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topplus Recht auf Reparatur

John Deere: US-Landwirte dürfen Maschinen wieder selbst reparieren

John Deere hat in den USA zugestimmt, dass Landwirte ihre Maschinen künftig auch in nicht-autorisierten Werkstätten reparieren lassen können – in Europa ist das bereits gesetzlich geregelt.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Thema „Recht auf Reparatur“ ist schon seit längerem ein Streitthema zwischen den US-amerikanischen Landwirten und dem Landmaschinenhersteller John Deere. Nun wurde der Streit vorerst beigelegt: Auf einem Kongress der American Farm Bureau Federation (AFBF) haben der (Bauern-)Verband und John Deere eine Absichtserklärung unterzeichnet, die Landwirten das Recht zusichert, ihre Landmaschinen selbst zu reparieren.

"Die AFBF ist erfreut, diese Vereinbarung mit John Deere bekannt zu geben. Sie löst ein langjähriges Problem der Landwirte und Viehzüchter, wenn es um den Zugang zu Werkzeugen, Informationen und Ressourcen geht, und schützt gleichzeitig die geistigen Eigentumsrechte von John Deere und gewährleistet die Sicherheit der Maschinen", sagte AFBF-Präsident Zippy Duvall.

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John Deere stellt US-Farmern Handbücher und Diagnosewerkzeuge zur Verfügung

Die Vereinbarung regelt einer AFBF-Mitteilung zufolge den Zugang der Landwirte zu Diagnose- und Reparaturcodes sowie zu Handbüchern (Bediener-, Ersatzteil- und Servicehandbücher) und Produktleitfäden. Außerdem wird sichergestellt, dass die Landwirte Diagnosewerkzeuge direkt von John Deere beziehen können und bei der Bestellung von Teilen und Produkten Unterstützung durch den Hersteller erhalten.

Dafür verpflichtet sich die AFBF, staatliche Farm Bureau-Organisationen zu ermutigen, diese Vereinbarung anzuerkennen, und von der Einführung, Förderung und Unterstützung bundes- oder bundesstaatlicher „Right to Repar“-Gesetze abzusehen. Sollten derlei Gesetze oder Verordnungen in Kraft treten, dürfen beide Parteien aus der getroffenen Vereinbarung aussteigen.

EU-Landwirte haben gesetzlichen Anspruch auf Reparaturunterlagen

Die Landwirte in der EU sind bei diesem Thema besser gestellt: Sie haben gemäß der EU Verordnung 167/2013 schon seit dem Jahr 2016 ein Recht auf die Herausgabe von Reparatur- und Wartungsinformationen. Demnach dürfen die Hersteller die entsprechenden Informationen nicht nur ihren jeweiligen Vertriebspartnern zur Verfügung stellen, sondern müssen diese auch für freie Werkstätten verfügbar machen.

Wie das in der Praxis funktioniert, hat top agrar bereits vor einigen Monaten recherchiert:

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