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Düngeverordnung

Rote Gebiete: BBV und Hydor Consult unterstützen Landwirte weiter

Um die Neuabgrenzung der Roten Gebiete im Rahmen der Düngeverordnung kritisch zu begleiten, hat der BBV seine Zusammenarbeit mit dem hydrogeologischen Büro Hydor Consult GmbH verlängert.

Lesezeit: 2 Minuten

Bundesregierung und die EU-Kommission haben vereinbart, dass die Abgrenzung der roten Gebiete in Deutschland künftig ausschließlich auf Basis der Messstellen und Messwerte geschehen soll – die Vorschläge für eine Neuabgrenzung sollen zudem bereits am 18. Februar vorgelegt werden. In diesem Zusammenhang geht der Bayerische Bauernverband (BBV) einer Mitteilung zufolge davon aus, dass es Bund und Ländern auf diesem Wege weiter nicht gelingen werde, die Kritik der EU-Kommission auszuräumen und in der Kürze der Zeit eine nachvollziehbare und rechtskonforme Neuabgrenzung vorzunehmen.

Bereits die bisherige Überprüfung habe gezeigt, dass in Bayern und ganz Deutschland nur ein sehr mangelhaftes und nicht ausreichend aussagekräftiges Messnetz vorhanden sei. Auf dieser Basis könne kurzfristig keine nachvollziehbare und gerechte Neuabgrenzung vorgenommen werden. Um den Prozess kritisch zu begleiten, verlängert der Bayerische Bauernverband die Zusammenarbeit mit dem hydrogeologischen Büro Hydor Consult GmbH.

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Trotz EU-Kritik bisher keine Änderungen am Messnetz

Bereits in einem Schreiben vom Juli 2019 hatte die EU-Kommission das lückenhafte deutsche Messnetz kritisiert. Doch verändert habe sich an dem Messnetz bislang nichts. Stattdessen werde laut BBV in den Bund-Länder Besprechungen zur kurzfristigen Neuabgrenzung dem Vernehmen nach unter anderem das sogenannte Voronoi-Verfahren als möglicher Ansatz für die Binnendifferenzierung – also die Feinabgrenzung der roten Gebiete – diskutiert. Dabei handelt es sich um ein mathematisches Verfahren, das auch schon in Mecklenburg-Vorpommern zum Einsatz kam. Die dortige Kulisse wurde jedoch gerichtlich gekippt, weil das Verfahren nicht korrekt von den Behörden angewendet worden war.

BBV erwartet nicht nachvollziehbare, zusätzliche Einschränkungen bei der Düngung

Der BBV geht davon aus, dass auch die geplante neue Kulisse bei zahlreichen Flächen und Betrieben in bisher nicht betroffenen Gebieten (Grundwasserkörpern) zu nicht nachvollziehbaren, zusätzlichen Einschränkungen bei der Düngung und Pflanzenversorgung führen wird. Diese Fälle müssen überprüft und aufgezeigt werden. Durch die Zusammenarbeit mit dem Büro Hydor könne der BBV seinen Mitgliedsbetrieben auch künftig Kapazitäten für eine fachlich versierte Überprüfung der künftigen Kulissen anbieten.

Hintergrundinfo: Der BBV hatte bereits im Jahr 2020 Kapazitäten des Büros Hydor Consult GmbH für seine Mitgliedsbetriebe gesichert. Zahlreiche landwirtschaftliche Betriebe haben sich daraufhin zu Interessengemeinschaften in Grundwasserkörpern zusammengeschlossen und Gutachten zur Überprüfung der aktuell gültigen Kulissen für rote und gelbe Gebiete in Bayern in Auftrag gegeben.

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