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topplus Stilllegung, Investitionsprogramm, Leuchtstoffröhren

Änderungen im August 2023 für die Landwirtschaft

Für die Landwirtschaft bringt der August einige Änderungen und Fristen. Brachen dürfen wieder gemulcht werden und das neue Ausbildungsjahr startet. Diese Änderungen stehen für Landwirte an:

Lesezeit: 4 Minuten

Ab Mitte August dürfen Brachen wieder gemulcht werden, das neue Ausbildungsjahr startet und Leuchtstoffröhren gehören der Geschichte an. Ein Überblick, was Landwirte im neuen Monat wissen müssen.

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Ablauf des Mulch- und Mähverbotes auf stillgelegten Flächen (Brachen)

Ab dem 16. August dürfen Sie den Aufwuchs auf brachliegenden Flächen wieder mähen, häckseln und mulchen. Das gilt für die Brachen, die Sie als nichtproduktive Fläche gemäß des GLÖZ 8 aus der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) stillgelegt haben, für die Stilllegungen bei den Öko-Regelungen sowie bei den brachliegenden Flächen aus den Agrarumweltmaßnahmen (AUKM) aus der zweiten Säule. Dort ist zwischen dem 1. April und dem 15. August kein Mähen und Zerkleinern des Aufwuchses erlaubt. Weitere Informationen ...

Mindesthaltungszeitraum für Tierprämien endet

Haben Betriebe die seit 2023 neu eingeführten gekoppelten Tierprämien beantragt, endet der vorgeschriebene Mindesthaltungszeitraum für Mutterschafe/-ziegen und Mutterkühe am 15. August. Vorgesehen ist bei dieser Maßnahme der GAP ein Mindesthaltungszeitraum vom 15. Mai bis 15. August. Weitere Informationen ...

Neues Ausbildungsjahr ab 1. August 2023

Am 1. August beginnt das neue Ausbildungsjahr. Auch auf landwirtschaftlichen Betrieben sind noch Lehrstellen frei. Die Landwirtschaftskammern und -ämter haben entsprechende Adresslisten. Neu ist in diesem Jahr, dass es für Auszubildende einen Rabatt auf das normal 49 € kostende Deutschlandticket gibt. Demnach zahlen Azubis ab August nur 29 € für die bundesweit gültige Fahrkarte. Eine Möglichkeit auch für Auszubildende in der Landwirtschaft, sofern es die Versorgung mit öffentlichem Nahverkehr in ihrer Region erlaubt. Weitere Informationen ...

Übertragung Investitionsprogramm Landwirtschaft auf 2024

Wer Gelder über das Investitionsprogramm Landwirtschaft bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank beantragt hat, kann bei nachgewiesenen Lieferschwierigkeiten die bereits bewilligten Zuschüsse ins Jahr 2024 übertragen lassen. Die ausgefüllten und unterschriebenen Übertragungsanträge sind ab dem 1. August und bis spätestens zum 15. September 2023 per Post oder Fax bei der Rentenbank einzureichen. Erforderlich ist zusätzlich eine Händler- oder Herstellerbestätigung, dass der Fördergegenstand bis zum Ende des Bewilligungszeitraums nicht lieferbar ist. Für alle Vorhaben des Investitionsprogramm Landwirtschaft, die gemäß Zuwendungsbescheid bis zum 31. Oktober 2023 abgeschlossen sein müssen, verlängert die Rentenbank den Bewilligungszeitraum bis zum 1. Dezember 2023. Weitere Informationen ...

Schlussabrechnung von Corona-Hilfen

Bis zum 31. August ist es noch möglich Schlussabrechnung der Corona-Hilfen einzureichen. Darauf weisen das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesfinanzministerium hin. Mit der Schlussabrechnung soll überprüft werden, ob der entsprechende Betrag den Betrieben zurecht ausgezahlt wurde. Weitere Informationen ...

Fristen für die Steuererklärungen 2021 und 2022

Die Fristen für die Steuererklärung von Landwirten und Forstwirten liegen später als die für Nichtlandwirte und enden noch nicht Ende August. Auf Grund der Corona-Pandemie gibt es für die Landwirtschaft mehr Zeit. Die Frist für die Steuererklärung des Jahres 2021 endet erst am 31. Januar 2024 – wenn Sie einen Steuerberater beauftragt haben. Verlängert wurden auch die Fristen für die Steuererklärung 2022. Wer seine Steuererklärung ohne Steuerberater macht, hat dann noch eine verlängerte Frist bis zum 2.4.2024 für die Steuererklärung 2022. Bei Übernahme durch einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin verlängert sich die Abgabefrist für 2022 bis zum 31.12.2024. Weitere Informationen ...

Aus für Leuchtstoffröhren ab dem 25. August

Bereits seit langem darf kein Quecksilber mehr in Elektronikgeräten verbaut werden. Für Leuchtstoffröhren galten bislang allerdings Ausnahmen. Ab dem 25. August dürfen die Modelle T5 und T8 dann nicht mehr hergestellt werden. Eine Ausnahme gilt für Lagerware, die weiterhin verkauft werden darf. Grund des Verbots ist das enthaltene Quecksilber, das giftig für Mensch und Umwelt ist, wie das Bundesumweltministerium schreibt. Wer die Leuchtstoffröhren weiterhin nutzen möchte, sollte diese noch vor dem Verbot kaufen, da diese weiterhin benutzt werden dürfen, wenn sie vor dem 25. August gekauft werden. Weitere Informationen ...

Förderrichtlinien für Plug-in-Hybride ändern sich

Plug-in-Hybride wurden in der Neuanschaffung von der Regierung bisher gefördert. Doch ab dem 1. August 2023 wird es in den Richtlinien eine Änderung geben. Sie sieht vor, dass nur noch Autos gefördert werden, die eine elektrische Mindestreichweite von 80 Kilometern haben. Weitere Informationen ...

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