Das Bundeslandwirtschafts- und das Bundesumweltministerium haben sich auf Ebene der beiden Staatssekretäre Beate Kasch und Jochen Flasbarth über die von der Europäischen Kommission verlangten weitergehenden Änderungen an ihrem Entwurf zur Novelle der Düngeverordnung verständigt. Wie aus Regierungskreisen verlautete, soll noch in dieser Woche eine Mitteilung mit der Neufassung des Referentenentwurfs offiziell nach Brüssel verschickt werden.
Den Angaben zufolge soll auf die bislang vorgesehene Ausnahmeregelung für die Düngung auf gefrorenen Böden verzichtet werden. Geplant ist nunmehr ein Düngeverbot für gefrorene Böden in Roten Gebieten.
Hinsichtlich der Nitratmessstellen wird die Kommission vom Bestreben der Länder in Kenntnis gesetzt, zu einer stärkeren Harmonisierung zu kommen. Schließlich hatte die Kommission beanstandet, dass erst drei Länder von der Kann-Bestimmung für die Ausweisung von phosphatbelasteten Gebieten Gebrauch gemacht haben. Voraussichtlich werden die Länder künftig verpflichtet, phosphatbelastete Gebiete auszuweisen.
Erleichterungen will die Bundesregierung nach wie vor beim derzeit vorgesehenen Verbot der Herbstdüngung von Zwischenfrüchten erreichen. Sie bringt die Möglichkeit ins Spiel, Stallmist und Kompost zu Zwischenfrüchten ausbringen zu dürfen, die nicht der Futternutzung dienen.
Mit einer Rückmeldung aus Brüssel wird in Berlin für die nächsten Wochen gerechnet, zumindest jedoch vor den wegweisenden Verhandlungen im Bundesrat. Die Entscheidung der Länderkammer wird aller Voraussicht nach in der Plenumssitzung am 3. April 2020 erfolgen. Das Bundeskabinett wird den Regierungsentwurf nach derzeitigem Zeitplan am 19. Februar beschließen.
"Massive Enttäuschung" beim BBV
„Ich bin massiv enttäuscht über die Vorschläge der Bundesregierung. Die Bundesregierung zeigt keinerlei Bereitschaft, auf die fachlich fundierten Vorschläge der Praktiker einzugehen. Die Vorschläge sind zum Teil sogar kontraproduktiv für den Wasserschutz“, kritisiert der bayerische Bauernpräsident Walter Heidl ebenso wie die bayerische Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber.
Wegen der lauten, aber friedlichen Proteste der Landwirte sowie der konstruktiven Kritik aus der Landwirtschaft hatten führende Politiker zugesagt, dass den Bauern in Sachen Düngeverordnung zugehört und ein ernsthafter Dialog für echte Zunftsperspektiven angestoßen werden soll. „Mit den neuen Vorschlägen gibt die Bundesregierung den sachlich begründeten Vorschlägen für mehr Praxistauglichkeit und Ressourcenschutz aus der Landwirtschaft keinen Millimeter Raum. Das ist ein Schlag ins Gesicht für uns Bauern“, macht Heidl deutlich.
Die Sommerdüngung von Zwischenfrüchten mit Gülle in „roten Gebieten“ zum Beispiel soll auch den neuen Plänen der Bundesregierung zufolge künftig verboten werden. „Selbst die Wasserwirtschaft befürchtet, dass ohne eine vernünftige Düngung von Zwischenfrüchten kein Anbau mehr erfolgt. Das wäre fatal, weil nur mit Zwischenfrüchten Erosionsschutz, Humusaufbau und die Bindung von Kohlendioxid auf den Äckern möglich ist. Ein Düngeverbot wäre deshalb hirnrissig“, sagt Heidl.
Das Bundeskabinett soll am 19. Februar über den neuen Entwurf der Düngeverordnung entscheiden. „Beim Austausch mit EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in Kloster Seeon haben die Mitglieder der CSU-Landesgruppe angekündigt, für Korrekturen bei der Düngeverordnung einzutreten. Und nun präsentiert die Bundesregierung diesen völlig unbrauchbaren Vorschlag“, sagt Heidl.
