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Sind Ihre Rapsbestände gut versorgt?

Wer bislang mit einer N-Gabe in Raps gezögert hat, kann sie noch bis zum 30. September nachholen. Bei welchen Symptomen bzw. Schäden Sie düngen sollten, lesen Sie hier.

Lesezeit: 4 Minuten

Unser Autor: Dr. Ulrich Lehrke, LWK Niedersachsen

Nach einer regional schwierigen Ernte mit teilweisem Auswuchs waren die Aussaatbedingungen für Raps im August je nach lokalen Regenfällen eher durchwachsen. Auf vielen Standorten war eine Herbstdüngung mit 30 bis 40 kg/ha N zur Saat sinnvoll. Wer bislang mit einer N-Gabe gezögert hat, kann sie noch bis zum 30. September nachholen. Erforderlich ist eine späte N-Düngung jedoch nur, wenn

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  • die Entwicklung des Rapses sehr schlecht ist,
  • Blattaufhellungen der älteren Blätter einen N-Mangel belegen und
  • bei Stress, z.B. durch Erdfloh-, Schnecken- und/oder falschen Mehltaubefall.

Düngen Sie direkt bei Sichtbarwerden dieser Symptome bzw. Schäden. Verwenden Sie bei späten Düngemaßnahmen zudem schnell wirkende Mineraldünger wie KAS oder HAS anstatt Wirtschaftsdünger. Weil AHL nur in kleinen Mengen über das Blatt aufgenommen und ansonsten schnell festgelegt wird, empfiehlt sich der Einsatz zumindest bei Trockenheit eher nicht.

Bei latentem Mangel können Sie auch noch eine organische Düngung „auf Kopf“ geben. Kompost, Champost und Mist von Huf- und Klauentieren darf man noch bis zum 1.12. (1.11. in „Roten Gebieten“) ausbringen. Zu bedenken ist, dass Sie auch diese Dünger im Frühjahr anrechnen müssen.

Kali und Magnesium dürfen nicht fehlen

Neben Stickstoff (und Schwefel) hat Raps einen hohen Bedarf an  Kali. Ist Ihr Boden schlecht versorgt oder auswaschungsgefährdet, empfiehlt sich eine Düngung. Die Kaliaufnahme liegt insgesamt bei etwa 220 kg/ha, davon können Sie die Nährstoffgehalte der Erntereste der Vorfrüchte (Stroh ca. 40 bis 80 kg K/ha) sowie die Nährstoffgehalte eventueller organischer Dünger abziehen.

Ist eine Kalidüngung geplant, sollte diese spätestens im März erfolgen. Gut geeignet ist Kornkali, der neben Natrium auch  Magnesium  enthält. Dieser Nährstoff ist im Raps ebenfalls wichtig. Der Bedarf von 50 kg/ha MgO ist über Kornkali allein allerdings nicht zu decken. Alternativ kann man hier auf magnesiumhaltige Kalkdünger oder Kieserit zurückgreifen. 1,5 bis 2,0 dt/ha Kieserit als Startgabe im Frühjahr deckt gleichzeitig auch den Schwefelbedarf.

Auf eine Düngung mit  Phosphat  reagieren die Rapspflanzen kaum. Nur bei sehr schwacher Entwicklung kann es sinnvoll sein, mit z. B. 1,0 bis 1,5 dt/ha DAP die Jugendentwicklung zu fördern. Hinweis: Insgesamt sollte man vor dem Hintergrund einer nachhaltigen Bodenversorgung möglichst die Abfuhr vom Raps und gegebenenfalls auch des nachfolgenden Getreides (ca. 70 bis 80 bzw. 140 bis 160 kg/ha P2O5) zum Raps düngen.

An Bor und Mangan gedacht?

Vor allem auf leichten und flachgründigen Böden ist auch eine ausreichende Spurennährstoffversorgung wichtig. Viele Rapsanbauer düngen  Bor  bereits im Herbst über das Blatt. Zu bedenken ist, dass dies nur auf sandigen Böden sinnvoll ist. Im Frühjahr bietet es sich an, eine Bor­düngung mit frühen Insektizidspritzungen zu kombinieren. Der Bedarf liegt dann bei etwa 300 g/ha.

Daneben ist auf humosen und sandigen Böden auf eine gute Versorgung mit  Mangan  über das Blatt zu achten. Hier eignet sich z. B. Mangannitrat mit 1,0 bis 2,0 l/ha, ebenfalls kombiniert mit frühen Pflanzenschutzeinsätzen.

Hinweis: Die Notwendigkeit einer Düngung mit Spurennährstoffen sowie die Nährstoffversorgung mit Makronährstoffen können Sie am besten über eine Blattanalyse im frühen Schossstadium im Frühjahr prüfen. Eine Analyse kostet etwa 50 € je Pflanzenprobe. Sammeln Sie dazu 300 bis 500 g Rapsblätter aus dem mittleren Blattbereich. Alle namhaften Bodenuntersuchungs­institute bieten Blattanalysen an.

Hinweise zur DüV: Grundsätzlich darf man Raps laut Düngeverordnung (DüV) im Herbst mit maximal 60 kg/ha Gesamt-N bzw. 30 kg/ha Ammonium-N (NH4-N) düngen, sofern ein Düngebedarf gegeben ist (das ist z. B. nach Getreidevorfrucht der Fall) und die Saat vor dem 15. September erfolgt ist. In den „Roten Gebieten“ ist eine N-Düngegabe dagegen nur erlaubt, wenn der Nmin-Wert vor der Saat unter 45 kg/ha in 0 bis 60 cm Tiefe liegt.

Zudem muss man eine Herbstgabe laut DüV generell vom Wert der Düngebedarfsermittlung im Frühjahr (DBE) abziehen. Dabei gilt der anrechenbare Stickstoff als Berechnungsgrundlage. Ein Beispiel: Enthalten flüssige Gärreste 60 kg/ha Gesamt-N, sind 60 % davon anzurechnen. Somit sind 36 kg/ha Abschlag im Frühjahr erforderlich. Bei Schweinegülle sind 70 % anzurechnen, bei festen Gärresten und Putenmist 30 %. Eine mineralische Düngung ist vollständig zu veranschlagen.

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