosten finanziell unterstützen. Dafür müssen Landwirte bestimmte Tierwohlkriterien einhalten.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) treibt das geplante Bundesprogramm zur Förderung von Tierwohlställen voran. Künftig will das Agrarministerium damit sowohl Investitionen in Tierwohlställe als auch die laufenden Mehrkosten bei höheren Tierhaltungsstandards fördern. Zuvor muss die EU-Kommission die Fördergrundsätze allerdings noch notifizieren, wie das BMEL in einer Pressemitteilung schreibt.

Förderfähig soll zunächst nur die Haltung von Sauen, Aufzuchtferkeln und Mastschweinen sein. Sie setzt sich aus zwei Bausteinen zusammen:

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Förderung von Investitionen

Die Förderung der Stallbaukosten für Neu- oder Umbauten ist je nach Investitionssumme gestaffelt:

  • Bis zu einer Investitionssumme von 500.000 € sollen Schweinehalter künftig eine Förderung von 60 % der Gesamtbausumme erhalten.
  • Darüberliegende Baukosten bis zu einer Höhe von 2 Mio. € werden mit 50 % der Kosten gefördert.
  • Für die weiteren Kosten bis zu einer Obergrenze von 5 Mio. € gibt es 30 % Zuschuss.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Stall tier- und umweltgerecht ist. Er muss den Schweinen beispielsweise mehr Platz bieten und Zugang zu Außenklima oder einem Auslauf ermöglichen.

Förderung der laufenden Mehrkosten

Die Förderung ist je nach Anzahl der gehaltenen Tiere gestaffelt:

  • Für bis zu 50 Sauen, 1.500 Aufzuchtferkel und 1.500 Mastschweine werden 80 % der laufenden Mehrkosten gefördert.
  • Für darüberhinausgehende Tierzahlen bis 200 Sauen, 6.000 Aufzuchtferkel und 6.000 Mastschweine gibt es einen Zuschuss von 70 % der Mehrkosten.

Bei den Tierzahlen handele es sich laut BMEL jedoch nicht um Bestandsobergrenzen, sondern nur um die maximal förderfähige Anzahl Tiere. Das heißt: Auch Betriebe, die noch mehr Tiere halten, sind förderfähig. Zudem sollen auch Teilbetriebsumstellungen gefördert werden. Das Ministerium will den Betrieben so den schrittweisen Einstieg in die Vermarktung von Tierwohlfleisch ermöglichen.

Ringelschwanz als Pflichtkriterium

Um die Förderung zu erhalten, müssen die Betriebe auch hier bestimmte Tierwohl-Kriterien einhalten. Dazu zählen z. B. Einstreu im Liegebereich, Angebot von Raufutter oder der Besuch von Fortbildungen zum Thema Tierwohl. Außerdem sollen mindestens 70 % der Tiere einen intakten Ringelschwanz haben.

Zudem soll die Förderung an die Flächenausstattung der Betriebe gebunden sein. Förderfähig sind demnach nur Betriebe mit einem Tierbestand von max. 2 GV/ha.

Im ersten Schritt stehen für die Förderung 1 Mrd. € im Bundeshaushalt zur Verfügung. Um den Schweinehalter eine möglichst hohe Planungssicherheit zu bieten, strebt das BMEL eine Förderlaufzeit von zehn Jahren an.

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