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DBV fordert Änderungen fürs Grünland in der GAP

Der Bauernverband will über den Bundestag noch Änderungen fürs Grünland bei den Gesetzen zur EU-Agrarreform GAP ab 2023 erreichen. Sie betreffen Basisprämie, Öko-Regelungen und Agrarumweltmaßnahmen.

Lesezeit: 3 Minuten

Für das Grünland soll es in den Gesetzen zur Umsetzung der Gemeinsamen EU-Agrarreform (GAP) in Deutschland noch Änderungen geben. Das forderte der Deutsche Bauernverband (DBV) am Dienstag bei der Vorstellung seiner Grünland-Agenda.

Grünlandbetriebe von Brache-Verpflichtung ausnehmen

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Bei den Bedingungen für den Erhalt der Basisprämie (Konditionalität) möchte der DBV Regionen und Betriebe mit hohem Grünlandanteil von der Vorgabe der Anlage nichtproduktiver Flächen ausnehmen. Laut den Gesetzesvorschlägen der Bundesregierung müssen alle Betriebe ab 2023 für den Erhalt der Basisprämie mindestens 3% ihrer Acker- und Dauerkulturfläche als nichtproduktive Fläche oder für Landschaftselemente frei halten.

Grünland-Klima-Bonus bei den Öko-Regelungen

Auch bei den neuen Öko-Regelungen (Eco-Schemes), über die Landwirte weitere Direktzahlungen erhalten können, will der DBV noch Änderungen zu Gunsten von Grünlandbetrieben erreichen. Zusätzlich zu den von der Bundesregierung bereits beschlossenen Maßnahmen, die insbesondere auf Ackerland zugeschnitten sind, schlägt der DBV einen „Grünland-Klima-Bonus“ für Betriebe mit hohem Dauergrünlandanteil ab 75% vor. Dieser soll Humusaufbau und Umbruchverzicht honorieren.

Extensivierung besser in die Agrarumweltmaßnahmen

Die geplanten Maßnahmen zur gesamtbetrieblichen Extensivierung von Grünland sieht der DBV als praxisuntauglich an. Extensivierung als Öko-Regelung in der 1. Säule macht aus seiner Sicht allenfalls für Teilflächen Sinn. Betriebe, die auf das Futter aus der Grünlandnutzung angewiesen sind, könnten sich nur so beteiligen. Weitergehende Extensivierungsmaßnahmen des Grünlandes sieht der DBV besser bei den Agrarumweltmaßnahmen in der 2. Säule aufgehoben. Die bei den Öko-Regelungen in der 1. Säule bereits von der Bundesregierung vorgesehene Honorierung von Altgrasstreifen unterstützt der DBV als Option.

Umbruchzwang für Erhalt des Ackerstatus aufheben

Weiterhin nicht gelöst ist laut dem Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken, das Problem, dass Betriebe, die länger als fünf Jahre Ackerfutter auf einer Fläche haben, ohne einen Umbruch des Aufwuchses den Ackerstatus verlieren. „Wir wollen den Umbruch vermeiden, unter Wahrung des Ackerstatus“, forderte Krüsken gegenüber top agrar. Die bisherige 5-Jahres-Regel für die Entstehung von Dauergrünland müsse weg. Durch die starre 5-Jahres-Regelung sind Landwirte gezwungen, Flächen unter Einsatz des Pfluges aus rein bürokratischen Gründen sowie zur Vermeidung von Fristabläufen und Haftungsrisiken umzubrechen, um den Ackerstatus zu erhalten. Das trifft vor allem Pächter, die dem Eigentümer die Flächen als Acker zurückgeben müssen. Gerade in Grünlandregionen gibt es oft einen hohen Anteil an Pachtflächen.

Nutzung ermöglicht Grünlanderhalt

Mit ihrer umfangreichen Grünland-Agenda wollen der DBV und seine Landesverbände zudem auf die Bedeutung des Wirtschaftsgrünlands in Deutschland hinweisen. „Für uns Landwirte ist das Grünland Wirtschafts- und Futtergrundlage, und damit ein wichtiger Bestandteil des bäuerlichen Einkommens. Mit unserer Agenda wollen wir das Angebot unterbreiten, in einen gesamtgesellschaftlichen Austausch für eine nachhaltige landwirtschaftliche Grünlandnutzung in Deutschland zu treten“, sagte der Vize-Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Karsten Schmal. Erst durch eine „Inwertsetzung“ werde Grünland erhalten und nur so könnten die vielfältigen Umweltleistungen des Grünlands gehoben werden. In Deutschland gibt es laut DBV knapp 5 Mio. Hektar Grünland, die rund ein Drittel der gesamten landwirtschaftlichen Fläche ausmachen.

Die Grünland-Agenda des DBV zum Nachlesen gibt es hier.

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