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topplus Satellitengesteuerte Flächenmonitoring

Verwirrung bei den Flächenkontrollen in NRW

Systeme mit künstlicher Intelligenz unterstützen die diesjährigen Flächenkontrollen – und sorgen zum Teil für Irritation bis Panik bei den Landwirten. Was sollen Betroffene jetzt tun?

Lesezeit: 4 Minuten

Dieser Artikel erschien zuerst im Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben.

Der Vergleich trifft es: Stellen Sie sich vor, Sie kaufen ein Parkticket bis 16 Uhr. Aber bereits um 15 Uhr heftet Ihnen die Politesse ein Knöllchen unter den Scheibenwischer – für den Fall, dass Sie erst nach 16 Uhr zum Auto zurückkehren. „So ähnlich ergeht es einigen Landwirten gerade: Obwohl sie noch ausreichend Zeit haben, Flächen zu mulchen, stellt die Landwirtschaftskammer die Flächen auf ,rot‘ – und stoppt somit die Auszahlung der Flächenprämie“, berichtet Michael Uckelmann, Vizepräsident des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes, von Gesprächen mit Berufskollegen.

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Zweiter Aufreger rund um die aktuellen Flächenkontrollen ist die falsche Ermittlung von Kulturen: Zum Teil ist im System Ausfallgetreide nach Wintergerste als Feldgras erfasst. Oder aber Sommerweizen ist als Winterweizen identifiziert, berichten Landwirte. Das kann die Fördervoraussetzungen für zum Beispiel die „Vielfältige Fruchtfolge“ durchkreuzen, da Sommer- und Winterweizen als unterschiedliche Kulturen gelten.

Neu: Künstliche Intelligenz

Grund für diese Irritationen: Die Landwirtschaftskammer NRW nutzt dieses Jahr erstmalig ein satellitengestütztes Flächenmonitoring. Satelliten beobachten etwa alle fünf Tage die landwirtschaftlichen Flächen, die in den Anträgen zur Agrarförderung auftauchen. Die Auswertung dieser Satellitenbild-Zeitreihen erfolgt automatisch mithilfe künstlicher Intelligenz. Die Satellitenbilder haben eine Auflösung von 10 m. Dabei kann es unter Umständen nicht eindeutige Ergebnisse geben – weil Flächen zu klein, sehr seltene Kulturen im Datensatz nicht hinterlegt oder Flächen aufgrund des Wetters nicht einsehbar sind. Dann greift die Landwirtschaftskammer auf automatisierte oder manuelle Auswertungen höher aufgelöster Bilder mit einer Auflösung von 3 m zurück. Oder sie führt schnelle Vor-Ort-Kontrollen durch, für die sie nach eigener Aussage ausreichend Kapazitäten eingeplant hat.

Zum Einsatz kommen die automatisierten Überprüfungen für folgende Fördervoraussetzungen:

  • Anbau der im Flächenantrag angegebenen Kulturart,
  • Durchführung der landwirtschaftlichen Tätigkeit auf Dauergrünland,
  • Ausübung der Mindesttätigkeit auf Brachen und Streifen,
  • ganzjährige Beihilfefähigkeit der Flächen.

Den Rechtsrahmen für die automatischen Überprüfungen hat die EU-Kommission geschaffen. Ziel: weniger Vor-Ort-Kontrollen und bessere Korrekturmöglichkeiten für Antragsteller. So konnten sie dieses Jahr erstmalig bis Ende Oktober noch Änderungen im Antrag vornehmen. Den aktuellen Stand der Prüfungen können Landwirte im Antragsportal ELAN-NRW unter „Ampelergebnis Flächenmonitoring“ einsehen.

  • Grün: Fördervoraussetzungen eingehalten bzw. Angabe im Antrag bestätigt
  • Gelb: Prüfung noch nicht abgeschlossen
  • Rot: Fördervoraussetzungen nicht eingehalten/abweichende Feststellung zur Angabe im Antrag

Mehr Fehler als 2021?

Vor allem Landwirte, die plötzlich „rote Flächen“ in ihrem Antrag gefunden haben oder finden, sind in Aufruhr. Sie befürchten Prämienkürzungen, obwohl sie ihrer Meinung nach alle Fördervoraussetzungen erfüllen – und es für einen Fehler im System halten. Die Landwirtschaftskammer NRW betont, dass das automatische Flächenmonitoring von der EU anerkannt sei. Andere Bundesländer würden es teilweise bereits im zweiten Jahr anwenden. Bei der Einführung neuer Systeme gebe es aber erfahrungsgemäß immer Optimierungsbedarf. Und bei rund 750 .000 Teilschlägen ließen sich vereinzelte Fehler nicht ganz ausschließen. Allerdings: Die Anzahl der Fehlermeldungen bewegt sich Stand 31. Oktober 2022 auf dem Niveau des Vorjahres, versichert zumindest Kammersprecher Jan-Malte Wichern.

Die eindringliche Empfehlung der Landwirtschaftskammer: Stellen Landwirte über das Antragsportal ELAN-NRW eine Fehlinterpretation des Systems fest, sollten sie unmittelbar die zuständige Kreisstelle kontaktieren. Denn bleibt ein Hinweis auf eine Fehlinterpretation aus, übernimmt die Kreisstelle im Regelfall das Ergebnis des Flächenmonitorings in den Antrag – und der Landwirt bekäme verspätet oder weniger Prämie.

Das heißt im Klartext: Der Antragsteller sollte kontrollieren, ob das automatische Flächenmonitoring alles korrekt erfasst hat. Sollte es Fehler geben, sollte er das seiner Kreisstelle melden. Betroffene Praktiker fotografieren dabei oftmals die betroffenen Flächen. Mit den Fotos können sie dann die Richtigkeit ihrer Angaben belegen.

Foto-App im kommenden Jahr

Das könnte im kommenden Jahr auch routinemäßig klappen. Mit einer Foto-App für das Smartphone sollen Antragsteller bei Unklarheiten unterstützen. Die Foto-App könne dann helfen, wenn die automatisierte Auswertung von Flächen auf Satellitenbildern nur schwer möglich sei, beispielsweise bei seltenen Nutzarten oder sehr kleinen Flächen, sagt die Landwirtschaftskammer. Die Mitarbeiter hätten sie dieses Jahr teilweise im Technischen Prüfdienst eingesetzt.

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