Dieser Artikel erschien zuerst im Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben.
Viele Hauseigentümer bekommen derzeit ihre Beitragsrechnung für die Wohngebäudeversicherung und wundern sich, dass die Beiträge schon wieder gestiegen sind. Der Anpassungsfaktor erhöhte sich in diesem Jahr um etwa 15 % auf 24,06. Für das Jahr 2024 werden die Prämien um weitere 8 % steigen.
Nicht Wenige überlegen nun, die Verträge „wegen Beitragssteigerungen“ zu kündigen. Eine Kündigung ist aber so nicht möglich, da der vereinbarte Prämiensatz in der Regel nicht erhöht worden ist. Dennoch sind diese Anpassungen ein Anlass, die bestehenden Verträge zu überprüfen. Wir erklären, worauf Sie achten sollten:
- Wie Sie den Wert des Wohnhauses richtig ermitteln,
- ob eine Elementarversicherung notwendig ist,
- wie und wann Sie kündigen können,
- wo böse Überraschungen in der Wohngebäudeversicherung lauern,
- was eine Hausratversicherung bringt.
1. Wert des Wohnhauses richtig ermitteln
Grundlage für die Entschädigung ist die Wertermittlung in der Gebäudeversicherung. Versicherungsgesellschaften ermitteln für die gleitende Neuwertversicherung vielfach noch einen sogenannten „Wert 1914“, der als fiktive Rechengröße für eine gleitende Anpassung und lückenlose Entschädigung gilt: Der Wert 14 wird mit dem jeweiligen Baukostenindex multipliziert (2023: 19,61), um den Neuwert zu bestimmen. Überprüfen Sie die Angaben als Grundlage des Vertrages und schauen, ob der Neuwert für das Wohnhaus überhaupt noch passt.
Viele Gesellschaften errechnen den Wert 14 mithilfe des umbauten Raumes (Volumen) und einem Richtwert, der sich nach der Ausstattung richtet. Der Richtwert liegt bei etwa 25 bis 35 für Wohnhäuser. Einige Gesellschafter fragen nur noch Wohnfläche, Geschossanzahl und Art der Ausstattung ab und weisen den Wert 14 nicht mehr aus (Wohnflächentarife).
Falls die Zahlen der Versicherungsgesellschaft akzeptiert werden, gewähren die Gesellschaften in der Regel einen Unterversicherungsverzicht. Der Schaden wird bei wahrheitsgetreuen Angaben vollständig entschädigt und keine Kürzung vorgenommen.
- Da Wohnhäuser in der Regel wiedererrichtet werden, sollten diese mit dem gleitenden Neuwert gegen Feuer, Sturm und Leitungswasser nach VGB (Wohngebäudebedingungen) versichert werden. Die VGB sind oft viel günstiger und weitreichender als landwirtschaftliche Tarife.
- Die Feuerversicherung versichert Schäden durch Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz und Explosion, zum Beispiel verursacht durch Gase. Versichert sind auch Folgeschäden, etwa durch Löschwasser, oder Entsorgen von Brandschutt.
- Die Leitungswasserversicherung umfasst Schäden durch Rohrbruch, Frost und Nässeschäden. Leitungswasserschäden sind häufig nicht so hoch, aber dafür unter Umständen sehr ärgerlich.
- In der Sturmversicherung sind Schäden durch Wind ab der Sturmstärke 8 versichert. Hagelschäden an der Verglasung gehören auch dazu.
- Die Versicherungen bieten auf Nachfrage auch Selbstbeteiligungen für die Wohngebäudeversicherungen an. Fragen Sie nach und entscheiden Sie selbst, ob Sie sich mit 400 bis 500 € selbst beteiligen und dafür Prämienzahlungen sparen wollen. Auch nach kleinen Schäden können die Versicherungen die Verträge kündigen und bei neuen Anschlussverträgen die Prämiensätze erhöhen.
- Einige Versicherungsgesellschaften bieten für ältere Wohnhäuser mit Vorschäden überhaupt keinen Versicherungsschutz mehr an.
2. Elementarversicherung notwendig?
In der ein oder anderen Region ist wegen des Schneedrucks über eine Elementarversicherung nachzudenken. Wenn das Hochwasser- und Starkregenrisiko gering ist, etwa Zürs 1 (Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen, kurz Zürs), bieten die Versicherungen den Schutz für etwa 100 bis 200 € an.Höfe mit Wohnhäusern in Alleinlage und außerhalb eines Überschwemmungsgebietes haben dagegen ein geringes Starkregen- und Überschwemmungsrisiko und können womöglich auf den Versicherungsschutz verzichten.
