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So funktioniert der Handel mit CO2-Zertifikaten

Wie funktionieren CO2-Zertifikate? Wo tun sich Geschäftsfelder für Landwirte auf? Und was sollten Sie beim Ackerbau beachten, um klimawirksam zu arbeiten? Wir haben einige Infos für Sie gesammelt.

Lesezeit: 5 Minuten

Mit der Bepreisung von CO2 und der Ausgabe von CO2-Zertifikaten wollen Politiker den CO2-Ausstoß senken. Im Gegensatz zur ­Eisen- und Stahlindustrie sowie den Stromproduzenten müssen Landwirte zwar keine Verschmutzungsrechte kaufen.

Wohl aber spüren sie die CO2-Bepreisung auf Treibstoffe und kennen oft auch schon CO2-Zertifikate für den Humusaufbau. Doch wie funktioniert der Zertifikate-Markt genau?

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Staatlicher Markt ...

Wichtig zu wissen ist, dass es einen regulierten staatlichen Markt und einen freiwilligen Markt gibt. Der staatliche Markt hat hierzulande zwei Systeme:

  1. EU-Zertifikate:Sie betreffen europaweit z.B. Stromerzeuger, Stahlwerke und Fluglinien. Grundstein der EU-Zertifikate ist das Kyoto-Protokoll. Nach ihrer Einführung im Jahr 2005 dümpelte der Preis lange um 5 €/t, heute liegt er bei rund 77 €/t CO2. Die verfügbaren CO2-Zertifikate werden an die Unternehmen versteigert oder z.T. auch kostenlos verteilt. Wem Zertifikate fehlen, kann sie an der Börse European Energy Exchange (EEX) in Leipzig kaufen oder von anderen Unternehmen. Um die Preise unter Druck zu halten, verknappt die EU laufend die Menge der Zertifikate. Die eingesammelten Gelder kommen der Umwelt dann über Förderprogramme zugute.
  2. Deutsche Zertifikate:Seit Januar 2021 gibt es einen festen CO2-Preis pro Liter Diesel, Benzin, Heizöl und Gas. Im Jahr 2023 waren für Öl, Diesel, und Benzin 10 ct/Liter vorgesehen, für Erdgas 0,7 ct/kWh. Das Entlastungspaket sorgt aber für geringere Preise. Ab 2026 werden diese Zertifikate versteigert.

Für Landwrite ergeben sich auf beiden Märkten direkt keine Handlungsfelder.

... und freiwilliger Markt

Geschäftsmodelle für Landwrite entstehen auf dem freiwilligen Markt, für den es (noch) keine gesetzlichen Regeln gibt. So können Landwirte z.B.:

  • Humus auf ihren Flächen vermehren,
  • Hecken anlegen oder
  • den CO2-Ausstoß des gesamten Betriebes vermindern.

Unternehmen, die mit CO2-Neutralität werben wollen, kaufen dann über einen Zwischenhändler oder direkt zu einem frei vereinbaren Preis die CO2-Zertifikate.

Dass dieser Markt noch in der Findungsphase ist, zeigt sich an den vielen verschiedenen Ansätzen und Zertifizierungsmethoden der Anbieter. Sie erstellen eigene Anforderungskataloge, die sie dann an interessierte Unternehmen vermarkten. Teilweise wird die CO2-Speicherleistung über die Entwicklung der Humusgehalte im Boden anhand von Bodenproben entlohnt, teilweise reicht es, wenn ein Landwirt z.B. Zwischenfrüchte anbaut oder die Fruchtfolge erweitert. Schon für diese Maßnahme erhält er einen Festpreis. Derzeit erhalten Landwirte ca. 30 bis 50 €/t gebundenes CO2.

Vier Kriterien für die Klimawirksamkeit

Ist die Entwicklung des Humusgehalts im Boden maßgeblich für die Zahlung, sollten Landwirte sich genau informieren, was passiert, wenn der Humusgehalt z.B. wegen feucht-warmer Witterung trotz aller Anstrengung sinkt. In der Praxis gibt es bei den freiwillig vereinbarten Zertifikaten meist keine "Ewigkeitsklausel".

Oft bezieht sich die Anreicherungsphase auf z.B. fünf Jahre, in einen Zeitraum von 10 Jahren muss der Humusgehalt dann gehalten werden, danach ist das Zertifikat dann abgeschlossen. Das Risiko, dass es trotz des Aufwandes zu keinem nachweisbaren Humusaufbau und damit zu keinem Erlös aus den Zertifikaten kommt, liegt meist beim Landwirt.

Auch wenn bereits einige Landwirte an diesen Systemen teilnehmen, sollte man sich bewusst sein, dass dieses nur erste Ansätze sein können. Für Wissenschaftler wie Dr. Axel Don vom Thünen-Institut sind derzeit die meisten der vermarkteten Zertifikate aus Klimasicht wenig glaubwürdig. Er weist darauf hin, dass CO2-Zertifikate aus wissenschaftlicher Sicht nur klimawirksam sind, wenn sie vier international anerkannte Kriterien erfüllen:

  • Nachweisbar: Der Ausgangsgehalt und der zusätzlich gebundene Kohlenstoff ist im Boden nachzuweisen, z.B. durch Bodenproben.
  • Dauerhaft: Nur dauerhaft im Boden gespeicherter Humus ist eine Klimaschutzmaßnahme. Beendet der Landwirt die humusbildenden Maßnahmen, baut sich der Humus meist wieder ab und der gespeicherte Kohlenstoff wird freigesetzt.
  • Zusätzlich: Wann genau ein Humusaufbau zusätzlich ist, lässt sich schwer sagen, denn der Humuserhalt und -aufbau ist immer auch Teil der Ackerbodenpflege. Zertifizierbaren, also für das Klima relevanten Humus aufzubauen, bedeutet hingegen häufig zusätzlichen Arbeitsaufwand.

Viele Maßnahmen zum Humusaufbau werden außerdem bereits finanziell gefördert, etwa der Anbau von Zwischenfrüchten. Beim ökologischen Anbau gehört der Anbau von humusbildendem Kleegras zur üblichen Fruchtfolge. Solche Maßnahmen sind nicht zusätzlich und können daher keine CO2-Zertifikate nach internationalen Kriterien erhalten.

  • Kein Verlagerungseffekt: Humus für den Klimaschutz ist nur dann sinnvoll, wenn er aus zusätzlich erzeugten Pflanzenresten möglichst desselben Standortes entsteht.

Die Humussteigerung darf also z.B. nicht durch das Aufdüngen durch zugelieferten Kompost entstehen. Dies sorgt zwar für einen schnellen Humusaufbau, hat aber keinen Klimaschutzeffekt. Denn: Während an einem Ort der Humusgehalt steigt, sinkt er an einem anderen - ein sogenannter Leakage-Effekt entsteht.

Ebenfalls problematisch: Stammen Mist und Gülle von Tieren, die mit Importfutter versorgt wurden, das einen unklaren CO2-Fußabdruck mitbringt, kann sich das ungünstig auf die Kohlendioxid-Bilanz auswirken. Für eine echte CO2-Kompensatuion muss man solche Verlagerungen einrechnen.

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