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Kostenspirale

Altersvorsorge und Krankenversicherung: 2024 wird für Bauern deutlich teurer

Gute Einnahmen im Vorjahr und die allgemeine Kostenentwicklung sorgen dafür, dass die Sozialbeiträge der Landwirte in Ost und West im nächsten Jahr einen großen Sprung nach oben machen.

Lesezeit: 3 Minuten

Die deutschen Landwirte müssen sich auf deutlich steigende Sozialabgaben einstellen. Wie der Deutsche Bauernverband (DBV) mitteilte, zieht der Beitrag zur Alterssicherung der Landwirte (AdL) in den alten Bundesländern auf monatlich 301 € (Vorjahr: 286 €) an. Noch größer fällt der Sprung in den neuen Bundesländern aus. Hier steigt der Beitrag 2024 zunächst auf 297 € (Vorjahr: 279 €) und mit dem Ende der Ost-West-Angleichung zum 1.Juli. 2024 auf 301 €. Ab diesem Zeitpunkt sind die Beiträge bundesweit einheitlich.

AdL-Zuschuss steigt ebenfalls

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Mit den höheren Beiträgen erhöht sich auch der Zuschuss zum AdL-Beitrag. Der monatliche Höchstzuschuss von 60 % des Beitrags liegt in den alten Bundesländern ganzjährig und in den neuen Bundesländern ab 1. Juli 2024 bei 181 € (Vorjahr: 172 €). Bis 30. Juni 2024 beträgt der Höchstzuschuss in den neuen Bundesländern aufgrund des niedrigeren Beitrags zur AdL 178 € (Vorjahr: 167 €).

Der Höchstzuschuss wird bei einem jährlichen Einkommen von bis zu 30 % der jeweiligen Bezugsgröße in der Sozialversicherung gewährt, mithin im Jahr 2024 bis zu einem jährlichen Einkommen von 12.672 € bzw. 25.344 € bei Ehepaaren. Ab einem Jahreseinkommen von 25.344 € für Alleinstehende bzw. 50.688 € für Verheiratete wird ein Zuschuss nicht mehr gewährt.

Für die neuen Bundesländer gelten bis zum 30. Juni 2024 folgende Werte: Höchstzuschuss bis zu einem Einkommen von 12.474 € (Ehepaare 24.948 €), kein Zuschuss ab einem Einkommen von 24.948 € (Ehepaare 49.896 €). Ab 1. Juli 2024 gelten dann auch hier einheitliche Werte.

Regeln für Zuverdienst zur Rente unverändert

Bezieher einer vorzeitigen und Regelaltersrente können weiterhin unbegrenzt zu ihrer Rente hinzuverdienen. Bei Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung gilt eine monatliche Hinzuverdienstgrenze von 1.555,40 €, bis zu der Einkommen nicht auf die Rente angerechnet werden. Für das 1. Halbjahr 2024 beträgt die Hinzuverdienstgrenze in den neuen Bundesländern 1.552,71 €. Und bei Witwen/Witwern ist Einkommen mindestens bis zu einem Betrag von monatlich 1.488,96 € anrechnungsfrei (deutschlandweit).

Krankenkasse will deutlich mehr

Aufgrund steigender Leistungskosten, dem Wegfall besonderer Bundesmittel und der Senkung des Einsatzes von Betriebsmitteln kommt es auch in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung (LKV) zu deutlichen Beitragserhöhungen im Jahr 2024. Der Beitrag aktiver Landwirte steigt hier laut DBV um durchschnittlich 8,1 %, in den Beitragsklassen 1 und 2 sowie 20 aufgrund gesetzlicher Vorgaben um lediglich 5,3 % bzw. 5,1 %.

Um den gestiegenen Einkommenswerte der AELV 2024 und einem damit verbundenen Wechsel in höhere Beitragsklasse für einen Großteil der Versicherten entgegenzuwirken, wurde die Beitragsklassenspanne von 5.600 € auf 6.000 € erhöht.

Freiwillig Versicherte müssen im nächsten Jahr sogar 14,1 % mehr Beiträge zur LKV zahlen. Der Bauernverband gibt jedoch zu bedenken, dass eine Krankenversicherung in der LKV trotz der Beitragssteigerungen im Vergleich mit außerlandwirtschaftlichen Krankenkassen weiterhin günstig bleibt.

Die vollständigen Beitragstabellen können online bei https://www.svlfg.de/beitraege-lkkwww.svlfg.de > Versicherungen & Leistungen > Krankenkasse/Versicherung & Beitrag eingesehen werden.

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