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Urteil

Weideschlachtung per Kugelschuss erlaubt - Rinderhalter siegen vor Gericht

Erfolg für zwei Rinderhalter: Die Weideschlachtung per Gewehr ist gleichgesetzt mit dem Bolzenschuss. Der Tierhalter darf die Methode selbst wählen. Ein Präzedenzfall für alle Landwirte.

Lesezeit: 1 Minuten

Zwei Rinderzüchter aus Flacht im Rhein-Lahn-Kreis dürfen ihre Tiere per Kugelschuss auf der Weide töten - wir berichteten. Das hat das Koblenzer Verwaltungsgericht entschieden.

Das Gericht weist an, dass der Kreis die sogenannte Weideschlachtung erlauben muss. Der Kreis hatte dies den beiden Landwirten Nura Follmann und Gerald Kleindienst mit Verweis auf einen Erlass des rheinland-pfälzischen Umweltministeriums untersagt. Die Tierhalter sollten stattdessen ihre Freiland-Rinder per Bolzenschuss betäuben und dann töten. Der Einsatz eines Gewehrs werde nur in Ausnahmefällen erlaubt, argumentierte die Behörde.

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Das Verwaltungsgericht sieht dagegen keine gesetzliche Grundlage, dies zu untersagen, berichtet der SWR. Die Richter entschieden, dass beide Methoden gleichwertig sind. Rinderzüchter dürften also selbst entscheiden, mit welcher der beiden Methoden sie ihre Tiere schlachten.

Für die Rinderzüchter ein Erfolg. Sie hatten zuvor einen Vergleich abgelehnt und bestanden auf die Entscheidung, um auch für zukünftige Schlachtungen Rechtssicherheit zu haben. Nun hoffen sie, dieses Urteil als Grundlage für einen Schadenersatz nutzen zu können. Sie wollen zudem mit einem Sieg vor Gericht einen Präzedenzfall auch für andere Viehzüchter schaffen.

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