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Neue Förderung für Grünland und Weidehaltung hat Chancen

Bei der Agrarministerkonferenz in dieser Woche öffnet sich ein Fenster für eine bessere Förderung von Grünland und Weidehaltung. Agrarminister und Verbände plädieren dafür.

Lesezeit: 4 Minuten

Noch vor der ersten Antragsfrist der neuen GAP im Mai werden Forderungen für Nachbesserungen der Öko-Regelungen, insbesondere für das Grünland laut. Anders als bisher, können die Mitgliedstaaten jedes Jahr Korrekturen bei den Förderbedingungen vornehmen. Dafür müssen sie bis zum 15. September eines jeden Jahres ihre Änderung im Strategieplan bei der EU-Kommission melden.

Auf Initiative von Schleswig-Holstein sind nun Verbesserungen für die Förderung von Grünland und Weidehaltung ein Thema bei der Agrarministerkonferenz (AMK) Ende dieser Woche vom 22. bis zum 24. März in Büsum. Konkret ruft Schleswig-Holstein dazu auf, einen Änderungsantrag zum GAP-Strategieplan zu erarbeiten, der Grünland- sowie Milchviehbetriebe mit Weidehaltung in die Förderung aufnimmt – nämlich über die Ökoregelungen.

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Schwarz will AMK zur Stärkung der Weidehaltung mobilisieren

Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsminister Werner Schwarz (CDU) ist Vorsitzender der Agrarministerkonferenz. Dieses Gewicht will er einsetzen und sich bei der Agrarministerkonferenz explizit für eine Stärkung der Weidehaltung einsetzen. „Weidehaltung hat ein gutes Image und prägt das Bild der norddeutschen Kulturlandschaft. Sie dient dem Tierwohl, hilft, Grünland zu erhalten, dem Rückgang der Artenvielfalt entgegenzuwirken und kann für Landwirtinnen und Landwirte ein wichtiges Standbein bei der Vermarktung sein. Ich werde mich daher dafür einsetzen, dass diese traditionelle Haltungsform nicht zu einem Auslaufmodell wird und im Rahmen der Öko-Regelungen endlich Berücksichtigung findet“, sagte Schwarz im Vorfeld der AMK.

AbL und BDM für gestaffelte Grünland- und Weideprämie

Für einen solchen Ansatz macht sich auch ein Verbändebündnis aus AbL, BDM und Umweltverbänden stark. Ihre Idee ist eine zusätzliche, gestaffelte Ökoregelung in zwei Stufen, die die Interessen von verschiedenen Milchviehbetrieben mit und ohne Weidegang zusammenbringt. In einer ersten Stufe wird eine „biodiversitätsfördernde Grünlandbewirtschaftung“ honoriert (z. B. verspätete Mahd auf Teilflächen). Erst in einer zweiten Stufe würde dann die Beweidung von Grünland durch Milchkühe und deren Nachzucht vergütet werden.

Die vorgeschlagene Öko-Regelung könnte aus Sicht der Verbände entweder komplett neu geschaffen, oder an die bestehende Öko-Regelung zur Extensivierung des gesamten Dauergrünlandes eines Betriebes (ÖR 4) angedockt werden. Sie drängen darauf, diese Regel dann schon ab 2024 zuzulassen.

DBV favorisiert Grünland-Klima-Bonus

Der Deutsche Bauernverband (DBV) fordert nach wie vor einen Grünland-Klima-Bonus. Allerdings wolle man erst die Antragsstellung in diesem Jahr abwarten, um dann eine grundsätzliche Debatte anzustreben. Dabei betont der DBV auf Nachfrage, dass er die Ökoregelungen auch in weiteren Bereichen anpassen will – neben dem Grünland auch die Prämien bei den Ökoregelungen für Ackerland und Dauerkulturen. „Es geht nicht nur um Grünland, allgemein müssen die Eco Schemes attraktiver für Landwirte werden“, sagte der stellvertretende DBV-Generalsekretär Udo Hemmerling gegenüber top agrar.

Gegenüber eine Weideprämie für Milchvieh äußert sich der DBV bisher noch skeptisch. Der Grund liegt in der unterschiedlichen Betroffenheit seiner verschiedenen Landesverbände. Der DBV befürchtet zudem, dass eine bundesweite Weideprämie bei den Ökoregelungen die verschiedenen Weidehaltungsprogramme, die es in manchen Bundesländern wie etwa Niedersachsen oder Bayern mit rund 75 €/Kuh gibt, torpedieren könnte. „Eine noch weitere Kannibalisierung der Länderprogramme durch Eco Schemes wollen wir nicht“, sagte Hemmerling.

Grünlandverbände wollen regenerative Bewirtschaftung fördern

Um dem Klimaschutzeffekt durch Grünland Rechnung zu tragen, fordert hingegen der Deutsche Grünlandverband zusammen mit neun weiteren Verbänden eine andere zusätzliche Ökoregelung fürs Dauergrünland: Der „Klimaschutz durch regenerative Bewirtschaftung von Dauergrünland“ soll die Leistung des Dauergrünlandes in der Kohlenstoffspeicherung honorieren.

„Ausgerechnet das Dauergrünland ist in den Zeiten des Klimawandels bei den Direktzahlungen unterrepräsentiert, obwohl es einen herausragenden Stellenwert beim Klima-, Umwelt- und Biodiversitätsschutz einnimmt“, erklärte Dr. Hans Hochberg vom Deutschen Grünlandverband im Vorfeld der AMK.

Voraussetzung soll u. a. sein, dass die Flächen mindestens fünf Jahre in dauernder Nutzung als Wiese oder Weide sind und auf ihnen ist in den letzten fünf Jahren keine Grünlanderneuerung stattgefunden hat. Zudem ist Grundbodenbearbeitung und Herbizidanwendungen für anschließende Neuansaat zu verzichten. Kombinieren ließe sich diese Ökoregelung mit den Ökoregelungen 1d, 4 und 5. Auch eine Kombination mit Agrarumwelt und -Klimamaßnahmen sei umsetzbar, argumentieren die Grünlandverbände.

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