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Stellungnahme Prof. Taube

Nährstoffüberschuss: Wissenschaft für Bilanz-Obergrenze von 120 kg N/ha

Im Auftrag des UBA haben Wissenschaftler eine Stellungnahme zu betrieblichen Nährstoffüberschüssen verfasst. Sie schlagen eine Obergrenze von 120 kg N/ha statt der bisherigen 175 kg vor.

Lesezeit: 3 Minuten

Für eine wirksame Begrenzung der betrieblichen Nährstoffüberschüsse bei der im kommenden Jahr anstehenden Novellierung der Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) spricht sich eine Gruppe von Agrarwissenschaftlern unter Federführung des Kieler Hochschullehrers Prof. Friedhelm Taube aus.

In ihrer im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) erarbeiteten Stellungnahme schlagen die Wissenschaftler für den zulässigen betrieblichen Stickstoffüberschuss die Anwendung des sogenannten „120/120-Modells“ vor. Danach soll künftig sowohl für den betrieblichen Stickstoffüberschuss als auch für den Stickstoffanfall in organischen Düngemitteln eine Obergrenze von 120 kg N pro Hektar und Jahr gelten.

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Der in der StoffBilV bislang festgelegte zulässige betriebliche Stoffstrombilanzwert von jährlich 175 kg N/ha reiche nicht aus, um Umweltbelastungen tatsächlich zu vermindern, heißt es zur Begründung. Demgegenüber sei eine Begrenzung des Stickstoffüberschusses auf 120 kg N/ha fachlich gut abgesichert, um vermeidbare Verluste in die Umwelt zu reduzieren.

Zwar stelle das „120/120-Modell“ insbesondere für viehstarke Futterbau- und Veredlungsbetriebe eine große Herausforderung dar, räumt die Arbeitsgruppe ein. Den Betrieben stehe jedoch eine Reihe von Anpassungsmaßnahmen für das betriebliche Nährstoffmanagement zur Verfügung, angefangen von der Optimierung der Fütterung bis zur Verbesserung der Stickstoffeffizienz der Wirtschaftsdüngung.

Eklatante Regelungslücke

In Bezug auf Phosphor verweisen die Autoren der Stellungnahme auf eine eklatante Regelungslücke in der StoffBilV. Darin werde zwar die Ermittlung der zugeführten und abgeführten P-Mengen vorgeschrieben. Es fehle jedoch eine Begrenzung des zulässigen betrieblichen P-Saldos.

Die Wissenschaftler plädieren dafür, bei der Festlegung von Obergrenzen des zulässigen P-Überschusses das vom Verband der Landwirtschaftlichen Untersuchungs- und Forschungsanstalten (VDLUFA) etablierte System der P-Gehaltsklassen im Boden und die daraus abgeleiteten gestuften P-Düngungsempfehlungen zugrunde zu legen.

Die Experten betonen ferner die Notwendigkeit, den Betrieben mit der langfristigen Festlegung der Zielwerte für die Nährstoffüberschüsse die erforderliche Planungssicherheit sowie eindeutige Vorgaben für die künftige Gestaltung ihres Nährstoffmanagements zu geben. Ambitionierte Vorgaben leisteten zudem einen Beitrag, regionale Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der Landwirtschaft infolge von Düngungsbeschränkungen in den Roten Gebieten abzubauen. Auf längere Sicht sei die Stoffstrombilanzverordnung in eine umfassende Zukunftsstrategie zur umwelt- und tierwohlgerechten Entwicklung der Landwirtschaft einzubetten.

Lob von den Grünen

Friedrich Ostendorff, Agrarsprecher der Grünen, begrüßt die Stellungnahme. Er wünscht sich dringend eine Düngeregelung, die wichtige Umweltziele und Planbarkeit für landwirtschaftliche Betriebe zusammenbringt und langfristig auf stabile Füße stellt. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner müsse sich für eine wirkungsvolle Novellierung der Stoffstrombilanzverordnung einsetzen. Benötigt werde eine Regelung, „die Verursacher adressiert und nicht die nachhaltig und ökologisch wirtschaftenden Betriebe“. Das erfordere eine klare und einfache Betriebsbilanz, die die realen Stoffströme erfasse und die Nährstoffüberschüsse wirksam reduziere, so der Politiker.

Voraussetzung dafür sei eine einheitliche Bewertungsgrundlage. Die bisher mögliche betriebsindividuelle Bewertung, die Ausnahmen ermögliche, müsse gestrichen, die bisherige Bewertungsgrenze von 175 kg N/ha reduziert werden.

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