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Gleichen | Kreis Göttingen

Staatsanwaltschaft stellt Strafbefehl gegen Rinderhalter aus Gleichen

Gegen einen Rinderhalter aus Gleichen liegt ein Strafbefehl vor. Der Mann wurde durch sein Desinteresse an seinen entlaufenen Rindern bekannt. Zuvor ließ er schon Tiere verhungern.

Lesezeit: 2 Minuten

Nur 130 kg statt 550 kg wog ein Galloway-Rind, das im Dezember 2022 tot aufgefunden wurde. Nun muss sich der Tierhalter aus Gleichen (Landkreis Göttingen) wegen Tierquälerei vor Gericht verantworten.

Die Staatsanwaltschaft Göttingen wirft ihm vor, seine Rinder teils nicht ausreichend gefüttert und gepflegt zu haben. Untersuchungen am verendeten Rind zeigten eine chronische Lungenentzündung. Das Tier sei zudem stark verschmutzt gewesen und habe keine saubere Liegefläche gehabt. Der Halter habe dem Tier auch nicht die nötige tierärztliche Behandlung zukommen lassen.

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Der Staatsanwalt hat daher Strafbefehl erlassen. Dieser umfasst laut NDR-Bericht eine Geldstrafe von 4.200 € und ein Verbot des berufsmäßigen Umgangs mit Tieren für einen Zeitraum von zwei Jahren.

Gegen den Strafbefehl hatte der Rinderhalter jedoch Einspruch eingelegt, weshalb nun eine mündliche Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Göttingen folgt.

Nach Angaben des Landkreises waren die Zustände der Rinderhaltung seit Anfang 2019 "durchgehend auffällig". Die Tiere hätten in ihrem eigenen Kot gestanden und seien stark verschmutzt gewesen. Mehrfach seien verendete und nicht ordnungsgemäß entsorgte Tierkadaver gefunden worden.

Wochenlang frei unterwegs

Es handelt sich bei dem Angeklagten übrigens um den Mann, dessen 70 Rinder im vergangenen Sommer wochenlang im Raum Gleichen frei unterwegs waren. Um die Tiere einzufangen, richtete der Landkreis Göttingen mehrfach Sperrgebiete ein. Der Besitzer der Tiere weigerte sich, beim Einfangen zu helfen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sind noch immer zwei Tiere unterwegs.

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