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VEZG bewertet LEH-Haltungsform positiv
Die Vereinigung der Erzeugergemeinschaften für Vieh und Fleisch begrüßt die neue Haltungsform-Kennzeichnung des Lebensmitteleinzelhandels. Der Verbraucher müsse jedoch bereit sein, für das Plus beimTierwohl auch mehr zu bezahlen. Ein "Faktormodell" soll bei der Vergütung für mehr Transparenz sorgen.
Ab dem 1. April 2019 kennzeichnet der Lebensmitteleinzelhandel (LEH) Fleischerzeugnisse bundeseinheitlich nach der Haltungsform, unter der die Tiere gehalten wurden. Ziel ist es, den Verbraucher mithilfe eines 4-stufigen Tierwohllabels über die Haltungsformen der Tierhaltung aufzuklären und ihn über seine Kaufentscheidung mit in die Verantwortung zu nehmen. Das System besteht aus vier Stufen und ordnet bestehende Qualitäts-, Tierwohl- und Biosiegel für Schweine, Geflügel und Rinder in diese Stufen ein. Mit von der Partie sind Aldi, Edeka, Kaufland, Lidl, Penny, Netto und Rewe.
„Die Vereinigung der Erzeugergemeinschaften für Vieh und Fleisch (VEZG) begrüßt diese Initiative ausdrücklich“, betont VEZG-Vorstand Matthias Frieß. In Marktumfragen würden sich die deutschen Konsumenten gerne als Tierschützer geben. Entscheidend sei jedoch, dass der Verbraucher am Ende auch bereit sei, das Plus beim Tierwohl an der Ladentheke auch mit einem höheren Preis zu honorieren. Hier sei mehr Ehrlichkeit im Umgang zwischen Nutztierhaltern und Verbrauchern erforderlich.
Die Anforderungen der Stufen 2 bis 4 an die Haltung der Tiere seien mit erheblichen finanziellen Mehraufwendungen für die Erzeugerstufe verbunden, so Frieß. Diese müssten am Ende auch angemessen bezahlt werden. Deshalb fordert der VEZG-Vorstand in punkto Vergütung einen Wechsel, hin zu einem Faktormodell. Bei diesem Modell werden die Kosten der jeweiligen Tierwohlmaßnahmen, im Auftrag der VEZG, von renommierten Betriebswirtschaftlern aus dem Agrarbereich ermittelt.
Multipliziert mit dem Faktor errechne sich so die Vergütung für den Produzenten als Aufschlag auf die geltende Wochennotierung. Diese Aufschläge will die VEZG künftig als zusätzliche Preisempfehlung veröffentlichen und ihren Mitgliedern als Grundlage für Lieferverträge empfehlen. Vor allem im Hinblick auf die Umsetzung der Stufen 3 und 4 seien erhebliche bauliche Investitionen erforderlich, betonte Frieß.
Kritisch sieht Frieß allerdings die bestehenden Zielkonflikte im Bau-, Umwelt- und Tierschutzrecht. Daran drohe die Initiative des LEH zu scheitern. Zum Beispiel behindere die Novelle des Baugesetzbuchs aus dem Jahr 2013 derzeit massiv den Umbau der Ställe zu mehr Tierwohl. Die Mitglieder der Vereinigung würden dringend Planungssicherheit und Verlässlichkeit der Marktpartner bis zum Endabnehmer benötigen. Tierwohl müsse sich für alle Beteiligten an der Produktionsstufe rechnen.