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Europaparlament lehnt Vorschlag für Thiacloprid-Höchstgehalte ab

Die EU-Kommission wollte für gut 30 importierte Agrarprodukte die zulässige Rückstandshöchstmenge für den neonikotinoiden Wirkstoff Thiacloprid beibehalten. Das lehnte das Parlament ab.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Europäische Kommission ist mit ihrem Vorhaben, für importierte Agrarprodukte die höchstzulässige Rückstandsmenge für den neonikotinoiden Wirkstoff Thiacloprid beizubehalten, gescheitert. Die Europaabgeordneten wiesen den entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission letzte Woche mit qualifizierter Mehrheit zurück.

Die Kommission muss ihren Vorschlag nun zurückziehen. Gegen diesen sprachen sich 386 Abgeordnete aus. Dafür stimmten 186 Abgeordnete. Enthaltungen gab es 52. Die absolute Mehrheit ist mit 353 Abgeordneten erreicht.

Die Brüsseler Behörde hatte im Herbst 2023 entschieden, weiterhin nachweisbare Rückstandshöchstgehalte des Insektizids in mehr als 30 importierten Produkten beizubehalten. Dem Vorschlag zufolge sollte dies zum Beispiel für importierte Süßkirschen, Erdbeeren, Kiwis, Kartoffeln, Tomaten sowie Melonen und Weizen gelten. Der Entwurf hatte zuvor im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (SCoPAFF) unter den 27 EU-Ländern keine qualifizierte Mehrheit dafür oder dagegen erhalten. Daraufhin hatte die EU-Kommission diesen selbst angenommen.

EU-Abgeordnete fordern neuen Entwurf

Die Europaabgeordneten forderten die Kommission auf, einen neuen Entwurf vorzulegen. Konkret wird darauf gedrängt, dass „alle Rückstandshöchstgehalte für Thiacloprid für sämtliche Verwendungszwecke auf die Nachweisgrenze gesenkt werden“. Einen Toleranzbereich soll es bei eingeführten Erzeugnissen nicht mehr geben dürfen.

In der EU darf Thiacloprid seit 2020 nicht mehr eingesetzt werden. Zuvor hatte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) Bedenken hinsichtlich der Grundwasserkontamination und der Reproduktionstoxizität vorgebracht. Zugleich war in mehreren wissenschaftlichen Publikationen festgestellt worden, dass der Pflanzenschutzmittelwirkstoff ungeborene Kinder schädigen kann. Auch besondere Risiken für Bienen und andere Bestäuber sind nicht auszuschließen.

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