Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

Ökologische Vorrangflächen

BMEL erlaubt nur extensive Futternutzung auf Vorrangflächen

Das Agrarministerium gibt die ökologischen Vorrangflächen nur für extensive Futternutzung frei. Bauernpräsident Rukwied fordert eine Öffnung für den intensiven Anbau mindestens für Eiweißpflanzen.

Lesezeit: 4 Minuten

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) gewährt den deutschen Landwirten 2022 nur die Nutzung des Futteraufwuchses auf ökologischen Vorrangflächen ohne Pflanzenschutz und mit eingeschränkter Düngung. Damit setzt es die von der EU-Kommission erlaubte Möglichkeit, die ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) 2022 noch für den Anbau von Sommerkulturen zu nutzen, nur in Teilen um.

BMEL erlaubt nur Weide und Schnittnutzung auf ÖVF

Das Wichtigste zum Thema Ackerbau dienstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Das BMEL hat bereits einen entsprechenden Verordnungsentwurf dazu fertig und in die Abstimmung mit der Bundesregierung gegeben. Danach sollen brachliegende Flächen, die als ÖVF ausgewiesen wurden, nicht erst ab 1. August, sondern bereits ab 1. Juli zur Beweidung freigegeben werden, und zwar nicht nur für Schafe und Ziegen, sondern für alle Tierarten. Zudem soll eine Schnittnutzung für Futterzwecke zulässig sein. Das betrifft laut BMEL rund 170.000 ha.

Auf Vorrangflächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke soll in diesem Jahr ebenfalls eine Beweidung durch alle Tierarten sowie eine Schnittnutzung erlaubt werden. Hier legt das BMEL eine Fläche von 1,06 Mio. ha, auf denen 2021 Zwischenfrüchte auf ökologischen Vorrangflächen standen, als Orientierung zu Grunde.

Der Anbau von Eiweißpflanzen auf ökologischen Vorrangflächen ist unter den geltenden rechtlichen Bedingungen ohne Anwendung von Pflanzenschutzmitteln weiterhin möglich, betont das BMEL.

Kompromiss zwischen Futtermittelknappheit und Biodiversität

Die Staatssekretärin im BMEL, Silvia Bender, hat den Vorschlag am Donnerstag mit den Bundesländern besprochen. Bender begründet die Umsetzung damit, dass so ein Beitrag zur Verbesserung der Versorgungssituation gleistet werde und gleichzeitig auch Ziele der Biodiversität berücksichtigt würden. Der Vorschlag der Europäischen Kommission, die Produktion auf ökologischen Vorrangflächen insgesamt sowie die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zuzulassen, sei im Hinblick auf die Ziele der Biodiversität eher kritisch zu sehen und erscheine als sehr weitgehender Ansatz, sagte Bender. „Auch wenn der Ukrainekrieg zu Recht im Fokus steht, dürfen wir nicht vergessen, dass wir uns in einer Lage multipler Krisen befinden und die Bekämpfung von Klimakrise und Artensterben keinen Aufschub mehr erlaubt“, sagte sie.

Länder sollen am 8. April abstimmen

Die Verordnung steht nun am 8. April im Bundesrat zur Abstimmung der Länder auf der Agenda. Kommende Woche trifft sich die Agrarministerkonferenz (AMK) von Bund und Ländern. Dort ist zu erwarten, dass die Vorrangflächen und die Stilllegung ab 2023 aus der Agrarreform zu den Hauptthemen gehören werden. Zahlreiche Länder, darunter Bayern, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt haben bereits angekündigt, sich mit den nun gewährten Ausnahmen für die ÖVF nicht zufrieden geben zu wollen.

Rukwied fordert Öffnung für Anbau, Pflanzenschutz und Düngung

Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied forderte am Freitag die 1:1 Umsetzung der EU-Regelung zu den ökologischen Vorrangflächen in Deutschland. „Wir müssen die Potenziale der ökologischen Vorrangflächen, die uns die EU gibt, auch nutzen können“, sagte er. Rukwied sagte, dass damit 2% der Ackerfläche 2022 noch zum Anbau genutzt werden könne. Er plädierte vor allem für den Anbau von Eiweißpflanzen auf den ÖVF. Deren Aussaat sei angesichts des fortgeschrittenen Jahreszeit jetzt noch bis Anfang Mai möglich. „Natürlich fokussieren wir auf Eiweißpflanzen, ich kann und sollte aber auch einen Körnermais anbauen dürfen“, sagte Rukwied. Zudem müsse dort unbedingt der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und eine Düngung möglich sein. „Sonst macht das keinen Sinn“, sagte Rukwied.

Rukwied wandte sich dagegen, dass mit der Regelung wertvolle Biodiversitätsflächen gefährdet seien. Die Uferrandstreifen und Blühstreifen der Landwirte auf den ökologischen Vorrangflächen stünden dadurch nicht in Frage. Diese würden auch in diesem Jahr weiter angelegt bleiben. Von den 5% ökologischer Vorrangfläche seien nur 2% jetzt für den Anbau realistisch, schränkte Rukwied ein.

DBV für Freigabe von 2% der Stilllegung ab 2023 für Leguminosen

Eine Öffnung für Leguminosenanbau forderte Rukwied auch für die für 2023 zu erwartende verpflichtende Stilllegung von 4% ein. Diese müsse auf 2% sinken und die übrigen 2% sollten für den Anbau von Leguminosen frei gegeben werden, so Rukwied. Zudem schlug er vor, die Vorschriften zum Fruchtwechsel zu lockern und etwa das stringente Verbot von Weizen nach Weizen zu lockern.

Mit Blick auf die Farm-to-Fork-Strategie und den Green Deal gab Rukwied ein Bekenntnis der Landwirtschaft zum eingeschlagenen Transformationspfad ab. Dennoch wandte er sich gegen pauschale Reduktionsvorgaben von 50% für den Pflanzenschutzmitteleinsatz wie sie von der EU anvisiert werden. „Das können wir nicht tun, das schwächt die Versorgungssicherung“, sagte er. Das habe er bereits vor dem Krieg in der Ukraine kritisiert und daran halte er auch jetzt fest, so Rukwied.

Mehr zu dem Thema

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.