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Austausch ökologischer Vorrangflächen in Bayern noch möglich

Wie schon in den vergangenen Jahren können auch dieses Jahr bereits beantragte Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) nach dem Ende der Mehrfachantragstellung noch ausgetauscht werden. Darauf hat das Landwirtschaftsministerium in München hingewiesen. Die nachträglichen Änderungen müssen allerdings bis spätestens 1.

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Wie schon in den vergangenen Jahren können auch dieses Jahr bereits beantragte Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) nach dem Ende der Mehrfachantragstellung noch ausgetauscht werden. Darauf hat das Landwirtschaftsministerium in München hingewiesen.


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Die nachträglichen Änderungen müssen allerdings bis spätestens 1. Oktober beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten schriftlich beantragt sein. Später eingehende Änderungsanträge können nach Auskunft des Ministeriums grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden. Das entsprechende Formblatt „Antrag auf Genehmigung einer Änderung von bereits beantragten Ökologischen Vorrangflächen“ ist im Förderwegweiser des Ministeriums (www.landwirtschaft.bayern.de/foerderwegweiser) zu finden.


Das Ministerium weist darauf hin, dass als Ersatz für beantragte ÖVF nur Zwischenfrüchte angebaut werden dürfen, die auf bereits im Flächen- und Nutzungsnachweis 2018 enthaltenen Flächen spätestens bis 1. Oktober angebaut werden. Zulässige Arten für Kulturpflanzenmischungen auf Flächen mit Zwischenfruchtanbau sind beispielsweise Welsches Weidelgras, Alexandriner Klee und Phacelia. Die Mischung muss allerdings aus mindestens zwei Arten bestehen.


Der Anbau muss zudem so rechtzeitig erfolgen, dass sie noch vor Vegetationsende einen ordentlichen Bestand aufweisen. Das ist sowohl aus Erosionsschutzgründen sinnvoll und auch notwendig, um die EU-Vorgaben einzuhalten. Als ÖVF beantragte Aufforstungsflächen sowie Landschaftselemente und Terrassen, die den Cross-Compliance-Bestimmungen unterliegen, können nicht ausgetauscht werden.

 

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