Frage:
Wir haben auf unserem Hof eine alte baufällige landwirtschaftliche Scheune, die ich gerne zu einer Betriebsleiterwohnung umnutzen würde. Insbesondere das Dach ist stark renovierungsbedürftig. Darf ich die Dachform ändern und zum Beispiel Gauben einplanen? Oder dürfte ich die gesamte Scheune abreißen, um ein komplett neues Wohnhaus zu errichten?
Antwort:
Sobald das Gebäude tatsächlich baufällig ist und das Dach, konkreter der Dachstuhl, nicht mehr in Ordnung ist, handelt es sich baurechtlich um eine Ruine. Eine einfache Umnutzung wäre damit nicht möglich. Sie müssten also zumindest in Form von Renovierungsarbeiten zuvor das Dach erneuern, bevor Sie einen Umnutzungsantrag stellen können. Ob Sie für die Renovierung eine Baugenehmigung benötigen, kann Ihr Architekt per Rücksprache mit dem Bauamt erfahren.
Wenn Sie dann einen Umnutzungsantrag stellen, beachten Sie folgendes: Grundsätzlich dürfen Sie ein Gebäude nur so umnutzen, wie es ist. Das heißt im Zuge einer „Umnutzung“ dürfen Sie den Dachstuhl nicht in seiner jetzigen Form verändern.
Ob Sie stattdessen das Gebäude komplett abreißen können und ein Wohnhaus erstellen dürfen, hängt davon ab, ob Sie die privilegierten Voraussetzungen im Außenbereich als landwirtschaftlicher Betrieb einhalten. Ein solches Projekt unterliegt dann nicht der Umnutzungsvorschrift, sondern den Neubauregelungen für ein Betriebsleiterwohnhaus.
Ein solches genehmigen die Behörden allerdings nicht, wenn bei Ihnen auf dem Betrieb bereits ausreichend Wohnraum vorhanden ist. Wenn kein Wohnbedarf besteht, ist aus Außenbereichsschutzgründen auch keine weitere Baugenehmigung für ein Wohnhaus möglich.
Unsere Expertin: Sonja Friedemann, Rechtsanwältin, WLV, Münster, NRW
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