Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

topplus Präzedenzfall schaffen

Spannendes Urteil: Prozess um Erlaubnis für Weideschlachtung per Kugelschuss

Zwei Rinderzüchter aus dem Rhein-Lahn-Kreis wollen ihre Tiere auf der Weide per Kugelschuss schlachten. Der Kreis verbietet das. Nun soll das Gericht einmal generell für alle Tierhalter entscheiden.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Rinderhalter Nura Follmann und Gerald Kleindienst aus dem Rhein-Lahn-Kreis legen viel Wert auf artgerechte Haltung. Die Tiere sind das das ganze Jahr über auf der Weide und sollen dort auch stressfrei sterben. Es ist für die Tierhalter eine Frage der Ethik, dass sie das per Kugelschuss selbst machen dürfen. Das Problem: Der Kreis untersagt das bzw. erteilt nur vereinzelt eine Ausnahmegenehmigung.

Daher sind sie vor das Verwaltungsgericht Koblenz gezogen, wo am Montag Prozessauftakt war, berichtet der SWR.

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Mit Büchse aus kurzer Distanz

Follmann und Kleindienst schilderten vor Gericht, dass sie die Rinder mit einem Jagdgewehr aus einer Entfernung zwischen 10 und 40 m erlegen wollen. So könnten die Tiere bis zum Schluss in ihrer heimischen Umgebung bleiben und seien nicht dem Stress und der Angst während des Transports zum Schlachthof ausgesetzt, argumentieren sie.

Für zwei Schlachtungen auf diese Art hatte der Kreis Erlaubnis erteilt, nicht jedoch für die dritte, so der SWR weiter. Denn das werde nur in Ausnahmefällen genehmigt. Die Beamten sehen ein hohes Risiko, dass das Rind nicht direkt genau getroffen wird. Darum sei der Bolzenschuss die bevorzugte Variante, heißt es mit Verweis auf einen Erlass des rheinland-pfälzischen Umweltministeriums.

Die Kläger wollen aber eine dauerhafte Zusage und argumentieren, dass die Tiere beim Bolzenschuss mehr leiden. "Das ist damit verbunden, dass das Tier in eine Position fixiert wird, in der es eigentlich nicht sein möchte. Das heißt, es hat maximal Stress und schüttet natürlich auch die Stresshormone aus." Das sei wiederum auch für das Fleisch schlecht.

Gericht auf Seiten der Tierhalter

Der erste Verhandlungstag stimmt die Kläger zuversichtlich: So könne der Rhein-Lahn-Kreis nicht frei entscheiden, welche Tötungsmethode Landwirte einsetzen müssen, zitiert der Sender die vorsitzende Richterin. Wenn die Landwirte alle gesetzlichen Vorgaben erfüllten, müsse der Kreis die Tötung mit dem Gewehrschuss auf der Weide erlauben. Deswegen schlug das Gericht einen Vergleich vor.

Der Rhein-Lahn-Kreis war dazu bereit, aber die Kläger lehnten ab. Sie bestehen auf einer Entscheidung, um auch für zukünftige Schlachtungen Rechtssicherheit zu haben. Sie hoffen auch, dieses Urteil als Grundlage für einen Schadenersatz nutzen zu können. Sie wollen zudem mit einem Sieg vor Gericht einen Präzedenzfall auch für andere Landwirte schaffen. Mit einer Entscheidung wird in etwa zwei Wochen gerechnet.

top + Schnupperabo: 3 Monate für 9,90 € testen

Alle wichtigen Infos zur Maissaussaat 2024 | Tagesaktuelle Nachrichten, Preis- & Marktdaten

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.