„Die bayerischen Abgeordneten, die bayerischen Kabinettsmitglieder und die bayerische Staatsregierung müssen die verbleibende Zeit unbedingt nutzen, um die dringend notwendigen Korrekturen zu erreichen. Es müssen alle Hebel in Bewegung gesetzt werden, sonst droht eine Bankrotterklärung in der Agrar- und Umweltpolitik.“
Die Bundesländer sind seiner Meinung nach im Bundesrat gefordert, bei der Sommerdüngung für Zwischenfrüchte in „roten Gebieten“ neben Kompost und Festmist auch die Nutzung von Gülle zu ermöglichen. „Ich bitte Ministerin Kaniber darum, um die Unterstützung ihrer Amtskollegen dafür im Bundesrat zu werben“, sagt Heidl.
von Julia-Sophie von Richthofen
Es gibt noch Hoffnung!
Den Warnschuss aus dem Thüringer Landtag haben die Unionsoberen ja hoffentlich verstanden. Frei gewählte Abgeordnete haben frei entschieden: für eine Politik, die zuerst der Lösung von Sachproblemen verpflichtet ist und nicht irgendwelchen Parteilinien. Zum Glück regt sich ... mehr anzeigen allmählich Widerstand bei den Agrarpolitikern der CDU und insbesondere der CSU. Ludger Hengelsberg weniger anzeigen
Das meinen unsere Leser
von Willy Toft
Beide Schreiben zeigen eindeutig, dass hier im Staate geschlammt wurde!
Wer der Initiator der damaligen schlechtesten "Beschreibung" unserer Grundwasserkörper war, lässt sich mit Sicherheit auch nicht mehr feststellen! Jeder würde es auf den Anderen schieben! Fakt ist, wir haben 162 Messstellen 2013 gemeldet, wovon nur 2 Okay waren. Das lässt mit ... mehr anzeigen Sicherheit, diesen für uns erschreckenden Zustand, so ein Ergebnis zu. Wir kommen aus diesem Teufelskreis nicht mehr heraus, und sind mit diesen Messstellen jetzt verheiratet, denn sie sollen ja "besser werden"! Sonst kann man den Erfolg der DüV nicht an diesem Gradmesser ablesen! Wir haben bei uns in der Flussniederung seit über 20 Jahren fasst identische Werte um 5 mg im Oberflächenwasser des Flusses. Permanent wurde hier die Bewirtschaftung zurückgefahren, sodass etwa nur noch 20 % der Flächen überhaupt noch gedüngt werden, und die anderen Flächen fast ohne Dünger, extensiv bewirtschaftet werden. Wie soll das mit der Verbesserung der jetzt kontaminierten Messstellen aussehen, wenn da ständig die Stickstoffquelle durch "Natürliche Quellen(Moor- Linsen ectr.)" weiter gefüttert wird. Die Aufgabe der Landwirtschaft in DE, würde nichts daran ändern! Wer so selbstherrlich über unsere Probleme hinweg sieht, nur um 20 €/ha an Strafgeld zu sparen, und uns einen Verlust von Durchschnittlich 300€/ha zumutet, der wird seiner Aufgabe als "Regierung" nicht gerecht! Hier wird ohne Not der Niedergang der Landwirtschaft in Kauf genommen, nur um einem EU- Gerichtsurteil gerecht zu werden, das auf unfassbare Fakten basiert! weniger anzeigen
Das meinen unsere Leser
von thies kruse
Was hätte es genützt
Hätte es was genutzt, wenn das Landwirtschaftsministerium ein halbes Jahr die Sitzungen der Länder mit dem Koordinator BMU begleitet hätte, wären dann die Entscheidungen, Maßnahmen anders gewesen, Frau Schulze?..... Wenn ja ist es doch kein Problem, korrigieren sie jetzt..... Es mag ... mehr anzeigen sein, das Iher Ministerium das Erfordernis der Binnendifferenzierung unterschätzt hat, spätestens nach den Anmerkungen aus Brüssel ist es die Pflicht des zuständigen Ministeriums BMU alle Länder zu vergattern, die Binnendifferenzierung anzuschieben...... Wenn man schon dabei ist, kann man ja gleich alle Änderungen einfügen, Brüssel wird es freuen, wenn die Übersicht wächst, die klare Anweisung zur flächendeckenden Binnendifferenzierung ist doch unmissverständlich..... Sie eröffnet, ja erzwingt sogar eine Öffnungsklausel in den Umsetzungsfristen der neuen Verordnung, denn nur weil ein Bundesland es bis April nicht schafft, nicht so schlimm, kann dann es ja korregierte Daten im Laufe des Sommers oder nächsten Winters, und die Maßnahmen dazu gemäß Gesetz nachmelden, sofort umsetzen und anwenden. weniger anzeigen
Das meinen unsere Leser
von Franz Gerstner
Auf den Punkt ...
gebracht H. Steggeman. Ohne Bodenleben-keine Gesunde Erde-kein gesundes Leben-kein reines Wasser. Wir Ldw. können viel tun-gehen wir voraus- machen freiwillig mehr Zwischenfrucht-bevor dieses W.System unser Wasser-und Uns in den Ruin treibt.
