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Analysemethoden zu fein

Verarbeitungsbetriebe fordern „praktikable“ Regelung für tierische Proteine

Die Regeln für die Verfütterung tierischer Proteine muss praxisgerechter werden: Die sensible Analytik wird „wohl gelegentlich“ in Geflügel- oder Schweinefutter eine verbotene Tierart finden.

Lesezeit: 1 Minuten

Mit Blick auf die jüngsten Lockerungen bei den Verfütterungsverboten für tierische Proteine an Nutztiere hat der Verband der Verarbeitungsbetriebe Tierischer Nebenprodukte (VVTN) gefordert, die Vorgaben für die Neuerungen praxisgerecht zu fassen.

Die Standardverfahrensanweisung für die Analytik müsse so geschrieben werden, dass zwischen risikorelevanten und nicht-risikorelevanten Befunden differenziert werde, schreibt der Verband in seinem Weihnachtsbrief 2021. Es gehe heutzutage um eine verantwortungsbewusste Nutzung vorhandener Ressourcen.

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Der VVTN bezieht sich auf die im September in Kraft getretene Aufhebung des Verfütterungsverbots, derzufolge Proteine von Geflügel und Schwein an die jeweils andere Tierart verfüttert werden dürfen. Laut dem Verband würde aufgrund der sensiblen Analytik „wohl gelegentlich“ in Geflügel- oder Schweinefutter eine verbotene Tierart gefunden werden. Die Regelungen müssten daher praktikabel umgesetzt werden.

Begrüßt wurde vom VVTN, dass tierische Fette der Kategorien 1 und 2 seit Oktober auf die Treibhausgasminderungsquote anzurechnen seien. Der Einsatz in Futtermitteln sei nicht möglich und auch in der chemischen Industrie finde keine Verwertung statt. Die Nutzung dieser Fette als Rohstoff für Biodiesel vermeide daher die „sinnlose Vernichtung“.

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