Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat gestern das vom Landkreis Jerichower Land verhängte Tierhaltungsverbot gegen Adrianus Straathof bestätigt. Wie die Zeitung „Volksstimme“ berichtet, lehnte das Gericht einen Eilantrag von Straathofs Anwälten ab. Das von der Kreisverwaltung verhängte Verbot der Tierhaltung gegen den Schweinehalter habe sich auf der Grundlage des Tierschutzgesetzes als rechtmäßig erwiesen, begründete das Gericht. Das Verbot richtet sich gegen Straathof persönlich.
Gegen den Beschluss haben Straathofs Anwälte gestern noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt eingelegt, bestätigte eine Straathof-Sprecherin auf Volksstimme-Anfrage. Bis ein endgültiges Urteil zum Tierhaltungsverbot fällt, kann noch einige Zeit vergehen. Die Richter räumten gestern ein, dass ein solches Verbot für Straathof ein erheblicher Eingriff in seine Grundrechte darstelle.
Mehr:
Warnung: Straathof könnte mit Strohmännern weitermachen (15.12.2014)
Straathof: Landkreise kündigen intensivere Kontrollen an (12.12.2014)
Straathof erhält Tierhaltungsverbot (10.12.2014)
ZDF-Video:
Tierhaltungsverbot für Straathof