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Kalkuliert der Bund die Kosten für den Umbau der Tierhaltung zu knapp?

Heute werden den Fachverbänden die Berechnungen zu den Mehrkosten für höhere Haltungsstufen im Rahmen des Bundesprogramms Umbau Tierhaltung vorgestellt. Kritik gibt es zu einigen Kalkulationswerten.

Lesezeit: 2 Minuten

Wie viel Geld kostet es den Landwirt, wenn dieser im Rahmen des „Bundesprogramms Umbau Tierhaltung“ in höhere Haltungsstufen wie zum Beispiel in Stallhaltungssysteme mit Außenklimakontakt (Offenstall o.Ä.), Ställe mit Auslauf oder in die Ökohaltung investiert? Erste Berechnungen dazu haben das Thünen-Institut für Betriebswirtschaft und das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) im Auftrag des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) erstellt.

Die Ergebnisse der „Berechnung der einzelbetrieblichen Kosten einer Teilnahme am Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung in der Schweinehaltung“ wurden Anfang dieser Woche den Ländern vorgestellt. Heute Mittag nun folgt die Diskussion mit den Fachverbänden.

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Experten kritisieren Annahmen und Fördergestaltung

Verschiedene Experten äußern sich im Vorfeld der Diskussion kritisch zu dem Papier, das top agrar vorliegt. Ein Knackpunkt sind die aus Sicht einiger Fachleute zu niedrig angesetzten Arbeitserledigungskosten. Auch die im Papier vorgeschlagenen Förderhöhen sehen manche kritisch. Wenn der Landwirt die tatsächlich entstanden Investitionskosten nachweist, erhält er folgende Fördersätze: Bis 500.000 € sind es 60 %, von 500.000 € bis 2 Mio. € beträgt die Förderhöhe maximal 50 % und von 2 bis 5 Mio. € sind es 30 %.

Diskussionsbedarf wird auch noch bei den Kalkulationen zu den laufenden Kosten gesehen. „Aus meiner Sicht stimmen die kalkulierten Werte zu den Arbeitserledigungs- und Betriebsmittelkosten in einigen Bereichen nicht. Beim Strom und anderen Betriebsmitteln wurden Durchschnittswerte aus dem letzten Jahr angesetzt. In diesem Jahr sind aber insbesondere die Strom- und Heizenergiepreise extrem gestiegen. Entscheidend ist jetzt, dass die Berechnungsgrundlage aktualisiert wird und dies auch in Zukunft regelmäßig geschieht“, so ein Berater gegenüber top agrar.

Abzuwarten bleibt, ob es zu einer Überarbeitung kommt und wie viel Zeit man den Instituten dafür einräumt. Offen ist auch, ob die Förderung wie geplant am 1. Januar 2024 überhaupt starten kann. Denn bislang hat auch die EU noch kein grünes Licht für die Umsetzung gegeben. Zudem muss noch geklärt werden, wie das ganze Projekt verwaltungstechnisch bearbeitet wird.

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