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Zukunft der Agrarzahlungen

Die GAP ist beschlossen und doch ist einiges offen

Der Bundestag hat die Umsetzung der Agrarreform (GAP) ab 2023 in Deutschland beschlossen. Der nächsten Bundesregierung kommt aber doch mehr Einfluss zu, als geplant. Ein Überblick über die Reaktionen.

Lesezeit: 5 Minuten

Der Bundestag hat Donnerstagabend das Gesetzespaket zur Umsetzung der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) ab 2023 beschlossen. Zugestimmt haben die Mehrheit von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von AfD und Bündnis 90/Die Grünen und bei einer Stimmenenthaltung von FDP und Die Linke. Damit ist zwar der Rahmen, wie die Agrarzahlungen ab 2023 in Deutschland ausgezahlt werden sollen, gesetzt. Ein Abschluss ist es aber noch lange nicht. (Die beschlossenen Details lesen Sie hier).

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Das liegt vor allem daran, weil die EU-Agrarreform auf EU-Ebene immer noch nicht abgeschlossen ist und auch der Zeitplan dafür aktuell alles andere als verlässlich ist. Deshalb gibt es in den deutschen Gesetzentwürfen auch zahlreiche Leerstellen. Die vielleicht bedeutendste für die landwirtschaftlichen Betriebe ist die, wieviel Prozent nichtproduktive Fläche sie für den Erhalt der Basisprämie werden ab 2023 vorhalten müssen. In den GAP-Gesetzen steht 3 % der Ackerfläche, auf EU-Ebene werden aber auch noch 4 % oder 5 % bei Anrechnung von Zwischenfrüchten diskutiert.

Nächste Bundesregierung kann Öko-Regelungen erweitern

Auch hinsichtlich der Öko-Regelungen (Eco-Schemes), für die Betriebe weitere Prämien aus der 1. Säule erwerben können sollen, ist noch kein Schlussstrich gezogen. Die Große Koalition hat sich zum Beispiel nicht auf zusätzliche Möglichkeiten für Grünlandbetriebe einigen können. In Regierungskreisen geht man aber davon aus, dass das zum Thema in den Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl werden wird. Denn noch muss die Bundesregierung die Verordnung, die die konkrete Ausgestaltung der Öko-Regelungen und die Prämienhöhe je Maßnahme regeln soll, erst erstellen. Zudem steht in den GAP-Gesetzen drin, dass die Bundesministerien für Landwirtschaft und Umwelt im Einvernehmen noch weitere Öko-Regelungen hinzuziehen können.

DBV: „Neue Eco Schemes sind noch mangelhaft“

Entsprechend kämpferisch fallen die Reaktionen auf den Beschluss der GAP-Gesetze aus. Der Präsident des Deutschen Bauernverbands (DBV), Joachim Rukwied, äußerte sich kritisch: „Die Ausgestaltung der neuen Eco Schemes ist noch immer mangelhaft“, sagte er. Damit diese Erfolg haben, müssten die konkreten Verbesserungsvorschläge des DBVs aufgegriffen werden. „Das betrifft vor allem zusätzliche Optionen für Grünland sowie eine Verbesserung von finanziellen Anreizen“, sagte Rukwied. Wichtig ist dem DBV außerdem, dass bewährte Agrarumweltmaßnahmen der 2. Säule und die Öko-Landbauförderung nicht gefährdet werden. „Notwendig ist eine Korrektur bei den Eco Schemes noch in diesem Herbst, mit dem Ziel, grundsätzlich allen Landwirten in Deutschland ein passendes und attraktives Angebot für Agrarumweltmaßnahmen zu machen“, sagte Rukwied.

DRV: „Unsicherheiten bleiben“

Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) äußert sich erleichtert, dass der Bundestag beschlossen hat, wie die zukünftige Ausgestaltung der GAP auf nationaler Ebene aussehen soll. Dennoch thematisiert der DRV die Unsicherheiten, die bleiben, weil die europäischen Regelungen noch nicht final vorliegen. „Die nationalen Gesetze laufen Gefahr, dem noch zu beschließenden Europarecht in Teilen zu widersprechen. Dann müssten sie kurzfristig angepasst werden. Dies könnte erhebliche Ressourcen kosten“, sagte DRV-Präsident Franz-Josef Holzenkamp. Für diesen Fall appelliert Holzenkamp an alle politisch Verantwortlichen, solche Anpassungen, wenn nötig zügig umzusetzen.

