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Klöckner: "Schärfere Düngeverordnung nicht mehr abwendbar!"

Agrarministerin Klöckner ermahnt die Abgeordneten, den Bauern keine Hoffnung bei der Verschärfung der Düngeverordnung zu machen. Zudem wehrt sie sich gegen Gerüchte zum Grundwassermessnetz.

Lesezeit: 5 Minuten

Bundesagrarministerin Julia Klöckner hat Forderungen nach einem Aussetzen der Verschärfung der Düngeverordnung eine Absage erteilt. Ein Anhalten des Verfahrens führe zwangsläufig zur Klage, schrieb die CDU-Politikerin am 27. Januar an die Abgeordneten des Bundestages.

„Forderungen, das gesamte Verfahren einfach auszusetzen und zunächst eine Überprüfung der Messstellen und –werte durchzuführen, sind wegen des bereits eingeleiteten Zweitverfahrens der EU-Kommission unrealistisch. Zudem wecken solche Forderungen die falsche, nicht einlösbare Hoffnung, dass Deutschland eine Änderung der Düngeverordnung abwenden oder massiv Zeit gewinnen könne. Denn leider befinden wir uns nicht am Beginn eines konstruktiven Prozesses mit der Kommission, sondern am Ende eines juristischen“, stellte Klöckner unmissverständlich klar.

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Sie erinnert daran, dass die EU-Kommission seit nunmehr zehn Jahren die hohen Nitratwerte im deutschen Grundwasser bemängelt. Aufgrund des langen Verfahrens zur Novellierung der Düngeverordnung 2017 und der darin aus ihrer Sicht enthaltenen Schlupflöcher zur Umgehung strenger Maßnahmen sei die Kommission gegenüber weiteren Verzögerungen oder Vorschlägen für zusätzliche Ausnahmen außerordentlich kritisch und nicht mehr gesprächsbereit, so Klöckner weiter. Im Gegenteil: Die Vorschläge Deutschlands zur Verschärfung der Düngeverordnung gehen der Kommission noch immer nicht weit genug.

„Wir sind gut beraten, die Umsetzung des EuGH-Urteils aus dem Jahr 2018, bei dem Deutschland in allen Punkten unterlag, vorzunehmen. Die EU-Kommission hält an der Frist „Befassung Bundesrat im April“ fest, zuletzt wiederholt im Gespräch am 20. Januar. Sollten wir den Maßnahmen nicht entsprechen, dann ist mit einem KOM-Klagebeschluss und mit der Klageerhebung im Zweitverfahren zu rechnen. In der Praxis würde die Kommission mit einem Sanktionsantrag an den EuGH herantreten. Bei einem solchen Zweitverfahren kann Deutschland zu einem Zwangsgeld und/oder Pauschalbetrag verurteilt werden“, erklärt Klöckner den Abgeordneten weiter.

Die Rede ist hier von 850.000 Euro pro Tag. Und auch dann noch sei Deutschland weiterhin verpflichtet, die Düngeverordnung zu ändern. Laut der Ministerin wäre den Landwirten also in keiner Weise geholfen, denn die Kommission würde dann ohne jegliche nationale Konsultationen und ohne Ausnahmen ihre bereits angedachten strengeren Maßnahmen vorschreiben.

Warum 20 % Unterdüngung?`

Warum der neue Entwurf eine Unterdüngung von 20 % vorschreibt begründet Klöckner mit dem Vorbild Dänemark. Dort hätten die Bauern sich zehn Jahre entsprechend eingeschränkt, und zwar flächendeckend und nicht wie bei uns nur in roten Gebieten, so die Politikerin. Daraufhin habe Dänemark die Nitratwerte im Grundwasser deutlich reduzieren können, weshalb die Kommission auch für Deutschland diese Maßnahme verlange.

„In schwierigen Verhandlungen mit der Kommission ist es uns gelungen, dass die Absenkung nicht schlagbezogen, wie ursprünglich gefordert, sondern im Betriebsdurchschnitt erfolgt. Bauern erhalten eine gewisse Flexibilität, bei welchen Kulturen sie die Einsparung erbringen wollen. Bei Grünland ist es uns gelungen, dass die Länder Ausnahmen von der 20 %-igen Kürzung gewähren können. Damit es nicht zu einer Abwärtsspirale bei der Düngung kommt, gibt es eine Stichtagsregelung für das zu Grunde zu legende Ertragsniveau“, erklärte Klöckner.

Anderes Grundwassernetzwerk besser?

Zu der immer wieder vorgetragenen Kritik am Grundwassermessnetz erklärte Klöckner, dass das ursprünglich für die Nitratberichterstattung genutzte Belastungsmessnetz für den aktuell gültigen Nitratbericht 2016 nicht mehr angewendet wurde. In den digitalen Netzwerken und bei einigen Kundgebungen werde das fälschlicherweise immer noch behauptet, so die Ministerin. „Dieses alte Messnetz umfasste lediglich rund 160 Messstellen – und zwar nur an besonders kritischen Punkten mit hoher Nitratbelastung. Seither wird der Nitratbericht auf Basis eines so genannten repräsentativen Messnetzes erstellt.“

Grundlage sei heute das gültige Messnetz für die Berichterstattung an die Europäische Umweltagentur (EUA). Die deutschlandweite flächen- und nutzungsrepräsentative Erfassung der Grundwasserbelastung erfolge über rund 1.200 EUA-Grundwassermessstellen. Diese Messstellen lägen im oberflächennahen Grundwasser und bilden laut Klöckner die Landnutzung sowie die regionale Verteilung der Nitratbelastung im Grundwasser ab. „Für den Nitratbericht wurden von den rund 1.200 Messstellen diejenigen zusammengefasst und ausgewertet, in deren Einzugsgebiet die Nutzungseinflüsse von Acker, Grünland und Sonderkulturen auf die Grundwassermessstellen dominieren. Diese zusammengefassten Messstellen bilden das EU-Nitratmessnetz mit rund 700 Messstellen. Für den Betrieb sind die Länder zuständig“, schrieb Klöckner weiter.

Sie habe das Bundesumweltministerium und die Bundesländer aufgefordert, für mehr Transparenz bei den Messstellen zu sorgen. „Bauern lehnen es nicht ab, dort, wo zu viel gedüngt wird, umzusteuern. Aber sie wollen dann auch Gewissheit haben, wo genau, wann und was gemessen wurde und ob der Ort der Messstelle wirklich plausibel gewählt worden ist. Deshalb sollten die Länder die Kritik an den Messmethoden, Anzahl und Lage der Messstellen aufgreifen und für Transparenz sorgen“, so Klöckner. Sie hält es für wichtig, dass die Messergebnisse, die nach Brüssel gemeldet werden, nachvollziehbar sind. Wo es Mängel gibt, müssten die Verantwortlichen natürlich nachbessern.

Hoffnungsvoll stimme sie, dass die Kommission jüngst zu erkennen gegeben hat, eine stärker differenzierte Ausweisung der belasteten Gebiete zu unterstützen. Das BMEL werde nun so verursachergerecht wie möglich vorgehen, so Klöckner. Das könnten letztlich aber nur die Länder sicherstellen.

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