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Zukunft der Pflanzenzüchtung

Gentechnikrecht polarisiert die Landwirtschaft

Am Donnerstag will die EU-Kommission eine Studie zur Neuregulierung des Gentechnikrechtes vorstellen. Innerhalb der Landwirtschaft reißen zu dem Thema alte Gräben wieder auf.

Lesezeit: 2 Minuten

Im Vorfeld der Veröffentlichung einer Studie zu neuen Züchtungstechniken wie CRIPR/Cas durch die EU-Kommission fordert der Deutsche Bauernverband eine Novellierung des europäischen Gentechnikrechts. Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken, sieht die aktuelle Diskussion mit Sorge: „Wir plädieren für eine innovationsoffene und dem wissenschaftlichen Fortschritt gerecht werdende Novellierung des Gentechnikrechts. Unsere Bauern brauchen dringend neue Züchtungstechniken, um schnell widerstandsfähigere Kulturpflanzen zu erhalten. Auch damit kann den Folgen des Klimawandels und dem wachsenden Schädlingsdruck begegnet werden. Wir sollten hier stärker auf die Wissenschaft hören und weniger idiologisch argumentieren. Mit dem Einsatz dieser Techniken können unsere Bauern den Pflanzenschutzmitteleinsatz noch weiter verringern. Wenn sich eine Pflanze selbst gegen Krankheiten und Schädlinge schützen kann, braucht sie keinen chemischen Pflanzenschutz“, sagte Krüsken.

Der DBV fordert in einem Positionspapier eine Novellierung des europäischen Gentechnikrechts, damit genomeditierte Organismen vom Geltungsbereich des Gentechnikrechts ausgenommen werden. Gleichzeitig lehnt der DBV die Erteilung von Patenten auf Tiere und Pflanzen ab. Dies gelte auch und insbesondere im Zusammenhang mit den neuen Züchtungsmethoden, die nicht dazu führen dürften, dass das eigentliche Schutzregime für geistiges Eigentum im pflanzlichen Bereich, der Sortenschutz, ausgehebelt wird, heißt es beim DBV.

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Die entgegengesetzte Position nimmt die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) ein. Sie fordert auch die mittels Genome-Editing erzeugten Pflanzen weiterhin unter dem bestehenden EU-Gentechnikrecht zu regulieren und zu kennzeichnen. Dafür solle die EU das Vorsorgeprinzip weiter zum Maßstab machen. „Für die AbL und die gentechnikfreie Bewegung ist klar: Neue Gentechnik ist Gentechnik und muss auch als solche nach Gentechnikrecht reguliert werden“, sagte Annemarie Volling, Gentechnik-Expertin der AbL. Sie sieht die Wahlfreiheit bei einer Deregulierung des Gentechnikrechtes in Gefahr. In einer u.a. von der AbL herausgegeben Broschüre beleuchten und begründen verschiedene Autoren ihre kritische Haltung gegenüber den neuen Züchtungstechniken.

Auch die Bundesregierung ist bei dem Thema entzweit. Umweltministerin Svenja Schulze hat gestern ihre Forderung für eine strenge Regulierung im EU-Recht unterstrichen. Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner setzt hingegen Hoffnungen in einen „verantwortungsvollen, auf klaren Regeln basierenden Umgang mit den neuen Technologien“.

Auf EU-Ebene plant die EU-Kommission nach Veröffentlichung der Studie einen weiteren Konsultationsprozess mit den Mitgliedsstaaten sowie mit Verbänden und Institutionen. Wann die EU-Institutionen daraus Schlüsse ziehen und Entscheidungen treffen, ist derzeit noch nicht absehbar.

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