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Gutachten: Nationales Glyphosat Verbot ist möglich

Ein nationales Verbot von Glyphosat ist in Deutschland trotz der auf EU-Ebene erteilten Zulassung für fünf Jahre grundsätzlich möglich. Das belegt ein Gutachten des Europa-Referats des Bundestags. Zumindest Einschränkungen für die Anwendung sind in Zukunft so gut wie sicher.

Lesezeit: 3 Minuten

Ein nationales Verbot von Glyphosat ist in Deutschland trotz der auf EU-Ebene erteilten Zulassung für fünf Jahre grundsätzlich möglich. Das belegt ein Gutachten des Europa-Referats des Bundestags. Zumindest Einschränkungen für die Anwendung sind in Zukunft so gut wie sicher.


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Das Gutachten haben die Juristen des Bundestages im Auftrag der Grünen-Fraktion erstellt. Demnach könnten gemäß der Pflanzenschutz-Verordnung „spezifische nationale Verwendungsbedingungen und deren Konsequenzen, beispielsweise für die Biodiversität, in die Prüfung einbezogen werden", heißt es dort. Sie würden der Zulassung des Pflanzenschutzmittels möglicherweise entgegenstehen oder bestimmte Auflagen erfordern. Unter diesen Voraussetzungen „sind nationale Zulassungen unter Auflagen oder ein nationales Verbot von Pflanzenschutzmitteln, deren Wirkstoff auf Unionsebene genehmigt worden ist, möglich“, heißt es in dem 19-seitigen Papier weiter.


Die Frage, ob die Voraussetzungen für ein Verbot existieren, wollen die Gutachter aber nicht abschließend beantworten. Im politischen Berlin ist die Diskussion darüber jedoch bereits seit dem Votum der Mitgliedstaaten für die Verlängerung Ende November in vollem Gange. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) hatte sein Ja zur Verlängerung auch damit begründet, dass er die Biodiversitätsklausel mit der Einschränkungen für den Einsatz von Glyphosat begründbar sind, in den Zulassungsverlängerungstext mit ein verhandelt hatte. Mit Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) sei er bereits einig, die Auswirkungen auf die Artenvielfalt bei der Zulassung und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln künftig stärker zu beachten, betont Schmidt. Bisher setzt sich der Bundeslandwirtschaftsminister öffentlich für ein Teilverbot von Glyphosat für private Anwender im Haus- und Kleingartenbereich sowie eine Anzeigepflicht bei der Spätanwendung im Getreide (Sikkation) ein.


Dass Deutschland bei der Umsetzung der Zulassungsverlängerung strenger als die EU sein könnte, ist damit sehr wahrscheinlich. Schmidt selbst hatte im Vorfeld der Entscheidung bereits eine Verlängerung um nur drei Jahre als Kompromiss ins Spiel gebracht, sich aber danach nicht mehr zu einer Beschränkung der Zulassungsdauer in Deutschland geäußert. Die SPD fordert im Vorfeld der Sondierungsgespräche für eine Regierungsbildung einen konkreten Ausstiegsplan aus der Nutzung. Im Bundestag gibt es drei Anträge von SPD, Grünen und Linken, die einen schrittweisen Ausstieg auf nationaler Ebene fordern. Aus den Gesetzesanträgen der drei Fraktionen könnte im Januar ein gemeinsamer Antrag werden. Zwar hat rot-rot-grün im Bundestag keine Mehrheit. Sollten sich Teile der AfD, die sich bereits kritisch über Glyphosat geäußert haben, auch dahinter stellen, könnte schwarz-gelb überstimmt werden.

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