Das meinen unsere Leser
von Wolfgang Rühmkorf
Nun kommt die Düngeprohibition. Rette seine Bodenfruchtbarkeit wer kann. ..........!
Das meinen unsere Leser
von Wilhelm Grimm
Diese DüV lässt sich mit kleinen Schönheitsreperaturen nicht hübsch machen.
Sie ist Schrott. Deutschland, das geht unweigerlich schief.
Das meinen unsere Leser
von Wilhelm Grimm
"Liebe Julia" schreibt Frau Schulze.
Mit ihrer Auflistung der Vorwürfe an ihre "Liebe Julia" schließe ich daraus, dass sie "Dumme Kuh" gemeint hat. Allein die verschnörkelte Unterschrift der Svenja Schulze ist ein interessanter Wesenstest für Psychologen.
Das meinen unsere Leser
von Hans-Peter Mahler
Ideolgie
Wenn Ideologen an der Macht sind, gibt es irgendwann ein bitteres Ende, das hat uns die Geschichte schon all zu oft gelehrt!
Das meinen unsere Leser
von Günter Schanné
Strafzahlungen
Nicht die Bundesregierung bezahlt die Vertragsstrafen, sondern die steuerzahlenden Bürger. Die Bürger wollen eine intakte Umwelt und gesundes, giftfreies Trinkwasser. Die Umsetzung der EU-Wasserschutzrichtlinie aus dem Jahr 1991 wurde seit Jahrzehnten zu Gunsten der Bauern verzögert. ... mehr anzeigen Schon die derzeitige DüVO ist nach dem Urteil des EUGH unzureichend. Deshalb muss die Bundesregierung aus juristischen Gründen eine DüVO liefern, die nach Vorgaben des EUGH der Wasserschutzrichtlinie aus dem Jahr 1991 gerecht wird. Wer nicht mit der Zeit geht, der geht mit der Zeit ...vom Markt. Wer nicht nach der neuen DüVO wirtschaften kann muss dazulernen oder aufhören. Eine gesunde Umwelt und gesundes Trinkwasser ist uns Bürgern wichtiger als ein paar Bauern mehr oder weniger. Diejenigen Bauern, die es können, werden witerbestehen und dann bei weniger Mitbewerbern auch besser vedienen. Wir haben ohnehin einen Produktionsüberschuss, der auf dem Weltmarkt verkauft wird. Den Profit machen die der Landwirtschaft nachgeordneten Unternehmen. Auch bei einer Rücknahme der Produktionsmenge bleibt die Versorgungssicherheit für uns erhalten. weniger anzeigen
Das meinen unsere Leser
von Heinrich Steggemann
Bodenleben fördern bedeutet Nitratauswaschungsrisiko senken
Kann dem Kommentar von Herrn Keim nur zustimmen und wünsche viel Erfolg mit der Interessengemeinschaft gesunde Gülle. Die aktuelle Düngeverordnung und deren weitere Verschärfungen beruhen auf buchhalterischen Überlegungen auf der chemischen Ebene zur Düngesalz und ... mehr anzeigen Mikronährstoffversorgung der Pflanzen auf wenig belebten Böden, die noch unbelebter werden, wenn vom Gesetzgeber so weiter gemacht wird. Der Faktor Bodenleben wird gar nicht erst erwähnt, ist aber von zentraler Bedeutung für die Zukunft der Menschheit in Zeiten des Klimawandels. Dabei liegt die Lösung bei wirklichen Nitratproblemen im Grundwasser in einem Verständnis zur Förderung des aufbauenden Bodenlebens, das freies Nitrat zwischenspeichert bzw. zum Humusaufbau nutzt um CO2 aus der Atmosphäre zu entfernen. Für stark belebte Böden brauchen wir kürzere Sperrfristen, ganzjährig lebende Wurzeln im Boden und übers Jahr verteilte Düngergaben in die Hauptfrüchte und Zwischenfrüchte, damit das Bodenleben schon mal vorverdauen kann und nicht bei wenigen oder nur einer Düngergabe pro Jahr Verdauungsprobleme bekommt und das Nitratauswaschungsrisiko steigt. weniger anzeigen
