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Immer noch umstritten

BVVG verpachtet bevorzugt an Ökobetriebe - zu kaufen gibts nichts mehr

Weiterhin Streit um die BVVG-Flächen, insbesondere in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern. Die Flächenmanagementgrundsätze sind noch immer in der Abstimmung. Statt Verkauf gibts nur noch Pacht.

Lesezeit: 4 Minuten

Die BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH hat im letzten Jahr insgesamt rund 26.000 ha Acker- und Grünland nach den Flächenmanagementgrundsätzen 2023 neu verpachtet.

Im Juni letzten Jahres wurden die Flächenmanagementgrundsätze (FMG) 2023 wirksam. Sie lösen für das Pachtjahr 2023/24 die Privatisierungsgrundsätze ab, die die Verpachtung und den Verkauf von BVVG-Flächen bis dahin regelten.

Weg vom Schwerpunkt Verkauf

Geschäftsführer Martin Kreienbaum stellt klar, dass die BVVG eine neue Richtung einschlägt: Weg vom Schwerpunkt Verkauf hin zum Schwerpunkt Verpachtung an ökologisch und nachhaltig wirtschaftende Betriebe.

Anders als bei den bisherigen Ausschreibungen, die grundsätzlich nach dem Gebotsprinzip vergeben wurden, werden mit den FMG 2023 bei den Verpachtungszuschlägen im Rahmen eines Punktesystems neben dem Gebotspreis auch betriebliche und Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt. Für die BVVG bedeutete dies, in einem sehr kurzen Zeitraum von etwas mehr als drei Monaten rund 26.000 ha Acker- und Grünland neu zu verpachten.

In die engere Auswahl kommen Betriebe, deren Pachtgebot mindestens 60% des BVVG-Orientierungspreises für die jeweilige Fläche beträgt. Im Pachtjahr 2022/23 sind 56% der über Ausschreibungen neu verpachteten Fläche an ökologisch wirtschaftende Betriebe gegangen. Der ökologisch bewirtschaftete Pachtflächenanteil an BVVG-Fläche stieg damit den Angaben zufolge auf rund 30%. Der durchschnittliche Pachtpreis lag mit 437 €/ha geringfügig unter der Vorjahreswert von 447 €/ha. Die Spanne reicht von 568 €/ha in Sachsen-Anhalt bis 328 €/ha in Brandenburg.

Ökobetriebe bevorzugt

Erste Auswertungen zeigen, dass die angestrebte Ausweitung der ökologisch und nachhaltig bewirtschafteten Fläche mit der Umsetzung der FMG 2023 erfolgreich ist: 56 % der über Ausschreibungen neu verpachteten Fläche ging an ökologisch wirtschaftende Betriebe. Der ökologisch bewirtschaftete Pachtflächenanteil an BVVG-Fläche stieg damit auf rund 30 %.

Die durchschnittliche Größe der neu verpachteten Lose betrug 10 ha. Für die Verpachtung im Pachtjahr 2024/25 sollen die Erkenntnisse des Jahres 2023 berücksichtigt werden. Die anzupassenden Regelungen der FMG werden derzeit zwischen Bund und Ländern abgestimmt.

Außerdem hat die BVVG im letzten Jahr rund 2.000 ha Fläche veräußert und hat damit die vorgegebene Zielgröße im Jahr 2023 erreicht. Dabei wurden auch alle berechtigten Kaufanträge nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) und den Privatisierungsgrundsätzen bedient.

Reserviert für Windkraftausbau

Für den möglichen Bau von Windenergieanlagen wurden den Vertragspartnern der BVVG in 23 Verträgen die Optionen für den Abschluss von Gestattungsverträgen für den langjährigen Betrieb der Anlagen eingeräumt. Nach derzeitigem Planungsstand sollen 61 Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von 376 MW errichtet werden.

An ihre Gesellschafterin, die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben, hat die BVVG im letzten Jahr 66 Mio. € Überschuss abgeführt.

Die BVVG hatte zum 1. Januar 2024 in den ostdeutschen Ländern noch 89.000 ha landwirtschaftliche sowie 4.200 ha forstwirtschaftliche Flächen zu verwalten. Das Vertragsmanagement der BVVG umfasst rund 25.000 Kauf-/Tausch- und Gestattungs-, rund 7.000 Pacht- und rund 1.900 Jagdpachtverträge.

20.500 ha neu zu verpachten

Die Verpachtung der Flächen an nachhaltig bzw. ökologisch wirtschaftende Betriebe wird auch in den kommenden Jahren der Schwerpunkt der BVVG-Tätigkeit sein. Im Jahr 2024 wird die BVVG bis zum 1. Oktober rund 20.500 ha pachtfrei werdende Flächen neu verpachten.

Verkauf zum Verkehrswert wird 2025 eingestellt

Verkäufe zum Verkehrswert, werden nur noch für das Jahr 2024 möglich sein. Ab dem Jahr 2025 werden noch EALG-Verkäufe zur Erledigung der offenen Anträge durchgeführt. Deshalb wird sich die BVVG im Jahr 2024 neben der Verpachtung bei den Verkäufen zum Verkehrswert auf die Verwertung von Kleinst- und Splitterflächen konzentrieren, deren Bestandhaltung nicht wirtschaftlich ist.

Flächen für Natur- und Umweltschutz

Dem Natur- und Umweltschutz räumt die BVVG weiterhin größte Bedeutung ein. Seit 1992 hat die BVVG insgesamt rund 105.000 ha Naturschutzflächen, Flächen für den Trinkwasserschutz sowie weitere Gewässerflächen an die ostdeutschen Länder bzw. von ihnen benannte Stiftungen und Organisationen unentgeltlich übertragen oder verkauft.

65.000 ha naturschutzfachlich wertvolle Flächen wurden davon unentgeltlich an Länder, Naturschutzverbände und -stiftungen übertragen, davon wiederum rund 27.800 ha im Rahmen des Nationalen Naturerbes. Weitere 25.500 ha Fläche sollen für die Übertragung in das Nationale Naturerbe zur Verfügung stehen. Davon ist die unentgeltliche Übertragung von 8.000 ha naturschutzfachlich wertvoller Flächen bereits gesetzlich vereinbart.

Für 7.700 ha soll auf dem gleichen Wege eine Übertragung vorbereitet werden. Die übrigen 9.800 ha verbleiben zunächst in der Verpachtung bei der BVVG und werden im Rahmen der sogenannten Bundeslösung auf Sicht in das Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben überführt. Weitere rund 24.800 ha Fläche wurde für Naturschutzzwecke verkauft.

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