In Bayern wird es vorerst weiterhin keine Pflicht zur Anlage von Gewässerrandstreifen geben. Sowohl die SPD-Fraktion im Münchener Landtag als auch die Grünen scheiterten am vergangenen Donnerstag im Plenum mit entsprechenden Anträgen an den Stimmen von CSU und Freien Wählern.
Die Grünen hatten eine Pflicht zur Anlage von 10 m breiten Gewässerrandstreifen gefordert, in denen unter anderem keine Dünge- und Pflanzenschutzmaßnahmen, kein Umbruch von Dauergrünland und keine Ackernutzung zulässig sein sollten. Die SPD-Fraktion hatte 5 m breite Gewässerrandstreifen zur Pflicht machen wollen.
„Es kann nicht sein, dass es diesen Schutzstreifen überall in Deutschland gibt, nur in Bayern nicht“, erläuterte der agrarpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Horst Arnold, seinen Antrag. Bayerns Flüsse und Seen müssten geschützt werden. In einigen Gegenden seien die Nitrat- und Phosphatwerte im Wasser bereits alarmierend hoch. Zugleich warnte Arnold mit Blick auf die Forderung der Grünen davor, durch übertriebene Gesetze den Landwirten ihre Lebensgrundlage zu entziehen.
Verpflichtende 10 m Abstand überall in Bayern wären „eine ökonomische Katastrophe für die Landwirte“. Allerdings müssten in Gegenden mit besonders hoher Nitratbelastung die Kommunen die Möglichkeit erhalten, die Mindestbreite auf bis zu 10 m festzulegen. Laut aktueller Gesetzgebung setzt Bayern hinsichtlich der Anlage von Gewässerrandstreifen vor allem auf die freiwillige Umsetzung sowie auf finanzielle Anreize im Rahmen von Fördermaßnahmen, die auch dem Schutz des jeweiligen Gewässers dienen.