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GAP-Reform in Deutschland

Verbände fordern vom Bundestag mehr Öko-Regelungen und Umverteilung

Ein Bündnis von Landwirtschafts- und Umweltverbänden ruft den Bundestag gemeinsam zu konkreten Veränderungen an den GAP-Gesetzen auf. Diese sollen den Betrieben und der Umwelt helfen.

Lesezeit: 5 Minuten

Ein Verbändebündnis aus Landwirtschaft und Umwelt, zu denen unter anderen die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) und der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM) gehören, haben sich zu einer gemeinsamen Stellungnahme zur Umsetzung der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) in Deutschland zusammen getan. Die Verbände fordern vom Bundestag vor allem noch Änderungen bei den freiwilligen Öko-Regelungen (Eco-Schemes), mit denen die Betriebe ihre Basisprämie aufbessern können.

Als zweiten Punkt heben sie eine weitergehende Umverteilung der Agrarzahlungen hervor, die sie noch mehr in Richtung der kleinen und mittelständischen Betriebe orientieren wollen. „Gelingt dies, hat die anstehende Reform der GAP in Deutschland das Potenzial, einen relevanten und zielführenden Beitrag für die drängenden Herausforderungen der Zukunft zu liefern und einen für alle landwirtschaftlichen Betriebe planbaren Systemwechsel in der Agrarpolitik einzuleiten“, heißt es in einer Stellungnahme an die Bundestagsabgeordneten, die top agrar vorliegt.

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Folgende Kernforderungen stellen die Verbände:

  • Das Budget für freiwillige Maßnahmen für Umwelt-, Klima- und Tierschutz auf mindestens 70 % der gesamten GAP-Mittel ausweiten. Dafür sollen schrittweise mehr Mittel für freiwillige Öko-Regelungen in der 1. Säule reserviert werden und zusätzlich mehr Geld zu den Agrarumweltmaßnahmen in die 2. Säule umgeschichtet werden. Laut den bisherigen GAP-Gesetzentwürfen werden bis 2027 voraussichtlich zwischen 30 und 50 % der GAP-Mittel dafür verwendet werden.
  • Mindestens 10 % Lebensraum für Artenvielfalt in der gesamten Agrarlandschaft sicherstellen. Bisher gibt es eine Verpflichtung von 3% nichtproduktiven Flächen für den Erhalt der Basisprämie und die Möglichkeit, freiwillig über Öko-Regelungen und Agrarumweltmaßnahmen mehr zu machen.
  • Öko-Regelung für hohen Grünlandanteil unter Beweidung durch Milchkühe für Betriebe mit einem Viehbesatz von weniger als 2 GVE/Hektar einführen. Bisher können Grünlandbetriebe nur über eine Extensivierung Öko-Regelungen nutzen.
  • Öko-Regelung zur Nährstoffreduktion über gesetzlichem Mindeststandard für Betriebe mit einem Viehbesatz von weniger als 2 GVE/Hektar einführen. Damit soll es Anreize für eine Einsparung von mineralischem und organischem Dünger und die Reduktion von Viehbeständen geben. Dazu gibt es bisher in den Öko-Regelungen kein Angebot.
  • Öko-Regelungen grundsätzlich mit Anreizkomponente ausgestalten und allen Betriebsformen zugänglich machen. Bisher können dort nur die zusätzlichen Kosten erstattet werden. Die Bundesregierung hatte angekündigt, in dem Punkt in Brüssel noch nachverhandeln zu wollen.
  • Basisprämie ab 60.000 € kürzen und ab 100.000 € kappen. Die Agrarminister der Länder hatten sich gegen Kappung und Degression entschieden und auf eine reine Umverteilung von mehr Direktzahlungen auf die 1. Hektare bis 60 ha verständigt.
  • Mittel der Umverteilungsprämie deutlich aufstocken. In den GAP-Gesetzentwürfen sind aktuell 12% der GAP-Mittel der 1. Säule dafür reserviert.

Bürokratie beseitigen

Bei der Auszahlung der Öko-Regelungen sprechen sich die Verbände für eine regionale Prämiendifferenzierung aus. Das schaffe die Möglichkeit, in Intensivregionen stärkere Anreize zur Teilnahme an den Öko-Regelungen zu setzen. Betriebe müssten zudem die Möglichkeit haben, mehrere Öko-Regelungen sinnvoll miteinander zu kombinieren, heißt es weiter. Eine betriebliche Obergrenze für das Budget der Öko-Regelungen lehnen die Verbände ab. Grundsätzlich sei darauf zu achten, unnötige Bürokratie zu beseitigen. Dies betreffe insbesondere Maßnahmen, die auch gegen Umweltinteressen stehen, wie z.B. die Umbruchverpflichtung von Grünland zum Erhalt des Ackerstatus, schreiben die Verbände. Die in den Gesetzentwürfen vorgesehene Öko-Regelung für die Agroforstwirtschaft wollen sie auf Grünland ausweiten.

Wie es weiter geht

Die GAP-Gesetze stehen an diesem Freitag zur ersten Befassung auf der Tagesordnung des Bundesrates. Der Bundestag will in seiner vorletzten Sitzungswoche vor der Bundestagswahl am 10. oder 11. Juni abschließend über die GAP-Gesetze, die maßgeblich für die Umsetzung der GAP-Reform in Deutschland ab 2023 sind, entscheiden. Dann könnte der Bundesrat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause dem Gesetzentwürfen am 25. Juni zustimmen. Bis zum 1. Januar 2022 muss Deutschland seinen beschlossenen Strategieplan zur Umsetzung der GAP-Reform bei der EU-Kommission einreichen. Diese will dann überprüfen, ob dieser mit den EU-Zielen des Green-Deals und den Vorgaben zur GAP übereinstimmt. Im Sommer 2022 sollen die Landwirte dann Klarheit bekommen, was ab 2023 für sie für den Erhalt von EU-Agrarzahlungen gilt.

Diese Verbände haben die Stellungnahme unterzeichnet:

  • Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V. (AbL)
  • Aurelia Stiftung
  • Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)
  • BUND Naturschutz in Bayern e.V.
  • Bundesverband Beruflicher Naturschutz e.V. (BBN)
  • Bundesverband Berufsschäfer e.V.
  • Bundesverband Deutscher Milchviehhalter e.V. (BDM)
  • Bündnis Junge Landwirtschaft e.V. (BJL)
  • Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH)
  • Deutscher Berufs und Erwerbs Imker Bund e.V. (DBIB)
  • Deutscher Fachverband für Agroforstwirtschaft (DeFAF) e.V.
  • Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
  • Deutscher Tierschutzbund e.V.
  • Deutscher Verband für Landschaftspflege (DVL) e.V.
  • EuroNatur - Stiftung Europäisches Naturerbe
  • Germanwatch e.V.
  • Greenpeace e.V.
  • Manfred-Hermsen-Stiftung für Natur und Umwelt
  • Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU)
  • NaturFreunde Deutschlands
  • Netzwerk Solidarische Landwirtschaft e.V.
  • Schweisfurth Stiftung
  • Weidewelt e.V.
  • WWF Deutschland
  • Zukunftsstiftung Landwirtschaft

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