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Bewertung nicht geändert

EU-Chemikalienagentur: Glyphosat nicht krebserregend!

Glyphosat kann nicht als krebserregend eingestuft werden, sagt die EU-Chemikalienagentur im Verfahren um die Neuzulassung des Herbizids. Ein Verbot ist damit aber nicht vom Tisch.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Totalherbizid Glyphosat wird seine aktuelle Gefahreneinstufung in der EU behalten. Eine Einstufung als karzinogen, also krebserregend, sei „nicht gerechtfertigt“. Zu diesem Schluss kommt das Komitee für Risikobewertung der Europäischen Chemikalien Agentur (ECHA) nach einer "umfassenden Überprüfung wissenschaftlicher Erkenntnisse".

Die ECHA hat ihre Bewertung aus dem Jahr 2017 damit nicht geändert. Glyphosat gilt demnach weiterhin als „augenschädigend und giftig für Wasserlebwesen“.

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Nicht krebserregend

Als krebserregend sei das Herbizid nicht einzustufen. Konkret schreibt die ECHA am Montag in einer Pressemitteilung: „Der Ausschuss kam zu dem Schluss, dass die verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse nicht die Kriterien für eine Einstufung von Glyphosat (..) als krebserregende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Substanz erfüllen.“

Die neue Einstufung stimmt mit derjenigen überein, die vier EU-Mitgliedstaaten bereits im Juni 2021 vorgelegt hatten.

EU-Verfahren verzögert

Die Bewertung der ECHA fließt nun in eine umfassende Risikoanalyse der Europäischen Agentur für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ein. Die EFSA will dieses Verfahren bis Mitte des Jahres 2023 abschließen. Die EU-Zulassung für Glyphosat läuft im Dezember 2022 aus. Aktuell steht eine temporäre Verlängerung der aktuellen Zulassung im Raum.

Verbot nicht vom Tisch

Ein Verbot von Glyphosat ist mit der Entscheidung der EFSA nicht vom Tisch. Letztlich hängt eine Wiederzulassung vom Votum der EU-Mitgliedstaaten ab. Die Gutachten und Bewertungen der EU-Agenturen dienen dabei lediglich als Entscheidungshilfe.

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