Ökobetriebe: „Umweltleistungen von allen honorieren“

Unzufrieden äußert sich erneut der Dachverband der Ökobetriebe BÖLW. „Nicht ausreichend bedacht haben die Abgeordneten von Union und SPD, dass die neuen Regeln ausgerechnet Öko-Höfe benachteiligen werden. Das ist absurd und fatal zugleich. Denn so würden genau die Betriebe unter die Räder geraten, die heute schon Klima, Gewässer und Artenvielfalt wirksam schützen und die Menschen mit heimischen Bio-Produkten versorgen“, sagte Peter Röhrig, Geschäftsführer des BÖLW. Er appellierte nun an die Bundesregierung, noch dafür sorgen, dass alle Betriebe zusätzliche Umweltleistungen honoriert bekommen.

Agrargenossenschaften: „Großes Unverständnis“

Enttäuscht von den GAP-Beschlüssen zeigen sich die Agrargenossenschaften. „Obwohl die Agrarministerkonferenz im Februar eine chancengleiche Ausgestaltung der Direktzahlungen für Mehrfamilienbetriebe als Ziel formuliert hatte und die Möglichkeit einer entsprechenden nationalen Umsetzung durch Rechtsgutachten bestätigt wurde, hat der Bundestag gestern den GAP-Gesetzen zugestimmt ohne die besondere Situation von Agrargenossenschaften als Mehrfamilienbetrieben zu berücksichtigen“, sagte Marco Schulz, Vorstandsmitglied beim Genossenschaftsverband – Verband der Regionen. Jetzt müsse mit deutlich negativen Folgen für eine nachhaltige Agrarstruktur in den ostdeutschen Bundesländern gerechnet werden. Als Teilerfolg bezeichnete Schulz, dass mit der Reform junge Landwirte, die Verantwortung in Agrargenossenschaften übernehmen künftig von der Junglandwirteförderung profitieren können. „Es war höchste Zeit, dass auch junge Landwirte als Mitglieder von Agrargenossenschaften gefördert werden“, sagte Schulz.

BUND: „Öko-Regelungen attraktiv ausgestalten“

Bei den Umweltverbänden gibt es unterschiedliche Tenore bei der Bewertung des GAP-Beschlusses im Bundestag. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) äußert sich betont entgegenkommend. „Jetzt ist es notwendig, die neuen Öko-Regelungen attraktiv auszugestalten und das Zusatzgeld für die zweite Säule in wirkungsstarke Umwelt- und Klimaprogramme sowie den Ökolandbau zu stecken“, sagt Olaf Bandt, Vorsitzender des BUND. Er erwarte nun nach dem Ende der Trilog-Verhandlungen auf EU-Ebene in den nationalen Umsetzungen noch Nachbesserungen für Öko- und Grünlandbetriebe. Schon jetzt schickt der BUND den Appell an die kommende Bundesregierung die neue GAP bis Ende 2024 daraufhin zu überprüfen, ob sie zu mehr Umwelt- und Klimaschutz beiträgt und andernfalls nachzubessern.

Nabu: „Kaum Verbesserungen für Klima und Artenvielfalt“

Der Naturschutzbund (Nabu) hingegen gibt sich unzufriedener. „In Deutschland ist nur ein schwaches Gesetzespaket übriggeblieben, das kaum Verbesserungen für Klima und Artenvielfalt in der Agrarlandschaft bewirken wird“, sagte Nabu-Präsident Jörg-Andreas Krüger. Konkret kritisiert der Nabu, dass der Schutz von Grünland im Gesetzespaket vernachlässigt werde und nur 3% nichtproduktive Fläche statt wie vom Nabu gefordert 10% für den Erhalt der Basisprämie angesetzt werden. Darüber hinaus würden landwirtschaftlichen Betriebe auch zukünftig zu wenig für Naturschutzmaßnahmen entlohnt, heißt es beim Nabu.

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