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GAP-Reform

Ökoregelungen bleiben bei Landwirten in Deutschland noch ein Flop

Die neu eingeführten Ökoregelungen ziehen im ersten Antragsjahr der GAP in Deutschland noch nicht. Der Deutsche Bauernverband fordert nun höhere Fördersätze bereits für 2024.

Lesezeit: 4 Minuten

Die mit dem Agrarantrag ab 2023 erstmalig angebotenen Ökoregelungen (Eco Schemes) in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) bleiben nach Einschätzung des Deutschen Bauernverbandes (DBV) und der Landesbauernverbände in diesem Jahr „in deutlichem Umfang“ ungenutzt. Der Verband sieht die Hauptursache dafür bei den aus seiner Sicht zu niedrigen Fördersätzen. Diese lägen weit hinter den aktuellen Preis- und Kostenentwicklungen und seien auch im Vergleich zu höher dotierten Fördermaßnahmen der Länder oft nicht attraktiv genug, schreibt der DBV in einer am Montag veröffentlichten Bewertung.

Nachschlag für Teilnehmer an den Ökoregelungen 2023

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Weil weniger Betriebe Ökoregelungen in Anspruch nehmen als von der Bundesregierung in ihrem Budget geplant, könnte es daher 2023 für alle, die sich für eine Ökoregelung entschieden haben, zu einer Nachzahlung kommen. Es sei sehr wahrscheinlich, dass es bei der Auszahlung der Ökoregelungen zu einem Zuschlag von bis zu 30 % auf die ursprünglich geplanten Fördersätze im Jahr 2023 kommt, bestätigte der stellvertretende Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Udo Hemmerling, gegenüber top agrar.

Noch gibt es allerdings keine genauen Zahlen zur Inanspruchnahme der Ökoregelungen. Bund und Länder sollten diese Informationen möglichst zeitnah veröffentlichen, damit schnell über die Anpassungsmaßnahmen diskutiert werden könne, heißt es beim DBV. Denn ab dem Jahr 2024 lässt sich das Budget für die Ökoregelungen nicht mehr so einfach auf die teilnehmenden Betriebe verteilen.

Höhere Förderung und Vereinfachung für 2024 gefordert

Bereits für das kommende Antragsjahr 2024 fordert der DBV von der Bundesregierung Änderungen bei den Ökoregelungen im GAP-Strategieplan ein. Dazu gehören:

  • Eine deutliche Anhebung der Ökoregelung 2 (mindestens 5 Fruchtarten im Ackerbau mit mind. 10 % Leguminosen) auf mindestens 75 €/ha.
  • Die Öffnung der Ökoregelung 6 (Verzicht auf chemischen Pflanzenschutz) auch für Dauergrünland mit einer Förderung von 50 €/ha.
  • Eine Vereinfachung der Ökoregelung 1c (Blühflächen) für Dauerkulturen. Dort soll bei der Zwischenzeilenbegrünung auch eine Begrünung in nur jeder zweiten Reihe anerkannt werden.
  • Die Ökolandbauförderung soll auch für Stilllegungsflächen gelten und voll kombinierbar mit der Ökoregelung 1a (Blühflächen) sein.

Zusätzliches Angebot für Grünland-Betriebe

Zudem will der DBV auch eine Verbesserung des Förderangebots für Grünland erreichen. Als zusätzliche Ökoregelung bringt der DBV erneut seinen Vorschlag für eine Grünland-Klimaprämie ins Spiel, für die er bereits bei den Verhandlungen zur Ausgestaltung der GAP im Jahr 2021 geworben hatte.

Dass es Bereitschaft bei Bund und Ländern für Änderungen bei den Ökoregelungen zu Gunsten von Grünland Betrieben gibt, hatte zuletzt die Agrarministerkonferenz von Bund und Ländern Ende März 2023 gezeigt. Dort regten die Landwirtschaftsminister der Länder in einem AMK-Beschluss an, die Jahre 2023 und 2024 „dringend“ dafür zu nutzen, die Wirkung der Ökoregelungen zu überprüfen und dabei unter anderem die Belange der Grünlandbetriebe sowie der Milchviehbetriebe mit Weidehaltung zu berücksichtigen und zu adressieren.

Für eine bessere Förderung explizit der Weidehaltung von Milchkühen macht sich seit Monaten auch ein Verbändebündnis aus AbL, BDM und Umweltverbänden stark. Mitte Mai hatten AbL und Greenpeace die Forderung mit einer Aktion mit grasenden Kühen vor dem Berliner Reichstag unterstrichen.

Verbesserungen müssen bis Mitte September stehen

Anders als bisher, können die Mitgliedstaaten jedes Jahr Korrekturen bei den Förderbedingungen der GAP vornehmen. Dafür müssen sie bis zum 15. September eines jeden Jahres ihre Änderung im Strategieplan bei der EU-Kommission melden. Dieses Fenster versuchen die Verbände nun zu nutzen, um die Bundesregierung von Veränderungen am GAP-Strategieplan zu überzeugen.

Die Verbesserungsvorschläge des DBV für die Ökoregelungen finden Sie hier.

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