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LSV lässt Rote Gebiete in Bayern überprüfen

Eine unabhängige Überprüfung der Roten Gebiete in Bayern zeigt erhebliche Mängel bei den verwendeten Messstellen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Staatsregierung Bayerns hat Ende 2020 eine Verordnung (AVDüV) erlassen, die einige Teile Bayerns als Rote Gebiete ausweist. Mehr als 720 Landwirtschaftsbetriebe, u. a. aus den Regionen Donauwörth, Augsburg und Landshut, Dingolfing und Rottal/Inn haben durch die Initiative von Landwirtschaft verbindet Bayern e.V. (LSV Bayern) mit Unterstützung der Rechtsanwaltskanzlei Geiersberger Glas & Partner, Rostock, und den Hydrogeologen von FUGRO, Berlin, die Einstufung ihrer landwirtschaftlichen Flächen in Rote Gebiete überprüfen lassen. Die Ergebnisse dieser Überprüfung liegen nun vor: Die überwiegende Anzahl der 42 Grundwassermessstellen, auf deren Messwerte die Ausweisung in diesen Regionen gestützt werde, entspreche nicht den zwingenden Anforderungen.

AVDüV rechtswidrig

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„Die identifizierten Mängel bewirken, dass die AVDüV und die darin enthaltene Ausweisung der Roten Gebiete rechtswidrig sind. Sie verstoßen gegen die bindenden Vorgaben, die die Bundesregierung mit der Zustimmung der bayerischen Staatsregierung im Jahr 2020 aufgestellt hat. Größtenteils ist der Ausbau der Messstellen mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht vereinbar“, so der LSV in einer Pressemitteilung. Darüber hinaus habe es der Freistaat versäumt, in drei der geprüften Regionen ein Netz an Messstellen zu etablieren, welches die Mindestanforderungen an die Dichte erfüllt (1 Messstelle je 50 km²). So können weitere, als die bereits festgestellten Mängel nicht ausgeschlossen werden. Für eine große Anzahl der Messstellen haben die Landesbehörden die für die vollständige Überprüfung erforderlichen Informationen nicht vorlegen können.

Zusammenarbeit mit den Behörden

Die Landwirte haben kürzlich eine Stellungnahme mit den Ergebnissen ihrer Messstellen-Überprüfung an das Bayerische Landwirtschaftsministerium und das Bayerische Landesamt für Umwelt gesendet. Sie fordern die von ihnen ermittelten Defizite aufzuarbeiten und darauf aufbauend die Kulisse der Roten Gebiete so zu überarbeiten, dass sie den rechtlichen und fachlichen Anforderungen genügt. Dafür haben sie den bayerischen Behörden die Zusammenarbeit und die gemeinsame Auswertung ihrer Kritik angeboten. Die Landwirtschaftsbetriebe sind davon überzeugt, dass mit zielgerichteten und wirksamen Maßnahmen die Ressource Grundwasser für diese und die kommenden Generationen erfolgreich geschützt werden kann. Die korrekte Identifizierung der Gebiete, in denen aktive Maßnahmen tatsächlich einen Beitrag leisten können, ist dabei ihr Ziel.

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