Das gilt natürlich auch für die Wirtschaftsgebäude, deren Absicherung in Summe noch deutlich teurer ist.Die Selbstbeteiligung beträgt regelmäßig 500 bis 1.000 €. In Ortslage mit Starkregenrisiko sollte die Rückstauklappe gewartet werden und auch funktionieren, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. In den stark gefährdeten Gebieten Zürs 3 und 4 bekommen Sie vermutlich keinen Versicherungsschutz. Hier sollten Sie versuchen, mithilfe baulicher Anlagen ein Eindringen von Wasser zu verhindern.
Wohnhauseigentümer im Gebiet der SGK3 (Starkregengefährdungsklasse) haben es ebenfalls schwer, einen Vertrag zu bekommen oder zahlen deutlich mehr. Überschwemmungen und Starkregenereignisse können Wohnhäuser gehörig schädigen. Die Politik überlegt daher, eine verpflichtende Elementarversicherung für alle Wohngebäude einzuführen, um Eigentümern in gefährdeten Gebieten auch eine solche Police anbieten zu können.
3. Kündigungsmöglichkeiten prüfen und Angebote einholen
Die Gebäudeversicherung kann spätestens drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt werden. Des Weiteren ist eine Auflösung des Vertrages einen Monat nach Regulierung oder Ablehnung eines Schadens möglich. Achten Sie bei der Wohngebäudeversicherung oder Angeboten auf die Gewährung eines Unterversicherungsverzichtes.
Die Wohngebäudeversicherung sollte auch bei grober Fahrlässigkeit zahlen. Aufräumungskosten, Überspannungsschäden, Mehrkosten durch behördliche Auflagen sollten ausreichend versichert werden. Versichert sein sollten auch Frost- und Bruchschäden an Ableitungsrohren außerhalb des Wohngebäudes und Zuleitungsrohren auf dem Grundstück.
4. Böse Überraschungen bei der Wohngebäudeversicherung
Eine teure Wohngebäudeversicherung garantiert nicht per se einen umfassenden Versicherungsschutz. Im Schadensfall kann es zu bösen Überraschungen kommen, wie nachfolgende Mängel in den Policen zeigen:
- Die Gebäudewerte und damit die Versicherungssummen sind nicht passend ermittelt worden (Unterversicherung).
- Viele Landwirte versäumen, getätigte Umbauten oder Erweiterungen der Versicherung zu melden. Der ehemals leer stehende Speicher ist noch zum Zeitwert versichert, obwohl er umfangreich und kostenträchtig zur Wohnung umgebaut worden ist. Der Umbau des Stalles zu Wohnungen ist ebenfalls noch nicht der Versicherung gemeldet worden.
- Manche Wohnhäuser sind mit dem landwirtschaftlichen Tarif versichert, obwohl je nach Umständen die Verbundenen Wohngebäudetarife (VGB) umfassender und günstiger sind.
- Der Einbau einer feuerfesten Brandwand zwischen Wohnhaus und Tenne und das Entfernen von Stroh kann helfen, das Feuerrisiko deutlich zur mindern und Beiträge zu sparen.
5. Was bringt eine Hausratversicherung?
Die Hausratversicherung greift bei Schäden an Einrichtungsgegenständen durch Brand, Blitzschlag, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Der Prämiensatz ist nach Regionen und Gesellschaft unterschiedlich. Die Versicherungssumme sollte dem Wert des Hausrates entsprechen.
Oft setzen die Versicherer 700 €/m² Wohnfläche bei Unterversicherungsverzicht an. Allerdings stimmen die Summen insbesondere in den großen Wohnhäusern der Landwirte nicht immer mit den tatsächlichen Werten überein. Es wäre zu überlegen, eine geringere Versicherungssumme von zum Beispiel 100 .000 bis 150 .000 € (auch ohne Unterversicherungsverzicht) zu wählen. Fragen Sie nach möglichen Selbstbehalten, die im Schadensfall abgezogen werden.
Wertsachen sind in der Regel mit mindestens 20 % der Versicherungssumme abgesichert. Überspannungsschäden sollten mit mindestens 5 bis 10 % der Versicherungssumme versichert werden. Auch bei der Hausratversicherung stellt sich die Frage nach der Absicherung von Elementarschäden mit Zusatzkosten von möglicherweise 50 bis 100 €.
Prüfen Sie, ob die Absicherung des Fahrraddiebstahls notwendig ist. Die Prämie für den Fahrraddiebstahl kostet nicht selten 40 bis 80 €/Jahr. Falls Sie wertvolle E-Bikes besitzen, wird die Absicherung von 1 % der Versicherungssumme nicht ausreichen. Die Fahrräder müssen unterwegs angekettet sein. Fragen Sie nach den Details.
Der Abschluss einer Haushaltsglasversicherung gehört nicht zu den existenziellen Versicherungen eines landwirtschaftlichen Unternehmers. Da das Schadenspotenzial überschaubar ist, könnte man auf diesen Versicherungsschutz verzichten.
Die Wohngebäudeversicherung und die Hausratversicherung sollte immer bei der gleichen Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden, um Abgrenzungsprobleme im Schadensfall zu vermeiden.