Das meinen unsere Leser
von Jens-Martin Keim
Armutszeugnis unserer Ministerien und Behörden - Düngeverordnung am Schreibtisch geplant
Weder die Minsterien LANDWIRTSCHAFT noch UMWELT (Klöckner und Schulze) sind in der Lage, die Probleme in der Landwirtschaft wirklich zu verstehen. Die Verordnung 91/676 EWG besagt ausdrücklich, dass freiwillige Maßnahmen und die FÖRDERUNG der guten fachlichen Praxis für die Landwirte ... mehr anzeigen umgesetzt werden soll. Das was wir in der DüV nun haben, ist eine Beleidigung eines jeden Bürger dieses Landes. Mit der DüV wir kein einziges PROBLEM gelöst, lediglich verschoben. Uns Bauern wird die organische Düngung zum wertvollen Humusaufbau und CO2 Speicher genommen. Einzig in den Monaten Feb bis Mai ist noch eine organische Güllegabe möglich. Eine Gülle-Blattdüngung auf Acker wurde uns bereits genommen - ohne nach Alternativen zu suchen. Es ist ein Armutszeugnis deutscher Bürokraten, die nicht mehr in der Lage sind fachliche Zusammenhänge zu verstehen. Ohne Biologische Organismen ist es nicht möglich, Humusaufbau zu betreiben. Mit dieser Verordnung werden künftig zwangsläufig aus roten Gebieten nunmehr Dunkelrote und die Frage darf gestellt werden, wie lange wir grüne Gebiete in diesen Status noch halten können, bevor diese rot werden. Wenn wir nicht bereit sind, die Probleme an der Wurzel anzupacken, sind wir verraten und verkauft. In Hessen sind Gefäßversuche mit vier Wiederholungen bei Weidelgras gelaufen, dort hatte die Mineraldüngervariante 1.000 x so hohe Nitratauswaschung! Spitalhofversuche aus den Jahren um 2000 zeigten über mehrere Jahre ebenfalls bei der Mineraldüngung extrem hohe Auswaschungen. Werden diese nicht berücksichtigt? Offensichtlich schauen die Ministerien und die Politik bewusst vorbei, ohne sich mit den wirklichen Problemen zu beschäftigen. Wo sind die Praktiker bei der Überarbeitung der DüV zu Wort gekommen? Warum hält man sich nicht an die Verordnung 91/676 EWG? Dort wird verlangt, dass man Nitrateinträge nach Richtlinie 77/535 /EWG zu messen hat. Dabei liegt die Betonung EINZIG UND ALLEIN - auf MINERALDÜNGER!!! Es kann nur eine Forderung noch geben - diese DüV MUSS IN DIE TONNE!!! - Solch eine Verordnung hat keine Daseinsberechtigung. "Manchmal liegt der Skandal nicht darin, welches Gesetz gebrochen wird, sondern was das Gesetz nicht regelt und falsch definiert!" Wer jetzt nur ein bisschen Kreuz im Rücken hat, setzt sich als Politiker für eine KOMPLETTE und SINNVOLLE Düngeverordnung auf EU Ebene ein. Am alten "rumschrauben" - wäre die größte Dummheit! weniger anzeigen
Das meinen unsere Leser
von Heinrich Roettger
Brüssel braucht mehr Geld.Warum soll die Bundesregierung nicht zahlen?
Wir brauchen Zeit , um die neuen Düngesetze von 2017 evaluieren zu können . Auch die Messstellen müssen laut EU verbessert werden. Also kaufen wir uns die Zeit. Das Geld kommt doch sowieso zu uns Bauern aus der EU wieder zurück. Allemal besser , als dänische Verhältnisse mit einer ... mehr anzeigen total überschuldeten Landwirtschaft. weniger anzeigen
Das meinen unsere Leser
von Martin Telgmann
Oh Julia..................
Tja Frau Klöckner das ist ein klarer Punktsieg für Svenja Schulze ! Danke an die Redaktion für die Veröffentlichung der Schreiben.
Das meinen unsere Leser