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Agrarförderung 2023: Landwirte bekommen 250 Mio. € obendrauf

Deutschland hat 250 Mio. € bei der Agrarförderung übrig, weil die Landwirte zu wenig Öko-Regelungen beantragt haben. Das Agrarministerium will das Geld nun auf die Direktzahlungen verteilen.

Lesezeit: 3 Minuten

Bei der Agrarförderung 2023 gibt es einen Nachschlag für alle Betriebe. Weil die Betriebe das für die Öko-Regelungen vorgesehene Budget nicht ausschöpfen, muss das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) die ungenutzten Mittel jetzt umverteilen. Ansonsten müsste es die ungenutzten Gelder aus der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zurück an die EU nach Brüssel überweisen.

Für die Öko-Regelungen stehen 2023 ca. 1 Mrd. € zur Verfügung. Es sind aber von den Betrieben nach Auswertung der Agraranträge vom Mai nur rund 619 Mio. € vom Budget für die Öko-Regelungen beantragt worden. Die Prämien für die einzelnen Öko-Regelungen waren für viele Betriebe zu unattraktiv. Zudem waren die Fördervoraussetzungen und Bedingungen teilweise so komplex, dass es die Betriebe eher abgeschreckt hat, räumen Bund und Länder mittlerweile selbst ein.

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Prämien für Öko-Regelungen steigen um 30 %

Für 2023 greift nun ein bereits im GAP-Strategieplan verabredeter Mechanismus, über den zunächst alle beantragten Prämien für Öko-Regelungen um 30 % erhöht werden. Rund 186 Mio. € verteilen Bund und Länder damit nochmal extra auf die Betriebe, die 2023 den Schritt gewagt hatten und Öko-Regelungen beantragt hatten.

So bekommt zum Beispiel ein Landwirt, der die Öko-Regelung 2 „Vielfältige Kulturen“ beantragt hat, statt den ausgeschriebenen 45 €/ha in diesem Jahr 58,50 €/ha.

Aufschlag für reine Einkommensunterstützung

Doch die Inanspruchnahme der Öko-Regelungen war so niedrig, dass auch wenn alle teilnehmenden Betriebe an den Öko-Regelungen höhere Prämien dafür bekommen, noch ein Rest vom vorgesehenen Budget übrig bleibt. Insgesamt sind das deutschlandweit rund 250 Mio. €, zeigen Berechnungen des BMEL, die top agrar vorliegen. Mit dem Geld bekommen nun alle GAP-Antragsteller einen Zuschlag auf ihre Direktzahlungen.

Es gibt also einen Aufschlag auf die für die Einkommensgrundstützung vorgesehene Basisprämie, auf die Umverteilungseinkommensstützung, auf die Junglandwirteprämie und auf die gekoppelten Zahlungen mit den Prämien für Mutterschafe und -ziegen sowie für Mutterkühe.

Basisprämie steigt auf maximal 172 €

Welche Prämien wie stark erhöht werden, lässt sich erst gegen Ende des Jahres sagen, wenn die vorliegenden endgültigen Antragszahlen vorliegen, heißt es dazu offiziell als Erläuterung aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL). Im Direktzahlungen-Gesetz hatte sich die Bundesregierung allerdings darauf verständigt, dass die Erhöhung der Direktzahlungen pro Prämie maximal 10 % des bisherigen Einheitsbetrages betragen darf. Das hieße, dass die Basisprämie zur Einkommensgrundstützung statt 157 € auf maximal 172 € steigen kann. Bei der Junglandwirteprämie ginge es statt 134 € auf maximal 147 € hoch.

Jeder Landwirt wird damit zum Jahresende mehr Agrarfördermittel überwiesen bekommen, als ihm bei der Antragstellung im Mai berechnet worden war.

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