Corona-Hilfen: Frist für die Schlussabrechnung verlängert
Eigentlich sollten Landwirte bis Ende August ihre Schlussabrechnungen für die Coronahilfen einreichen. Das war aber kaum zu schaffen. Nun haben die betroffenen Betrieben bis Ende Oktober Zeit.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Frist für die Abgabe der Corona-Wirtschaftshilfen-Schlussabrechnung bis zum 31.10.2023 verlängert. Eigentlich hätten die betroffenen Betriebe ihre Unterlagen spätestens am 31.8.2023 einreichen müssen. Lesen Sie dazu auch: Änderungen im August 2023 für die Landwirtschaft.
Antragsflut unterschätzt
Problem: Es werden nur Anträge angenommen, die zuvor durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer überprüft wurden. Offensichtlich gibt es aber so viele Anfragen von betroffenen Betrieben, dass die Prüfung mehr Zeit in Anspruch nimmt als gedacht. Ist für Sie auch eine Abgabe bis Ende Oktober unrealistisch? Dann kann Ihr Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer für Sie eine weitere Fristverlängerung bis zum 31.3.2024 durchsetzen. Voraussetzung: Der Antrag muss bis Ende Oktober 2023 im Überbrückungshilfen-Portalvorliegen und Sie benötigen ein Profil im System Organisationsprofil).
Wenn schon ein Antrag vorliegt
Die Steuerberater Tobias Bewer und Bernhard Billermann von der wetreu Alfred Haupt KG weisen darauf hin: Haben Sie bereits vorab eine Fristverlängerung beantragt, gilt für Sie automatisch der 31.3.2024 als Deadline. Mehr Infos zur Schlussabrechnung finden Sie hier: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
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Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Frist für die Abgabe der Corona-Wirtschaftshilfen-Schlussabrechnung bis zum 31.10.2023 verlängert. Eigentlich hätten die betroffenen Betriebe ihre Unterlagen spätestens am 31.8.2023 einreichen müssen. Lesen Sie dazu auch: Änderungen im August 2023 für die Landwirtschaft.
Antragsflut unterschätzt
Problem: Es werden nur Anträge angenommen, die zuvor durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer überprüft wurden. Offensichtlich gibt es aber so viele Anfragen von betroffenen Betrieben, dass die Prüfung mehr Zeit in Anspruch nimmt als gedacht. Ist für Sie auch eine Abgabe bis Ende Oktober unrealistisch? Dann kann Ihr Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer für Sie eine weitere Fristverlängerung bis zum 31.3.2024 durchsetzen. Voraussetzung: Der Antrag muss bis Ende Oktober 2023 im Überbrückungshilfen-Portalvorliegen und Sie benötigen ein Profil im System Organisationsprofil).
Wenn schon ein Antrag vorliegt
Die Steuerberater Tobias Bewer und Bernhard Billermann von der wetreu Alfred Haupt KG weisen darauf hin: Haben Sie bereits vorab eine Fristverlängerung beantragt, gilt für Sie automatisch der 31.3.2024 als Deadline. Mehr Infos zur Schlussabrechnung finden Sie hier: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de